Entscheidungen zu § 39 WRG 1959

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

44 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 44

TE OGH 2011/2/23 1Ob227/10d

Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 116, zu der das Grundstück 182/3 gehört. Die beklagte Partei ist Eigentümerin der davon östlich gelegenen Liegenschaft EZ 252, die unter anderem aus dem Grundstück 1569 besteht. Östlich von diesem Grundstück verläuft eine Landesstraße. Im Grenzbereich zwischen den Grundstücken 1569 und 182/3 verläuft der L*****bach, dessen linksseitiges Bachufer in der Natur im Wesentlichen die Grundstücksgrenze bildet. Dieser ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.02.2011

TE OGH 2010/7/13 4Ob102/10v

Begründung: Die Kläger begehren als Eigentümer der Liegenschaft EZ 41 GB***** die Feststellung und Einverleibung der Dienstbarkeit „der Durchlieferung von Forstprodukten und der Errichtung der dazu nötigen Einrichtungen“ über das der beklagten Republik Österreich gehörende Grundstück Nr. 361, EZ 1, GB *****. Der Ärar habe als Eigentümer dieses Grundstücks mit Vereinbarung vom 16. Juli 1852 dem Rechtsvorgänger der Kläger das Recht der Durchlieferung von Forstprodukten und der Erricht... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.07.2010

TE OGH 2007/6/5 1Ob9/07s

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft in S*****. Er begehrte die Beklagte schuldig zu erkennen, die von ihr widerrechtlich auf seiner Liegenschaft entlang der unteren Liegenschaftsgrenze unterirdisch verlegte Wasserleitung im Durchmesser von 200 mm und den ebenfalls von der Beklagten auf seiner Liegenschaft eigenmächtig angebrachten Holzzaun zu beseitigen. Die Beklagte habe ohne Zustimmung des Klägers und ohne sonstige Rechtsgrundlage eine 200 mm starke W... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.06.2007

RS OGH 2003/3/25 1Ob279/02i, 1Ob11/06h, 1Ob227/10d, 1Ob64/12m, 10Ob45/14m, 1Ob4/15t

Norm: ABGB §364 Abs2 B1WRG §39
Rechtssatz: Gelangt Wasser auf ein benachbartes Grundstück, dann ist Ausgangspunkt der Lösung der nachbarrechtlichen Konfliktsituation stets der natürliche (unregulierte) Zustand eines Gewässers. Die mit dem von der Natur vorgesehenen Wasserlauf verbundenen Nachteile treffen grundsätzlich jenen, in dessen Vermögen sie sich ereignen. Steuert jemand einige Zeit hindurch den natürlichen Abfluss aus einem Teich, hält ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.03.2003

TE OGH 2003/3/25 1Ob279/02i

Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, an die ein im Eigentum der beklagten Partei stehendes Grundstück, auf dem sich ein Naturteich befindet, angrenzt. Die beklagte Partei erwarb diese Liegenschaft, die sie zuvor jahrelang gepachtet und auf der sie bis vor etwa 25 Jahren ein Schwimmbad betrieben hatte, am 15. 2. 1993. Die Kläger erwarben ihre Liegenschaft vom selben Voreigentümer am 2. 7. 1993. Die Kläger begehrten die Entfernung des auf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.03.2003

TE OGH 1997/4/29 1Ob29/97i

Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin des (größten Teils des) Mondsees. Im Lastenblatt der in ihrem Eigentum stehenden Seegrundstücke ist aufgrund eines Übereinkommens vom 27./30.9.1888 zugunsten der k.k. Staatsverwaltung, deren Rechtsnachfolgerin die klagende Partei ist, die Dienstbarkeit des "Gemeingebrauches nach Maßgabe der Bestimmungen des § 15 des oö. WRG vom 28.8.1870" und "insbesondere das Recht für jedermann zur freien ungehinderten Schiff- und Floßfahrt m... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.1997

TE OGH 1995/6/23 1Ob40/94

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Entscheidung | OGH | 23.06.1995

RS OGH 1994/11/23 1Ob615/94

Norm: ABGB §364asbg BaupolG §10WRG §39
Rechtssatz: Nimmt eine Baubehörde im Land Salzburg eine Bauanzeige zur Kenntnis, so hat dies nachbarrechtlich dieselben Wirkungen wie eine Baubewilligung. Mit dieser Kenntnisnahme wird einer Änderung der natürlichen Abflußverhältnisse die Willkürlichkeit genommen. Entscheidungstexte 1 Ob 615/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 615/94 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1994

RS OGH 1994/11/23 1Ob615/94, 1Ob11/06h, 1Ob227/10d, 1Ob4/15t, 1Ob124/15i

Norm: ABGB §364 Abs2 B1ABGB §413WRG §39
Rechtssatz: Das im § 39 Abs 1 WRG festgelegte an sich verwaltungsrechtliche Verbot der Privatwillkür konkretisiert zum Schutz des Unterliegers nachbarrechtliche Rücksichtnahmepflichten, deren schuldhafte Verletzung Schadenersatzansprüche des Unterliegers gegen den Oberlieger auslösen kann. Entscheidungstexte 1 Ob 615/94 Entscheidungstext OGH 23.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1994

RS OGH 1994/11/23 1Ob615/94, 1Ob232/02b

Norm: WRG §39
Rechtssatz: Die zwangsläufige Veränderung des natürlichen Ablaufs des Niederschlagswassers durch baubehördlich bewilligte Gebäude bzw durch Straßen ist nicht willkürlich; gleiches muß dann aber auch für durch bauliche Vorkehrungen angelegte (Abstellplätze) Plätze gelten, sofern der Anlage eine baubehördliche Bewilligung zugrundeliegt. Entscheidungstexte 1 Ob 615/94 Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1994

TE OGH 1994/11/23 1Ob615/94

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Entscheidung | OGH | 23.11.1994

RS OGH 1992/4/24 1Ob13/92

Norm: JN §1 CVIIIWRG §39WRG §137WRG §138
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des § 39 WRG besteht eine konkurrierende Zuständigkeit zwischen den ordentlichen Gerichten und der Wasserrechtsbehörde. Deren Kognition erstreckt sich dabei vor allem auf Erlassung wasserpolizeilicher Aufträge nach § 138 WRG bzw die Durchführung von Strafverfahren nach § 137 dieses Gesetzes, dagegen fällt die aus dem Titel der Besitzstörung gerichtete Klage ebenso in die ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1992

TE OGH 1992/4/24 1Ob13/92

Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der beklagten Parteien zur ungeteilten Hand zur Unterlassung des Aufstauens des von seinem Grundstück 467/2 talwärts fließenden Wassers an der Grenze zu den Grundstücken 467/1 und 482, alle KG A*****, durch Aufschüttung einer Wegtrasse. Der Zweitbeklagte habe mit Genehmigung der Erstbeklagten auf den ihr gehörigen Grundstücken 467/1 und 482 durch Aufschüttung von Erdmaterial bis auf eine Höhe von etwa 3 m einen Weg angelegt. Dadurch w... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1992

RS OGH 1991/11/20 1Ob14/91

Norm: ABGB §364 B1ABGB §523 BaABGB §523 CdWRG §10WRG §39
Rechtssatz: Privatrechtliche Unterlassungsansprüche in Wasserangelegenheiten sind nur dann zulässig, wenn ein künstliches Gerinne zur Ableitung angelegt, die Anmaßung einer Servitut oder deren Erlöschen oder eine sonstige Vereinbarung behauptet wird oder bebaute Grundstücke oder Verkehrsflächen betroffen sind; weiters sind nur Verunreinigungen des Grundwassers nach § 364 Abs 2 ABGB bekämp... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.1991

TE OGH 1991/11/20 1Ob14/91

Entscheidungsgründe: Die Kläger begehren die Beklagten schuldig zu erkennen, das auf ihrem Grundstück 504/3 der EZ 1 KG P***** angelegte Wasserreservoir zu entfernen und die Wiedererrichtung einer derartigen Anlage zu unterlassen. Sie brachten hiezu vor, sie seien je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 3 des Grundbuchs der Katastralgemeinde P***** mit den Grundstücken 44/1, 504/1, 504/4, 529/1 und 531/1. Das für ihren Landwirtschaftsbetrieb erforderliche Wasser werde aus einer... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.11.1991

TE OGH 1988/8/31 1Ob22/88

Entscheidungsgründe: Im Zuge der Neuerrichtung der Murtal-Schnellstraße S 36, Abschnitt Preg-Knittelfeld, waren eine Verlegung des Murbettes und verschiedene Änderungen am Murufer zwischen Flußkilometer 206 bis 208 notwendig. Fischereiberechtigt in der Mur von Raßnitz bei Knittelfeld bis Preg sind Dipl.Ing. Robert und Ursula H***. Ihr Vertreter gab in dem vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingeleiteten Verwaltungsverfahren am 12. und 13. Oktober 1982 folgende Erklärung ab... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.08.1988

RS OGH 1985/12/11 1Ob23/85

Norm: ABGB §413WRG §3WRG §5WRG §9WRG §39
Rechtssatz: Die Verfügungsgewalt des Eigentümers eines fließenden Privatgewässers ist dadurch eingeschränkt, daß er ohne wasserrechtliche Bewilligung auf den Lauf und die Beschaffenheit des Wassers nicht Einfluß nehmen und den natürlichen Abfluß nicht willkürlich zum Nachteil eines unteren Grundstückes ändern darf. Entscheidungstexte 1 Ob 23/85 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1985

TE OGH 1980/1/30 1Ob31/79

Die beklagte Partei, eine Stadtgemeinde, führte seit etwa 1960 als Regulierungsunternehmerin im Oberlauf des F-Baches Regulierungsarbeiten durch, die durch mehrere Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt wasserrechtlich genehmigt wurden. Der Kläger ist Eigentümer einer Reihe von land- und forstwirtschaftlich genutzten Ufergrundstücken im Unterlauf dieses Gewässers, das bisher nicht reguliert wurde. Dort traten in den letzten Jahren als Folge von Überschwemmungen Schäden auf. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.01.1980

RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79, 1Ob22/88

Norm: ABGB §364aABGB §413WRG §26WRG §39WRG §41
Rechtssatz: Eine die natürlichen Abflußverhältnisse ändernde Regulierung des Oberlaufes eines Flusses kann vom Verschulden unabhängige Entschädigungs- ( Ausgleichs- ) ansprüche des durch die Änderung geschädigten Eigentümers von Grundstücken am Flußunterlauf zur Folge haben; soweit die Wasserrechtsbehörde keine Entschädigung zuerkannte, weil sie mit den schädigenden Auswirkungen nicht rechnete, kön... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1980

RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79

Norm: ABGB §413WRG §26WRG §39WRG §41
Rechtssatz: Jede Schutz- und Regulierungsmaßnahme, die jedoch über eine zulässige Abwehr des Eigentümers eines Ufergrundstückes hinausgeht und in den von Natur aus bestehen Lauf des Gewässers ( etwa durch Begradigung, Vertiefung oder Verbreiterung des Bettes oder Beeinflußung des Gefälles ) eingreift, bildet eine Änderung des natürlichen Wasserablaufes und ist daher nur mit wasserrechtsbehördlicher Bewilligu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1980

RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79

Norm: ABGB §413WRG §26WRG §39WRG §41
Rechtssatz: Dem Eigentümer eines Ufergrundstückes kann auch das Recht zustehen, den früheren Zustand wiederherzustellen, wenn er vorübergehend die Pflege seiner Ufer vernachlässigte. Auch wenn der Oblieger also durch Unterlssung ihm zustehender Maßnahmen durch einige Zeit eine Schädigung seiner Grundstücke hinnahm und damit dem Unterlieger Vorteile für seine Grundstücke verschaffte, erwächst dem Unterleiger ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1980

RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79

Norm: ABGB §413WRG §39
Rechtssatz: Das Abwehrrecht des Eigentümers einer Liegenschaft gegen die natürlichen Abflußverhältnisse ist vor allem auf die laufende Pflege des Gewässers und die Befestigung seiner Ufer zum Zwecke der Verhinderung nachteiliger Veränderungen des bisherigen Zustandes beschränkt. Entscheidungstexte 1 Ob 31/79 Entscheidungstext OGH 30.01.1980 1 Ob 31/79 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1980

RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79, 1Ob31/82, 1Ob12/83, 1Ob227/10d, 10Ob45/14m

Norm: ABGB §413WRG §26WRG §39WRG §41
Rechtssatz: Der Gesetzgeber will nur den natürlichen Ablauf des Wassers schützen, weil alles, was die Natur schafft, hingenommen werden muß. Die mit dem von der Natur vorgesehenen Wasserlauf verbundenen Nachteile treffen grundsätzlich jenen, in dessen Vermögen sie sich ereignen. Sie bilden eine den jeweiligen Eigentümer treffende dingliche Last. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1980

RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79

Norm: ABGB §413WRG §39WRG §41
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 413 ABGB, wonach jeder Grundbesitzer befugt ist, sein Ufer gengen das Ausreißen des Flusses zu befestigen ist durch die Wasserrechtsgesetzgebung nicht außer Kraft gesetzt worden. Entscheidungstexte 1 Ob 31/79 Entscheidungstext OGH 30.01.1980 1 Ob 31/79 SZ 53/11 Eur... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1980

RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79, 1Ob227/10d, 1Ob124/15i

Norm: ABGB §413WRG §26WRG §39WRG §41
Rechtssatz: Es sind Änderungen der natürlichen Abflußverhältnisse verboten, die sich zum Nachteil des Unterliegers auswirken; dabei macht es keinen Unterschied, ob die Richtung des Wasserlaufes oder seiner Schnelligkeit geändert wird, weil sich auch die Beschleunigung des Wasserablaufes zum Nachteil der Unterlieger auswirken kann. Entscheidungstexte 1 Ob 3... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1980

RS OGH 1978/4/12 1Ob33/77

Norm: JN §1 CVIIIWRG §39
Rechtssatz: Treffen baubehördliche Vorschriften für die Abwendung jener Gefahren, die aus der Änderung der natürlichen Abflußverhältnisse des Wassers bei bebauten Grundstücken resultieren können, keine Regelung, dann ist § 39 WRG 1959 auch auf bebaute Grundstücke anzuwenden, zumal der Bestimmung selbst eine Einschränkung auf landwirtschaftliche Grundstücke nicht zu entnehmen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.04.1978

RS OGH 1977/10/4 1Ob19/77, 1Ob33/77, 1Ob227/10d

Norm: ABGB §413ABGB §1311 IIaWRG §39
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 39 Abs 1 WRG 1959 - wonach niemand (s.H. Krzizek Kommentar zum Wasserrechtsgesetz Seite 181) den natürlichen Abfluss der sich auf einem Grundstück ansammelnden oder darüber fließenden Gewässer zum Nachteil des unteren Grundstückes willkürlich ändern darf, ebenso wie die Vorschrift des § 413 ABGB, die bestimmt, dass niemand solche Werke oder Pflanzungen anlegen darf, die den... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.10.1977

TE OGH 1977/2/4 1Ob3/77

Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 88 KG A, die Beklagten Eigentümer der Liegenschaft EZ 34 KG K, zu der die Grundstücke 1018 Garten, 1019 Wiese und 1027/3 Wiese gehören. Ing. Walter U und Johanna U sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 54 KG N; im Bereich der südlichen Grenze des zu dieser Liegenschaft gehörigen Grundstückes 623 befindet sich eine als Brunnen gefaßte Quelle, von welcher seit den Jahren 1964 oder 1965 eine Wasserleitung zum Haus der Beklagten in K Nr. 34 und... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.02.1977

TE OGH 1973/9/5 1Ob136/73

Die Klägerin ist Eigentümerin des Schwimmbades S und besitzt das Recht aus dem L-Bach Badewasser für dieses Schwimmbad zu beziehen. Sie besitzt außerdem im L-Bach ein Fischereirecht. Die Beklagte ist Eigentümern des vom Strandbad S und dem Fischereigewässer bachaufwärts gelegenen Hauses L Nr. 12, aus dem sie Abwasser und Fäkalien in den L-Bach einleitet. Ein Verfahren vor der Wasserrechtsbehörde ist anhängig. Die Klägerin behauptet, die Beklagte leite die Abwässer und Fäkalien vorsä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.09.1973

RS OGH 1966/4/21 1Ob104/66

Norm: JN §1 CVIIIWRG §27 Abs1 litaWRG §27 Abs1 litbWRG §29WRG §39WRG §113WRG §121
Rechtssatz: Ausschließliche Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde, wenn in einem bei ihr anhängigen Verfahren noch die Überprüfung der Ausführung der Wasseranlagen aussteht und der Kläger behauptet, die Ausführung weiche von der erteilten Bewilligung ab, und deshalb im Rechtsweg ihre Beseitigung beantragt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.04.1966

Entscheidungen 1-30 von 44

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