RS Vwgh 2001/6/27 99/15/0018

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Veröffentlicht am 27.06.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 Z2;
BAO §303 Abs1 litb;

Rechtssatz

Ob die belangte Behörde den vom Bf gestellten Wiederaufnahmeantrag bei Vorliegen inhaltlicher Mängel laut Beschwerde richtigerweise hätte zurückweisen (und nicht abweisen) müssen, kann dahingestellt bleiben, weil dies in Bezug auf eine Rechtsverletzungsmöglichkeit des Bf nicht von Bedeutung ist (Hinweis E 19. Mai 1993, 91/13/0099).

Schlagworte

Inhalt des Wiederaufnahmeantrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999150018.X02

Im RIS seit

06.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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