1 Mit Schreiben vom 31. Oktober 2019 beantragte die Gemeinde F. (drittmitbeteiligte Partei) die wasserrechtliche Bewilligung für die Umsetzung des Projekts „S.-Lawine“. Dieses umfasst unter anderem die Errichtung von vier Lawinensprengmasten, die der Sicherung der durch die „S.-Lawine“ gefährdeten H.-Straße dienen soll. 2 Mit Spruchpunkt I. des Bescheids der belangten Behörde vom 12. August 2020 wurde der drittmitbeteiligten Partei (unter anderem) gemäß § 41 Wasserrechts... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz81/02 Sonstiges Wasserrecht
Norm: WildbachverbauungsG 1884WRG 1959 §41 Abs1
Rechtssatz: Nach § 41 Abs. 1 WRG 1959 unterliegen Schutz- und Regulierungswasserbauten in öffentlichen Gewässern "einschließlich der Vorkehrungen zur unschädlichen Ableitung von Gebirgswässern" nach dem WildbachverbauungsG 1884 der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht. Daraus geht hervor, dass Vorkehrungen n... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz81/02 Sonstiges Wasserrecht
Norm: VwRallgWildbachverbauungsG 1884 §1 idF 1959/054WRG 1959WRG 1959 §41 Abs1
Rechtssatz: § 1 WildbachverbauungsG 1884, in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1959, BGBl. Nr. 54/1959, sind nicht nur "Vorkehrungen zur tunlichst unschädlichen Ableitung eines bestimmten Gebirgswassers", sondern auch solche "zur Verhinderung der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz81/02 Sonstiges Wasserrecht
Norm: VwRallgWildbachverbauungsG 1884WildbachverbauungsG 1884 §1 idF 1959/054WildbachverbauungsG 1884 §2 idF 1959/054WRG 1959 §41 Abs1
Rechtssatz: Innerhalb des Arbeitsfelds können nach dem Wortlaut des § 2 WildbachverbauungsG 1884, idF. der Wasserrechtnovelle 1959, BGBl. Nr. 54/1959, "alle jene Bauten und Vorkehrungen angeor... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz81/02 Sonstiges Wasserrecht
Norm: VwGG §42 Abs1WildbachverbauungsG 1884WildbachverbauungsG 1884 §1 idF 1959/054WildbachverbauungsG 1884 §2 idF 1959/054WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §41 Abs1WRG 1959 §60
Rechtssatz: § 41 Abs. 1 WRG 1959 sieht zwar eine wasserrechtliche Bewilligungspflicht für die dem WildbachverbauungsG 1884 unterliegende Errichtung einer Lawin... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 1. Oktober 2019 erteilte die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung von Schutz- und Regulierungswasserbauten am K.-Bach samt wasserbautechnischen Begleitmaßnahmen. 2 Die dagegen erhobene Beschwerde der revisionswerbenden Partei wies das Verwaltungsgericht mit dem angefochtenen Erkenntnis ab. 3 Unter anderem stellte es fest, das Vorhaben der mitbeteiligten Partei diene dem Schutz des Stadtzentru... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2WRG 1959 §41 Abs1
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Die Hintanhaltung einer Überschwemmung stellt ein zwingendes öffentliches Interesse dar (vgl. VwGH 4.7.1990, AW 90/07/0023). Schlagworte Interessenabwägung Zwingende öffentliche Interessen European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Aus dem angefochtenen Bescheid und der - in sinngemäßer Anwendung des § 4 Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz (VwGbk-ÜG) als Revision geltenden - Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) vom 1. März 2012 wurde den revisionswerbenden Parteien gemäß §§ 41 und 138 Abs. 2 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) der Auftrag erteilt, entweder einen den Voraussetzungen des § 103 WRG 1959 entsprechenden Antrag auf nachträgliche wa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41;
Rechtssatz: Unter einem Schutz- und Regulierungswasserbau gemäß § 41 WRG 1959 versteht man eine wasserbauliche Anlage, deren ausschließliche oder hauptsächliche Aufgabe es ist, das Gerinne eines Gewässers zur Abwehr seiner schädlichen Wirkungen zu beeinflussen, die Ufer zu befestigen, und das anliegende Gel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGbk-ÜG 2013 §4 Abs5;VwGG §28 Abs1 Z4 idF 2013/I/033;WRG 1959 §34 Abs1 idF 2013/I/033;WRG 1959 §41 Abs1 idF 2013/I/033;
Rechtssatz: Durch den Beschwerdepunkt (Revisionspunkt) wird der Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens festgelegt (vgl. B 19. Februar 2014, Ro 2014/10/0023; B 24. März 2014, Ro 2014/01/... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf die Darstellung des Sachverhaltes im hg. Erkenntnis vom 21. Oktober 2004, 2003/07/0105, 0106-8, verwiesen. Gegenstand des Verfahrens ist die von der mitbeteiligten Partei beantragte wasserrechtliche Bewilligung für die Verlegung eines offenen Gerinnes im Bereich A/S, die sich auf Grund geringfügiger Korrekturen des Straßenverlaufs im Zuge des Ausbaues der B xx zwischen W und M als erforderlich erwiesen hatte. Der Beschwerdeführer hatte im Verfah... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §40;WRG 1959 §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0119 E 22. April 1999 RS 3(Hier nur der vorletzte Satz mit dem Zusatz, dass dann wenn der Eintritt behaupteter Beeinträchtigungen bei Umsetzung von Auflagen mit an größter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, die Bewilligung zu ertei... mehr lesen...
Mit Verordnung vom 16. Jänner 2001, BGBl. II Nr. 40/2001, hat die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie die Trasse der B 95 Turracherstraße verordnet. Jeweils mit rechtskräftigen Bescheiden vom 15. Mai 2001 des Landeshauptmanns von Kärnten (LH) wurden gemäß §§ 17 bis 20 Bundesstraßengesetz 1971 Teilflächen des Grundstückes Nr. 65, KG G, des Erstbeschwerdeführers, und der Grundstücke Nr. 556/1 und 464/1, KG S, des Zweitbeschwerdeführers, für die Trassenführung enteig... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0106
Rechtssatz: Unter einem gemäß § 41 WRG 1959 bewilligungspflichtigen Schutz- und Regulierungswasserbau versteht man eine wasserbauliche Anlage, deren ausschließliche oder hauptsächliche Aufgabe es is... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beabsichtigt auf seinem Grundstück Nr. 659 KG K. die Errichtung eines Wohnhauses. Im Zuge des Verfahrens zur Erlangung der für den geplanten Wohnhausbau erforderlichen Baubewilligung hatte der forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung (im Folgenden kurz: WLV) die Zustimmung zum Bauvorhaben des Beschwerdeführers an die Bedingung geknüpft, dass auf der vom Bauvorhaben betroffenen Parzelle ein Schutzdamm errichtet würde, und dies der Gemeinde mit... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs2;WRG 1959 §41;
Rechtssatz: Bei einem Damm im Hochwasserabflussgebiet eines Baches handelt es sich um eine Anlage innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses fließender Gewässer iSd § 38 Abs. 1 WRG 1959. Kommt diesem Damm die Funktion des Schutzes einer Liegenschaft gegen die schädlichen Einwirkungen des Wassers zu, dann ma... mehr lesen...
Gegenstand des Beschwerdefalles ist die wasserrechtliche Bewilligung der Errichtung des Abschnittes "Wanne Stainach" der B 146, Ennstalstraße (eines Teilabschnittes der so genannten "Ennsnahen Trasse"), einschließlich aller Anlagenteile und begleitenden Baumaßnahmen im Hochwasserabflussbereich des Grimmingbaches samt der Einleitung mechanisch vorgereinigter Abwässer in die Enns. Der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) war mit Bescheid des Landeshaup... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. August 1998 erteilte die Bezirkshauptmannschaft K nach vorangegangener Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 15. Juli 1998 unter Spruchpunkt I den mitbeteiligten Parteien nach Maßgabe der bei der mündlichen Verhandlung vorgelegten und als solche gekennzeichneten Projektsunterlagen und der in der mitfolgenden Verhandlungsschrift enthaltenen Beschreibung die wasserrechtliche Bewilligung für die Durchführung von Uferschutzmaßnahmen und die Abflussprofilver... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs2;WRG 1959 §41;
Rechtssatz: Dient das wasserrechtlich bewilligte Projekt dem Schutz der Liegenschaft der mitbeteiligten Parteien und des darauf errichteten Wohnhauses insbesondere im Hochwasserfall, so stellt das bewilligte Projekt daher einen Schutz- und Regulierungswasserbau iSd § 41 WRG 1959 dar, für den eine wasserrechtli... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (kurz: MP) beantragte mit Eingabe vom 7. März 1994 beim Landeshauptmann von Steiermark die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung der "B 146", Ennstal Straße, Abschnitt "Stainach-Liezen", mit Anlagenteilen wie insbesondere der Schüttung für die Dammherstellung, Errichtung von Brücken und Wannen, Durchlässen, der Herstellung projektierter Nebenanlagen, der Verlegung von Straßen und Wirtschaftswegen sowie für w... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §38;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs4;WRG 1959 §41; Beachte Besprechung in:ZVR 5/2010, 155-158;
Rechtssatz: Die Wasserrechtsbehörde hat das Projekt - die Errichtung einer Bundesstraße - einer Bewilligungspfticht nach § 38 WRG 1959, nicht jedoch einer solchen nach § 41 legcit unte... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1; Beachte Besprechung in:ZVR 5/2010, 155-158; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/25 93/07/0082 1 Stammrechtssatz Die in einem bewilligten Straßenbauprojekt in einem Flußdamm vorgesehenen Rohrdurchlässe mit eingebauten Rückstauklappen stellen Vorrichtungen dar, die geeignet sind, das Regime des Wasserhaushaltes die... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug aufgetragen, bis 30. April 1999 einen von ihm oberhalb seines Hofes aufgeschütteten Damm abzutragen, was die belangte Behörde damit begründete, dass der nach § 41 Abs 1 WRG 1959 bewilligungspflichtige, aber vom Beschwerdeführer konsenslos errichtete Damm die Lawinengefahr für das Anwesen der mitbeteiligten Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) erhöhe. Der Beschwerdeführer hat seine... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem ASt aufgetragen, einen von ihm oberhalb seines Hofes aufgeschütteten Damm wegen Erhöhung der Lawinengefahr abzutragen. Dass die aus der Vergrößerung der Lawinengefahr für die mitbeteiligte Partei resultierende Bedroh... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 1. August 1995 wurde im Spruchpunkt I gemäß § 29 Abs. 1 WRG 1959 "festgestellt, daß die ... unter WBP nn und WBP nnn des Wasserbuches des Bezirksgerichtes Innsbruck-Land eingetragenen Wasserrechte zum Betrieb zweier Wasserkraftanlagen an der S nach § 27 Abs. 1 lit. c leg. cit. durch Ablauf der Zeit (die Wasserrechte waren befristet bis 11. Juli 1989 bzw. 31. Dezember 1990) erloschen sind". Unter Spruchpunkt II dieses Bescheides wur... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Ein Projekt, das Uferbefestigungen, Hochwasserdämme, Begradigungen und Sohlestabilisierungen umfaßt, fällt unter Schutzwasserbauten und Regulierungswasserbauten iSd § 41 Abs 1 WRG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996070080.X01 Im RIS seit 12.11.2001 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §42;
Rechtssatz: Sind zu einem Gemeindegebiet gehörige Liegenschaften von einer Hochwassergefahr betroffen, so ist die Gemeinde zur Antragstellung gemäß § 42 WRG legitimiert. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die bewilligten Maßnahmen über das Gemeindegebiet der antragstellenden Gemeinde hinausgehen. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Rechtsträger von Regulierungsunternehmen an allen Gewässern kann vom WRG her jedermann sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996070080.X02 Im RIS seit 12.11.2001 Zuletzt aktualisiert am 12.01.2012 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §105 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs4;
Rechtssatz: Eine Partei, deren Wasserbenutzungsrecht betreffend Wasserkraftanlage als erloschen festgestellt ist, hat kein subjektiv-öffentliches Recht darauf, daß das Wasser weiterhin abgearbeitet und nicht "verschwendet" werde. S... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Mai 1993 wies der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) den Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines hölzernen Badesteges und einer hölzernen Uferbefestigung durch Verblendung von Lärchenpfosten am öffentlichen Wassergut des Attersees vor dem Grundstück Nr. 791/9, KG S., ab (Spruchpunkt I.) und erteilte dem Beschwerdeführer gleichzeitig den Auftrag, den Holzsteg und die Uferbefestigung aus Lärchenpfost... mehr lesen...