RS OGH 1994/11/23 1Ob615/94, 1Ob11/06h, 1Ob227/10d, 1Ob4/15t, 1Ob124/15i

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Veröffentlicht am 23.11.1994
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Norm

ABGB §364 Abs2 B1
ABGB §413
WRG §39

Rechtssatz

Das im § 39 Abs 1 WRG festgelegte an sich verwaltungsrechtliche Verbot der Privatwillkür konkretisiert zum Schutz des Unterliegers nachbarrechtliche Rücksichtnahmepflichten, deren schuldhafte Verletzung Schadenersatzansprüche des Unterliegers gegen den Oberlieger auslösen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0082597

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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