RS OGH 1994/11/23 1Ob615/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1994
beobachten
merken

Norm

ABGB §364a
sbg BaupolG §10
WRG §39

Rechtssatz

Nimmt eine Baubehörde im Land Salzburg eine Bauanzeige zur Kenntnis, so hat dies nachbarrechtlich dieselben Wirkungen wie eine Baubewilligung. Mit dieser Kenntnisnahme wird einer Änderung der natürlichen Abflußverhältnisse die Willkürlichkeit genommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037054

Dokumentnummer

JJR_19941123_OGH0002_0010OB00615_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten