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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/11/0185Rechtssatz
Von einem bloß minderen Grad des Versehens kann nicht ausgegangen werden, wenn der Antragsteller - und in gleicher Weise ihm zurechenbar sein Rechtsvertreter - es unterlassen hat, sich rechtzeitig vom richtigen Zustelldatum bei der belBeh zu erkundigen. Wenn von dem "aus der Erinnerung rekonstruierten" Zustelldatum ohne weitere Ermittlungen ausgegangen wurde, dann muß vielmehr bereits von einer auffallenden Sorglosigkeit gesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110184.X02Im RIS seit
03.04.2001