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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Beachte
Besprechung in:ZVR 5/2010, 155-158;Rechtssatz
Die Wasserrechtsbehörde hat das Projekt - die Errichtung einer Bundesstraße - einer Bewilligungspfticht nach § 38 WRG 1959, nicht jedoch einer solchen nach § 41 legcit unterstellt. Die Subsumtion unter § 41 Abs. 1 WRG 1959 ist aber im Hinblick auf dessen Abs. 4 auch für die Frage der Parteisteilung und für die Zulässigkeit der Einräumung von Zwangsrechten bedeutsam.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996070225.X05Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
08.10.2010