RS Vwgh 2000/2/3 96/07/0225

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.02.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
VwRallg;
WRG 1959 §38;
WRG 1959 §41 Abs1;
WRG 1959 §41 Abs4;
WRG 1959 §41;

Beachte

Besprechung in:ZVR 5/2010, 155-158;

Rechtssatz

Die Wasserrechtsbehörde hat das Projekt - die Errichtung einer Bundesstraße - einer Bewilligungspfticht nach § 38 WRG 1959, nicht jedoch einer solchen nach § 41 legcit unterstellt. Die Subsumtion unter § 41 Abs. 1 WRG 1959 ist aber im Hinblick auf dessen Abs. 4 auch für die Frage der Parteisteilung und für die Zulässigkeit der Einräumung von Zwangsrechten bedeutsam.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996070225.X05

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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