RS Vwgh 1992/9/22 92/04/0194

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs2;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ist das Vorbringen im Wiedereinsetzungsantrag für sich allein nicht geeignet, diesen zum Erfolg zu führen, so ist dem Wiedereinsetzungsantrag ohne weiteres Verfahren - und ohne Erteilung eines Mängelbehebungsauftrages in Ansehung des eingebrachten Schriftsatzes (Hinweis B 28.6.1982, 82/10/0066, 0067, VwSlg 10771 A/1982) - nicht stattzugeben.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Ausschluß Wiedereinsetzungsantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040194.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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