Norm
ABGB §364aRechtssatz
Nimmt eine Baubehörde im Land Salzburg eine Bauanzeige zur Kenntnis, so hat dies nachbarrechtlich dieselben Wirkungen wie eine Baubewilligung. Mit dieser Kenntnisnahme wird einer Änderung der natürlichen Abflußverhältnisse die Willkürlichkeit genommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037054Dokumentnummer
JJR_19941123_OGH0002_0010OB00615_9400000_003