Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs4;
Rechtssatz: Macht der vom wasserpolizeilichen Entfernungsauftrag betroffene Errichter von Uferbefestigungsbauten geltend, diese Bauten auf eigenem Grund und nicht auf öffentlichem Wassergut errichtet zu haben, so hat sich die Behörde mit diesem Vorbringen auseinand... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) beantragte mit Eingabe vom 16. November 1992 bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen (BH) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung der B 146, Ennstal Straße, Abschnitt Stainach-Maitschern, km 54,920 bis km 58,000, im Hochwasserabflußgebiet des Grimming- und Leistenbaches unter näher ausgeführten Baumaßnahmen. Mit Schreiben vom 20. Jänner 1993 nahm das wasserwirtschaftliche Planungsorgan der belangten Behörd... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Die in einem bewilligten Straßenbauprojekt in einem Flußdamm vorgesehenen Rohrdurchlässe mit eingebauten Rückstauklappen stellen Vorrichtungen dar, die geeignet sind, das Regime des Wasserhaushaltes dieses Flusses zu beeinflussen (Hier: Ausleitung von Teilmengen der Vorlandwelle in den Fluß erfolgt durch die Durchlässe. Der Abfl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §3;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §99 Abs1 lita;WRG 1959 AnhA Z6 lita;
Rechtssatz: Wird auf die Abflußverhältnisse eines unter Z 6 lit a des Anhanges A zum WRG fallenden Gewässers planmäßig eingewirkt (hier: durch Ausleitung von Teilmengen der Vorlandwelle über einen Flußdamm, der mit Rückstauklappen ausgestattete Rohrdurchlässe aufweist), erweist sich der Landeshauptmann... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0047 E 20. Juli 1995 RS 1 Stammrechtssatz Lautet ein Spruchteil des Bescheides dahingehend, daß die Errichtung eines bestimmten Abschnittes einer Bundesstraße, einschließlich aller Anlagenteile und begleitenden Baumaßnahmen im Hochwasserabflußbereich eines bestimmten Baches projektsgemäß unter Vorschre... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (LH) vom 21. April 1992 wurde der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) "gemäß den §§ 13, 21 Abs. 1, 32 Abs. 2 lit. a, 101 Abs. 3, 107 und 111" WRG 1959, die wasserrechtliche Bewilligung für a) die Errichtung des Abschnittes "Wanne Stainach" der B 146, Ennstalstraße, einschließlich aller Anlagenteile und begleitenden Baumaßnahmen im Hochwasserabflußbereich des Grimmingbaches und b) die Einleitung von mechan... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. März 1990 wurde dem Beschwerdeführer die von ihm beantragte wasserrechtliche Bewilligung zur Verrohrung eines namenlosen Gerinnes auf den Grundstücken Nr. 1414/3 und 1426/1, KG Z., gemäß § 41 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) versagt. Da der Beschwerdeführer eine Bewilligung für die geplante Verrohrung nicht erhielt, nahm er sie ohne Bewilligung vor. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs4;
Rechtssatz: Lautet ein Spruchteil des Bescheides dahingehend, daß die Errichtung eines bestimmten Abschnittes einer Bundesstraße, einschließlich aller Anlagenteile und begleitenden Baumaßnahmen im Hochwasserabflußbereich eines bestimmten Baches proj... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §58 Abs2;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs2;
Rechtssatz: Behauptet der Bf im Zuge des Verwaltungsverfahrens betreffend die Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages an ihn, die von ihm vorgenommene Verrohrung eines Gerinnes zu entfernen, wiederholt, das von ihm verrohrte Gerinne stelle ein Privatg... mehr lesen...
Das Stadtamt E. teilte der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (BH) mit Schreiben vom 17. September 1987 mit, daß im Bereich der Gemeindegrenze E./H. am rechten Ufer des P.- bzw. R.-Baches auf einer Länge von 250 Metern Aufschüttungsmaßnahmen durchgeführt worden seien, wodurch sich die Abflußverhältnisse verändert hätten. Mit Bescheid der BH vom 15. April 1988 wurde den Beschwerdeführern aufgrund einer am 2. Februar 1988 durchgeführten mündlichen Verhandlung gemäß den §§ 38, 98 und § 138... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Beurteilung des Begriffes "Identität der Sache" oder "unveränderte Sachlage" ist aus einer RECHTLICHEN Betrachtungsweise vorzunehmen (Hinweis E 20.9.1983, 83/07/0138). Bei der Prüfung der Identität der Sache i... mehr lesen...
I 1. Unter dem Datum 1. Dezember 1988 erließ die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen dem nunmehrigen Beschwerdeführer gegenüber einen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen verpflichtet Sie, auf Ihre Kosten die auf Ihrem Grundstück Nr. nn1 KG S, bestehende Verrohrung des H-Baches zu entfernen bzw. den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Als Frist für die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes wird der 30. Juni 1989 festgesetzt. Sie si... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs2;
Rechtssatz: Ist durch das Belassen der Verrohrung eines Baches eine erhebliche Beeinträchtigung des Ablaufes der Hochwässer, und darüber hinaus eine wesentliche Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer zu besorgen, so ist die Verrohrung bewilligungsbe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 10. April 1990 wies die belangte Behörde die von den Beschwerdeführern gemeinsam erhobene Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (BH) vom 15. April 1988 gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab und setzte die zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes eingeräumte Frist mit 31. Dezember 1990 neu fest. Mit letzterem Bescheid war den Beschwerdeführern auf Grund einer am 2. Februar 1988 durchgeführten mündlichen Verh... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §413;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Durch § 413 ABGB, der jeden Grundbesitzer befugt, sein Ufer gegen das Ausreißen eines Flusses zu befestigen, wird für die nach den Bestimmungen des WRG bewilligungspflichtigen Anlagen keine Bewilligungsfreiheit normiert. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Verfügt die Wasserrechtsbehörde die Beseitigung von konsenslos hergestellten, als Schutzbauten und Regulierungsbauten anzusehenden Dammschüttungen gemäß § 138 in Verbindung mit § 38 WRG, so wird allein durch die unrichtige Heranziehung des § 38 an Stelle von § 41 WRG nicht in Rechte des Verpflichteten ein... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs3;WRG 1959 §42 Abs1;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: § 38 WRG spricht von anderen "Anlagen innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses", worunter alles verstanden werden muß, was durch die Hand des Menschen angelegt, also errichtet wird (Hinweis E 8.10.1959, 257/58, VwSlg 5070 A/1959) und knüpft nicht am Bauwerksbegriff (Verbindun... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ersuchte am 8. Februar 1989 aus Anlaß der geplanten (und baurechtlich bewilligten) Errichtung mehrerer Wohnhäuser in X die Bezirkshauptmannschaft Mödling (BH) um wasserrechtliche Bewilligung für die "Verlegung" eines offenen Gerinnes. Die BH ersuchte dazu das NÖ. Gebietsbauamt I um Abgabe einer sachverständigen Beurteilung dieses Ansuchens. Das Gebietsbauamt stellte auf Grund der vorgelegten Unterlagen und einer Besichtigung an Ort und Stelle fest, daß es si... mehr lesen...
Index: L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz NiederösterreichL55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: LSchV NÖ 1979 §2 Abs18;NatSchG NÖ 1977 §6 Abs1;NatSchG NÖ 1977 §8;NaturparkV NÖ 1979 §2 Abs4;WRG 1959 §105 litf;WRG 1959 §105 litm;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs4;
Rechtssatz: Befindet sich ein Gerinne im Landschaftsschutzgebiet "Wienerwald" ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs4;
Rechtssatz: Es handelt sich bei der Verrohrung eines fließenden Gewässers nicht um eine "Anlage innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses" desselben fließenden Gewässers, wenn dieses zur Gänze, also einschließlich eines allfälligen Hochwassers, in die Anlage aufgenommen und in dieser fortgeleitet wird. In einem solchen... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zum Begriff Müllablagerung in einer "Grube", die wasserrechtlich konsentiert wurde (konsensgemäße Erfüllung nur bis zum Geländeniveau). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988070131.X03 Im RIS seit 12.11.2001 Zule... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle der eigenmächtigen Vereinigung eines Bachbettes durch die Anlieger an beiden Ufern darf nicht einem der beiden allein die gesamte Wiederherstellung des früheren Zustandes aufgetragen werden; es ist zu prüfen, ob und inwieweit durch Maßnahmen jedes einzelnen Anliegers die Einengung des Bettes herbeigeführt worden ist, w... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Für den Ausgang des Auftragsverfahren gemäß § 138 WRG ist es ohne Belang, wieweit der Verpflichtete über die einzelnen Vorgänge im parallel abgeführten Bewilligungsverfahren in Kenntnis war, weil die Behörde jedenfalls vom Fehlen einer nach § 38 Abs 1 (§ 41 Abs 1) WRG vorgeschriebenen (allenfalls nachträgliche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Ein den gesamten Tatzeitraum umfassender Strafbescheid ist dann rechtswidrig, wenn das Verschulden nicht den ganzen Tatzeitraum umfasst (hier: Übertretung des Wasserrechtsgesetzes). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §11 Abs1;WRG 1959 §111;WRG 1959 §114 Abs3 impl;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine wasserrechtliche Bewilligung schließt ohne entsprechende Konkretisierung, wenn nicht das Gesetz selbst anderes bestimmt, nicht eigens bewilligungsbedürftige Maßnahmen schon deshalb in sich, weil solche zur vollst... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 29. Juli 1983 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug in Abänderung des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 20. Jänner 1982 einer Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 WRG 1959 schuldig erkannt und gemäß § 137 Abs. 1 WRG 1959 über sie eine Geldstrafe von S 4.000,-- (sowie eine Ersatzarreststrafe von acht Tagen) verhängt, weil sie "im Jänner 1981 (26.1.1981) auf ihrem Grun... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Übertretung nach § 137 Abs 1 WRG iVm § 41 Abs 1 WRG begeht als unmittelbarer Täter derjenige, dem die bedrohten oder beschädigten Liegenschaften und Anlagen gehören (Verletzung der Garantenpflicht; Hinweis E 29.10.1964, 0896/64, E 17.12.1985, 84/07/0378). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a lita;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Wenn im Falle einer Übertretung nach § 137 Abs 1 WRG iVm § 41 Abs 1 WRG im
Spruch: des Straferkenntnisses der Tatort mit "Bachbett des ...baches" und der Angabe "auf dem Grundstück des Beschuldigten im Bereich des ...sees" angegeben ist, so ist dieser nicht so bestimmt, wie dies für eine ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Übertretung nach § 137 Abs 1 iVm § 41 Abs 1 WRG ist ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1983070278.X03 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der gemäß § 97 Flurverfassungs-Landesgesetz 1975, LGBl. 6650-2, zuständigen NÖ. Agrarbezirksbehörde vom 17. Oktober 1983 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 41 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Regulierung der Fischa hinsichtlich der im Flurbereinigungsgebiet W gelegenen Anlageteile des Projektes, nämlich der im Bereich der Kat. Gem. W gelegenen linksufrigen Anlage der Teile von Damm-km 1,000 bis 2,075 unter der Voraussetzung erteilt, daß die Anlage nach M... mehr lesen...