Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0040 E 23. Mai 1989 RS 1 Stammrechtssatz Wenn sich die in Maschinschrift beigesetzte leserliche Beifügung des Namens nicht auf denjenigen, der die Erledigung unterfertigt hat bezieht, dann muss die Berufungsbehörde mangels Vorliegens eines erstinstanzlichen Bescheides mit Zurückweisung der Berufung vor... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 litc;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0121 E 19. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Erhebung einer VwGH Beschwerde gegen den Strafbescheid ändert nichts daran, dass dieser zum Zeitpunkt der Erlassung des En... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §70 Abs3;BauO Tir 1989 §31;B-VG Art119a Abs5;
Rechtssatz: Da gem § 70 Abs 3 AVG gegen die Bewilligung oder Verfügung der Wiederaufnahme (mag sie auch rechtswidrig erfolgt sein) eine abgesonderte Berufung nicht zulässi... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 28. November 1991 wurde der Antrag von A. und M.P. auf Erteilung der Rodungsbewilligung für eine Teilfläche von 31 m2 aus der Parzelle 1038 abgewiesen. A. und M.P. sind im Grundbuch als Eigentümer der Rodungsfläche eingetragen. Die Rodung sollte zum Zwecke der Errichtung einer Garage für die Beschwerdeführerin erfolgen. Dieser Bescheid wurde auch der Beschwerdeführerin zugestellt, die dagegen Berufung erhob. Sie begründete ihre ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ABGB §308;AVG §66 Abs4;AVG §8;ForstG 1975 §19 Abs5 litb;
Rechtssatz: § 19 Abs 5 lit b ForstG 1975 erkennt dem an der zur Rodung beantragten Waldfläche dinglich Berechtigten und damit auch dem Besitzer Parteistellung zu. Die Parteistellung ist das prozessuale Mittel zur Durchsetzung materieller Rechte (Hinweis W... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 5. Jänner 1993 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 31. Mai 1992 (durch ein im Spruch: näher bezeichnetes Verhalten) den öffentlichen Anstand verletzt und die Ordnung an einem öffentlichen Ort in ärgerniserregender Weise gestört. Sie habe hiedurch die Übertretungen nach § 1 des Salzburger Landespolizeistrafgesetzes und na... mehr lesen...
Mit einer der Erstbeschwerdeführerin am 31. März 1992 zugestellten, als Bescheid bezeichneten Erledigung sprach der Bürgermeister der Stadt Krems gegenüber der Erstbeschwerdeführerin aus, die ohne Bewilligung errichtete Werbeanlage auf dem Grundstück Parzelle Nr. xxxx sei binnen vier Wochen nach Erhalt des Bescheides zu entfernen. Mit einer namens der Erst- und Zweitbeschwerdeführerin eingebrachten Eingabe der anwaltlichen Vertreter der Beschwerdeführerinnen vom 6. April 1992 wurd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/05/0111 5 Stammrechtssatz Eine Formulierung in der Berufungsentscheidung, die zum Ausdruck bringt, dem Rechtsmittel werde keine Folge gegeben, ist im allgemeinen als Erlassung eines mit dem erstinstanzlichen Bescheid übereinstimmenden Bescheides anzusehen (Hinweis E 17.1.1983, 82/12/0089, VwSlg ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;EGVG Art9 Abs1 Z1;EGVG Art9 idF 1992/143 ;SPG 1991 §81 Abs1 idF 1992/662;VStG §1 Abs2;VStG §51;VStG §51h;VwRallg;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat Änderungen in den Rechtsvorschriften, die bis zur Erlassung des Berufungsbescheides eintreten, zu berücksichtigen, wenn es sich im betreffenden Fall um ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ (LH) vom 15. Februar 1982 wurde den Eigentümern bestimmter Grundstücke zur Durchführung einer Naßbaggerung samt Folgenutzung der Baggerteiche als Bade- und Sportfischerteiche die wasserrechtliche Bewilligung erteilt und das Wasserbenutzungsrecht im Sinne des § 22 Abs. 1 WRG 1959 mit der im Eigentum der Konsenswerber stehenden Liegenschaft verbunden. Mit Bescheid des LH vom 12. März 1986 wurde die im wesentlichen projekts- und bedingungsgem... mehr lesen...
Mit Verständigung vom 20. Dezember 1988 legte das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz den Zusammenlegungsplan im Zusammenlegungsgebiet N, zur allgemeinen Einsicht auf. Die Beschwerdeführerin berief gegen diesen Plan und wandte sich gegen die Zuweisung einer Abfindungsfläche im Ausmaß von lediglich 715 m2 unter gleichzeitiger Auferlegung einer Ausgleichszahlung von S 8.234,--, indem sie darauf hinwies, ihrerseits 838 m2 Gartengrund in das Zusamm... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: AusfzF, ob die Beschwerdeführer durch einen Berufungsbescheid, in dessen
Spruch: einerseits die verfahrensgegenständlichen Anträge dritter Personen auf Einstellung einer von den Beschwerdeführern ausgeübten Tätigkeit zurückgewiesen werden und andererseits ausgeführt wird, daß "im übrigen den Beru... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs1;AVG §66 Abs4;FlVfGG §4 Abs2;FlVfLG Bgld 1970 §23;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Wird in der Berufung zum Ausdruck gebracht, daß die von der Erstbehörde vorgenommene Ermittlung des Abfindungsanspruches im Zusammenlegungsverfahren r... mehr lesen...
Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 26. Mai 1992 wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin - eine rumänische Staatsangehörige, die am 11. Februar 1992 den Asylantrag gestellt hat - nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei. Die dagegen erhobene Berufung der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 14. Jänner 1993 gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschw... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den von der belangten Behörde vorgelegten Akten ergibt sich, daß der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft an der Mur vom 16. Juli 1991, mit welchem gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 iVm § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Z. 6 und § 7 des Namensänderungsgesetzes vom 21. April 1988, BGBl. Nr. 195/1988 der mj. S, die Änderung des Familiennamens von S in P bewilligt wurde, unter der Anschrift B, X-Gasse, am 19. Juli 1991 durch Ersatzzustellung an den Sohn des Beschwerdeführers gleichen Name... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 27. April 1993 wurde die Berufung des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, gegen den, seinen Asylantrag abweisenden Bescheid des Bundesasylamtes vom 23. März 1993 zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, daß der Beschwerdeführer den erstinstanzlichen Bescheid am 23. März 1993 übernommen, die dagegen erhobene Berufung aber erst am 8. April 1993, somit nach Ablauf ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010550.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §66 Abs4;AVG §72 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Dadurch, daß die belangte Behörde die Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages aus materiell-rechtlichen Erwägungen und nicht aus Formalgründen bestätigt hat, kann der Bf keinen Rechtsnachteil ableiten. Schlagworte Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentsc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;AVG §56;AVG §66 Abs4;FlKonv Art1 AbschnA Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/21 92/01/0919 1 Stammrechtssatz Für die Beurteilung des Vorliegens wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung ist nicht der Zeitpunkt der Flucht entscheidend. Vielmehr ist diesbezüglich nach ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 20. Dezember 1990 wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 1a iVm § 4 Abs. 2 Parkometergesetz, LGBl. für Wien Nr. 47/1974 idgF, gemäß § 4 Abs. 2 leg. cit. eine Geldstrafe in der Höhe von S 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Stunden) verhängt. Diese Strafverfügung wurde nach zwei erfolglosen Zustellversuchen am 15. Jänner 1991 und am 16. Jänner 1991 an der Wohnadresse des Beschwerdeführers in Graz am 16. Jänner 1991 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein Bescheid, der einer Berufung vollinhaltlich Rechnung trägt und den erstinstanzlichen Bescheid beseitigt, kann vom Berufungswerber selbst dann nicht vor dem VwGH bekämpft werden, wenn er inhaltlich verfehlt sein sollte, weil mangels einer zugefügten Rechtsverletzung die Berechtigung dazu fehlt (Hinweis B ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 29. April 1968 geborene Beschwerdeführer ist seit 1985 Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes. Mit Antrag vom 1. Februar 1990 begehrte er seine Befreiung von der Präsenzdienstpflicht. Das Militärkommando Niederösterreich gab mit dem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid vom 27. März 1990 gemäß § 37 Abs. 2 lit. b des Wehrgesetzes 1978 diesem Begehren insoweit Folge, als dem B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;WehrG 1978 §37 Abs2 litb;WehrG 1990 §36a Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0114 E 20. Oktober 1987 RS 1(hier: Die Vergrößerung des Viehbestandes und der Gesamtbetriebsfläche stellen Änderungen dar, die lediglich als unerhebliche Nebenumstände zu qualifizieren sind, auch wenn sie zu Folge haben, daß der Bf noch schwerer abkömmlich is... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Geschäftsführer der X-GmbH in der Zeit vom 31. Jänner 1992 bis 28. Februar 1992 in einem näher bezeichneten Espresso durch das Aufstellen eines Spielautomaten der Marke FUN-WORLD, TV-Video-Pokergerät/Joker Card, mit der Seriennummer: 2090031867, insofern eine verbotene Veranstaltung abgehalten, als bei diesem Spielautomaten die Spieldauer nicht ausschließlich durch Geschi... mehr lesen...
Der Antragsteller stellte mit Schreiben vom 16. Juli 1993 (Postaufgabe 26. Juli 1993) an den Verwaltungsgerichtshof den oben genannten Antrag unter Hinweis darauf, daß ihm die Berufungsfrist gegen den genannten Bescheid "verfallen" sei. Zur Entscheidung über einen derartigen Antrag ist der Verwaltungsgerichtshof nicht zuständig. Der Antrag war daher wegen Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zurückzuweisen. Schlagworte Beschränkungen der A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;AVG §69 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein Antrag an den VwGH auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen Versäumung der Berufungsfrist ist wegen Unzuständigkeit des VwGH zur Entscheidung über einen derartigen Antrag zurückzuweisen. Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkun... mehr lesen...
Index: L70702 Theater Veranstaltung KärntenL70712 Spielapparate Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VeranstaltungsG Krnt 1977 §30 Abs1 litd;VStG §44a Z1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt:
am 29.11.1993 93/02/0061, 93/02/0062 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/26 90/04/0282 1 Stammrechtssatz Zwar ist es im Falle eine... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluß der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990 mit Wirkung vom 1. Jänner 1991 auf die Dauer von sechs Jahren zum Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien ernannt. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 7. Jänner 1991 wurde er gemäß § 3 Abs. 2 des Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetzes, LGBl. Nr. 52/1990 (WVS-DRG), als rechtskundiger Beamter der Verwendungsgruppe A der Dienstordnung 1966 - DO 1966, LGBl. Nr. 32/1967, unt... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 9. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 aufgefordert, binnen sechs Wochen gerechnet ab Zustellung dieses Bescheides einen Leberbefund hinsichtlich der Parameter GOT, GPT, GGT und MCV vorzulegen. Der Beschwerdeführer wurde darauf hingewiesen, daß seine Lenkerberechtigung, sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, entzogen werden würde. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 11. Juni 1992... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluß der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990 mit Wirkung vom 1. Jänner 1991 auf die Dauer von sechs Jahren zum Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien ernannt. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Dezember 1991 wurde er gemäß § 3 Abs. 2 des Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetzes, LGBl. Nr. 52/1990 (WVS-DRG), als rechtskundiger Beamter der Verwendungsgruppe A der Dienstordnung 1966 - DO 1966, LGBl. Nr. 32/1967, ... mehr lesen...