Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;WeinG 1985 §31 Abs9;
Rechtssatz: Die Entziehung der Prüfnummer nach § 31 Abs 9 WeinG 1985 setzt - anders als eine Wiederaufnahme nach § 69 Abs 1 Z 2 AVG - das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel nicht voraus. Schlagworte Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta
nova producta ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 23. November 1983 wurde der Wassergenossenschaft D (in weiterer Folge: WG) die Bewilligung zum Zusammenschluss und zur Erneuerung von Entwässerungsanlagen nach Maßgabe des vorgelegten Projektes erteilt. Dieses Projekt sah u.a. vor, dass ein Rohrkanal an der südlichen Parzellengrenze der Parzelle 470 zu den Parzellen 475, 474 und 473 KG R geführt werden solle. Die im bewilligten Projekt dargestellten Arbeiten wurden abweichend durchgef... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer des F-Gutes in T laut Regulierungsurkunde Nr. 410/a/1866 in im Eigentum der mitbeteiligten Partei (MP) stehenden Wäldern holzbezugsberechtigt. Die belangte Behörde wies mit Bescheid vom 26. November 1999, Zl. LAS-4/3/20-99, eine Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Brennholzauszeige für das Jahr 1996 im Instanzenzug ab. Im Verfahren erster Instanz waren diesbezüglich Gutachten des agrartechnischen Amtssachverständigen vom 23. Juni 19... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 23. November 1983 wurde der Wassergenossenschaft D (in weiterer Folge: WG) die Bewilligung zum Zusammenschluss und zur Erneuerung von Entwässerungsanlagen nach Maßgabe des vorgelegten Projektes erteilt. Dieses Projekt sah u.a. vor, dass ein Rohrkanal an der südlichen Parzellengrenze der Parzelle 470 zu den Parzellen 475, 474 und 473 KG R geführt werden solle. Die im bewilligten Projekt dargestellten Arbeiten wurden abweichend durchgef... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer des F-Gutes in T laut Regulierungsurkunde Nr. 410/a/1866 in im Eigentum der mitbeteiligten Partei (MP) stehenden Wäldern holzbezugsberechtigt. Die belangte Behörde wies mit Bescheid vom 26. November 1999, Zl. LAS-4/3/20-99, eine Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Brennholzauszeige für das Jahr 1996 im Instanzenzug ab. Im Verfahren erster Instanz waren diesbezüglich Gutachten des agrartechnischen Amtssachverständigen vom 23. Juni 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Umstand der Vollstreckbarkeit des Bescheides, der das wiederaufzunehmende Verfahren rechtskräftig beendet hat, und der Beginn des Vollstreckungsverfahrens kann schon deshalb keine neue Tatsache im Sinne des § 69 Abs. 1 Z 2. AVG darstellen, weil eine solche bereits beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens bestanden haben muss. Rechts... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Wiederaufnahmeverfahren hat nicht den Zweck, allfällige Versäumnisse einer Partei in einem Ermittlungsverfahren oder die Unterlassung der Erhebung eines Rechtsmittels im Wege über die Wiederaufnahme eines Verfahrens zu sanieren. Schlagworte Verschulden European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme eines Verfahrens dient nicht dazu, Versäumnisse während eines Verwaltungsverfahrens (hier: die versäumte Einholung eines Privatgutachtens) zu sanieren. Schlagworte SachverständigengutachtenVerschulden European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001070017.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Weder ein einem Sachverständigen in seinem Gutachten unterlaufener Irrtum noch neue Schlussfolgerungen eines dem Verwaltungsverfahren nicht beigezogenen Sachverständigen bildet einen Wiederaufnahmegrund (Hinweis E 19.4.1994, 90/07/0124). Sollte hingegen ein Sachverständiger Tatsachen, die zur Zeit der Sachverhaltsverwirklichung bereits bestanden ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Umstand der Vollstreckbarkeit des Bescheides, der das wiederaufzunehmende Verfahren rechtskräftig beendet hat, und der Beginn des Vollstreckungsverfahrens kann schon deshalb keine neue Tatsache im Sinne des § 69 Abs. 1 Z 2. AVG darstellen, weil eine solche bereits beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens bestanden haben muss. Rechts... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Wiederaufnahmeverfahren hat nicht den Zweck, allfällige Versäumnisse einer Partei in einem Ermittlungsverfahren oder die Unterlassung der Erhebung eines Rechtsmittels im Wege über die Wiederaufnahme eines Verfahrens zu sanieren. Schlagworte Verschulden European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme eines Verfahrens dient nicht dazu, Versäumnisse während eines Verwaltungsverfahrens (hier: die versäumte Einholung eines Privatgutachtens) zu sanieren. Schlagworte SachverständigengutachtenVerschulden European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001070017.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Weder ein einem Sachverständigen in seinem Gutachten unterlaufener Irrtum noch neue Schlussfolgerungen eines dem Verwaltungsverfahren nicht beigezogenen Sachverständigen bildet einen Wiederaufnahmegrund (Hinweis E 19.4.1994, 90/07/0124). Sollte hingegen ein Sachverständiger Tatsachen, die zur Zeit der Sachverhaltsverwirklichung bereits bestanden ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein irakischer Staatsangehöriger, reiste am 19. Februar 1996 in das Bundesgebiet ein und beantragte die Gewährung von Asyl. Der Asylantrag wurde im Instanzenzug mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 5. Juni 1997 abgewiesen. Mit einer am 16. Februar 1998 zur Post gegebenen Eingabe begehrte der Beschwerdeführer die Wiederaufnahme des mit diesem Bescheid des Bundesministers für Inneres abgeschlossenen Asylverfahrens. Er begründete diesen Antrag damit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein irakischer Staatsangehöriger, reiste am 19. Februar 1996 in das Bundesgebiet ein und beantragte die Gewährung von Asyl. Der Asylantrag wurde im Instanzenzug mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 5. Juni 1997 abgewiesen. Mit einer am 16. Februar 1998 zur Post gegebenen Eingabe begehrte der Beschwerdeführer die Wiederaufnahme des mit diesem Bescheid des Bundesministers für Inneres abgeschlossenen Asylverfahrens. Er begründete diesen Antrag damit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die (bloße) Hilfestellung bei der Erstellung des Wiederaufnahmeantrages und der Einbringung bei der vermeintlich zuständigen Behörde liegt eine Bevollmächtigung des Flüchtlingsdienstes durch den Asylwerber nicht vor (vgl. den hg. Beschluss vom 31. Mai 2001, Zl. 2001/20/0266). Schlagworte Allg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die (bloße) Hilfestellung bei der Erstellung des Wiederaufnahmeantrages und der Einbringung bei der vermeintlich zuständigen Behörde liegt eine Bevollmächtigung des Flüchtlingsdienstes durch den Asylwerber nicht vor (vgl. den hg. Beschluss vom 31. Mai 2001, Zl. 2001/20/0266). Schlagworte Allg... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer steht als Magistratsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zu Stadt Wien und ist rechtskundig im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Bescheid des Wiener Stadtsenates vom 11. Juli 1989, Zl. Pr.Z. 2013/89, wurde der 1941 geborene Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 2 lit. a der Dienstordnung 1966 wegen Dienstunfähigkeit auf Grund psychischer bzw. habitueller Ursachen (insbesondere wegen mangelnder Einordnungs- und Einsichtsfähigkeit in rechtliche... mehr lesen...
Der Asylantrag des Beschwerdeführers, nach seinen Angaben ein Staatsangehöriger von Guinea, wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 26. März 1998 gemäß § 7 des Asylgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 76/1997 (AsylG), abgewiesen und die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers nach Guinea gemäß § 8 leg. cit. für zulässig erklärt. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wurde von der belangten Behörde mit Bescheid vom 15. Mai 1998 gemäß § 63 Abs. 5 AVG... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer steht als Magistratsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zu Stadt Wien und ist rechtskundig im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Bescheid des Wiener Stadtsenates vom 11. Juli 1989, Zl. Pr.Z. 2013/89, wurde der 1941 geborene Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 2 lit. a der Dienstordnung 1966 wegen Dienstunfähigkeit auf Grund psychischer bzw. habitueller Ursachen (insbesondere wegen mangelnder Einordnungs- und Einsichtsfähigkeit in rechtliche... mehr lesen...
Der Asylantrag des Beschwerdeführers, nach seinen Angaben ein Staatsangehöriger von Guinea, wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 26. März 1998 gemäß § 7 des Asylgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 76/1997 (AsylG), abgewiesen und die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers nach Guinea gemäß § 8 leg. cit. für zulässig erklärt. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wurde von der belangten Behörde mit Bescheid vom 15. Mai 1998 gemäß § 63 Abs. 5 AVG... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs1;
Rechtssatz: Ein Begehren auf Wiederaufnahme des Verfahrens hat für seinen Erfolg insbesondere auch zur Voraussetzung, dass die Partei einen der in Betracht kommenden gesetzlichen
Gründe: geltend macht. Das Fehlen eines Hinweises auf neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel, die als Wiederaufnahmegründe in Betracht kämen, stellt eine Fehler... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs1;
Rechtssatz: Ein Begehren auf Wiederaufnahme des Verfahrens hat für seinen Erfolg insbesondere auch zur Voraussetzung, dass die Partei einen der in Betracht kommenden gesetzlichen
Gründe: geltend macht. Das Fehlen eines Hinweises auf neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel, die als Wiederaufnahmegründe in Betracht kämen, stellt eine Fehler... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. Mai 2001, 98/15/0028, wurde eine Beschwerde der auch nunmehr beschwerdeführenden GmbH betreffend Zurückweisung einer Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 1993 bis 1995 vom 4. Juli 1996 wegen Verspätung und Abweisung ei... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. Mai 2001, 98/15/0028, wurde eine Beschwerde der auch nunmehr beschwerdeführenden GmbH betreffend Zurückweisung einer Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 1993 bis 1995 vom 4. Juli 1996 wegen Verspätung und Abweisung ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ob die belangte Behörde den vom Bf gestellten Wiederaufnahmeantrag bei Vorliegen inhaltlicher Mängel laut Beschwerde richtigerweise hätte zurückweisen (und nicht abweisen) müssen, kann dahingestellt bleiben, weil dies in Bezug auf eine Rechtsverletzungsmöglichkeit des Bf nicht von B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs2;BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/13/0161 E 20. September 1995 RS 1 Stammrechtssatz Sämtliche Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens sind vom Wiederaufnahmswerber aus eigenem Antrieb in seinem Antrag konkretisiert und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ob die belangte Behörde den vom Bf gestellten Wiederaufnahmeantrag bei Vorliegen inhaltlicher Mängel laut Beschwerde richtigerweise hätte zurückweisen (und nicht abweisen) müssen, kann dahingestellt bleiben, weil dies in Bezug auf eine Rechtsverletzungsmöglichkeit des Bf nicht von B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs2;BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/13/0161 E 20. September 1995 RS 1 Stammrechtssatz Sämtliche Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens sind vom Wiederaufnahmswerber aus eigenem Antrieb in seinem Antrag konkretisiert und... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Darstellung des Sachverhaltes auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. April 1993, Zl. 93/08/0007, und den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Oktober 1994, Zl. 94/08/0163, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der beschwerdeführenden Parteien gegen den Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 13. November 1992 betreffend Verneinung der Vers... mehr lesen...