RS OGH 1980/1/30 1Ob31/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1980
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Norm

ABGB §413
WRG §39

Rechtssatz

Das Abwehrrecht des Eigentümers einer Liegenschaft gegen die natürlichen Abflußverhältnisse ist vor allem auf die laufende Pflege des Gewässers und die Befestigung seiner Ufer zum Zwecke der Verhinderung nachteiliger Veränderungen des bisherigen Zustandes beschränkt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011054

Dokumentnummer

JJR_19800130_OGH0002_0010OB00031_7900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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