RS Vwgh 1992/9/22 92/11/0184

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/11/0185

Rechtssatz

Von einem bloß minderen Grad des Versehens kann nicht ausgegangen werden, wenn der Antragsteller - und in gleicher Weise ihm zurechenbar sein Rechtsvertreter - es unterlassen hat, sich rechtzeitig vom richtigen Zustelldatum bei der belBeh zu erkundigen. Wenn von dem "aus der Erinnerung rekonstruierten" Zustelldatum ohne weitere Ermittlungen ausgegangen wurde, dann muß vielmehr bereits von einer auffallenden Sorglosigkeit gesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110184.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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