Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Entscheidung vom 24.09.2021, W164 2208949-1/26E, betreffend die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.07.2017, Zl. 1093078900-151675807 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 als unbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis vom 23.07.2021, W196 2126253-1/25E wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 54 Abs. 1 Z 2 und § 58 Abs 2 iVm § 55 Abs 1 Z 1 AsylG der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt. Aufgrund eines Versehens wurde im
Spruch: das Wort „plus“ nicht geschrieben, obwohl die
Begründung: auf „Aufenthaltsberechtigung plus“ lautet und der Beschwerdeführer die Voraussetzungen dafür auch erfüllt. II. Das Bundesverwaltung... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A): 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis, G308 2192718-1/15E, vom 08.06.2021, gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde teilweise statt. 2. Mit Schreiben vom 23.09.2021 wies der Rechtsvertreter darauf hin, dass der im gegenständlichen Erkenntnis genannte alias-Name des Beschwerdeführers der korrekte Name des BF sei. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der unter I. dargelegte Verfahrensgang wird festgestellt und der Entscheidung zugrunde gele... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeit... mehr lesen...
Begründung: ZU I. Zu A) Berichtigung eines Namens des Beschwerdeführers: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis, W286 2245595-1/30Z, vom 24.08.2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde als unbegründet ab, stellte fest, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen, wies den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Kostenersatz ab und verpflichtete die beschwerdeführende Partei dem Bund (Bundesminister für... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss, XXXX , vom 26.05.2021 gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde statt und behob den bekämpften Bescheid gem. § 21 Abs. 3 BFA-VG. 2. Der Beschwerdeführer teilte mit, dass sein Name und seine Staatsangehörigkeit im
Kopf: des Beschlusses falsch geschrieben worden sei. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1. Der unter I. dargelegte Verfahrensgang wird festgestellt und der Entscheidung zugrunde gelegt. 2. A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis zur Zl. W264 2168271-1/12E, vom 30.07.2018 gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.7.2017, Zahl: 831766204-1761352, statt und erkannte der Erstbeschwerdeführerin gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 den Status der Asylberechtigten zu. Mit Erkenntnissen vom gleichen Tag (Zahlen W264 2168272-1/12E und W264 2178112-1/7E) wurde den minderjährigen Kind... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.05.2018, Zlen. XXXX und XXXX wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.). Des Weiteren wurde ihr Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.05.2018, Zlen. XXXX und XXXX wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.). Des Weiteren wurde ihr Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Im ersten Verfahrensgang wurde mit Erkenntnis des VwGH vom 13.12.2019, Ro 2019/02/0011 das Erkenntnisses des BVwG vom 05.07.2019, W230 2195157-1/33E wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Begründend führte der VwGH u.a. die Unzulässigkeit der Erhebung eines Alternativvorwurfes an, eine Rechtsfrage, zu deren Klärung das angeführte Erkenntnis des BVwG ausdrücklich die ordentliche Revsion zuließ. 2. Beim das anschließen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Am 28.05.2021 fand die mündliche Verhandlung über die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen Spruchpunkt I. des Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.05.2018, Zl. XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Aufgrund eines Versehens wurde in dem am 28.05.2021 mündlich verkündeten und im Protokoll der mündlichen Verhandlung festgehaltenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes sowie in der in weiterer Folge erl... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das VwGVG, BGBl. I 2013/33 i.d.F. BGBl. I 2013/122, geregelt (§ 1 leg.cit.). Gemäß § 58 Abs. 2 VwGVG bleiben entgegenstehende Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits kundgemacht wurden, in Kraft. Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Besc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2018, XXXX , wurde der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25.10.2016, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, stattgegeben und der Beschwerdeführerin gemäß § 3 Abs 1 AsylG der Status der Asylberechtigten zuerkannt und gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 festgestellt, dass der Beschwerdeführerin die Flüchtlingseigenschaft zukommt. 2. Mit Schre... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gab im Rahmen seiner Erstbefragung sein Alter an, weshalb festgehalten wurde, er sei am XXXX 1991 geboren. In der Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) sowie in der Beschwerdeverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht gab der BF als Geburtsdatum den XXXX 1991 an. Im
Kopf: der verfahrensabschließenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde der XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde am 20.08.2018 von 12.20 bis 16.01 Uhr in der PI Graz, Kärntnerstraße für das LKA Burgenland, EB10, als Dolmetscher herangezogen. 2. Für diese Leistung legte der Beschwerdeführer folgende Gebührennote, 2018/12, datiert mit 22.08.2018: * Entschädigung für Zeitversäumnis:– § 33, 4 begonnene Stunde(n) EUR 28,20/3 anteilig EUR 37,60 * Mühewaltung, § 54Übersetzung von Schriftstücken währe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.07.2021 wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 22.10.2017, Zl. 1066732408 – 150446206, gegen den Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides als unbegründet abgewiesen dem Beschwerdeführer jedoch mit Spruchpunkt II. der Status eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und ihm mit Spruchpunkt III. eine für die Dauer von 12 Monaten befristete ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Im Spruchkopf des hg. Erkenntnisses vom 05.08.2021, Zl. L507 2209533-1/12E, wurde der Name des Beschwerdeführers wie folgt angeführt: XXXX . 2. Mit Schriftsatz des rechtsfreundlichen Vertreters des Beschwerdeführers vom 12.08.2021 wurde um Berichtigung der Schreibweise des Namens des Beschwerdeführers ersucht, zumal aus dem irakischen Reisepass des Beschwerdeführers die Schreibweise des Namens wie folgt hervorgeht: XXXX . II. D... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 15.07.2021 mündlich verkündeten Erkenntnis wurde dem Beschwerdeführer eine Aufenthaltsberechtigung Plus erteilt. Im Spruchpunkt V. wurde irrtümlich § 54 Abs 1 Z. 2 statt § 54 Abs 1 Z. 1 AsylG angeführt.Zu A) Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnu... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2170275-1/16E wird als Entscheidungsdatum versehentlich der 29.03.2020 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes. Entgegenstehende Bestimmungen in Bundes- oder Landesgesetzen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits kundgemacht sind, bleiben unberührt (§ 58 Abs 2 VwGVG). Gemäß § 17 VwGVG sind,... mehr lesen...
Zur Spruchpunkt A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeit... mehr lesen...
Zur Spruchpunkt A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeit... mehr lesen...
Zur Spruchpunkt A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeit... mehr lesen...
Zur Spruchpunkt A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeit... mehr lesen...
Zur Spruchpunkt A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeit... mehr lesen...
Begründung: Zu I) Berichtigungsbeschluss Zu A) Berichtigung des Nachnamens des Beschwerdeführers Gemäß der – nach § 17 VwGVG anwendbaren – Bestimmung des § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Besche... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.05.2021 wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 14.05.2018, Zl. 1084901301 – 180432762, gegen die Spruchpunkte I., II., III. und VII. des angefochtenen Bescheides als unbegründet abgewiesen und jener gegen Spruchpunkt IV. des angefochtenen Bescheides stattgegeben und festgestellt, dass die Erlassung einer Rückkehrentscheidung gegen den Beschwerd... mehr lesen...