1 Mit Schriftsatz vom 29. September 2009 erhob der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag Umweltbeschwerde gemäß § 11 Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG). Darin brachte er im Wesentlichen vor: 2 Die W GmbH betreibe aufgrund des Bescheides des Landeshauptmannes von Steiermark vom 20. August 1998 eine Wasserkraftanlage an der Mürz mit einem Ausleitungsbereich von 1.455 m. Der Beschwerdeführer sei fischereiberechtigt von der Wehranlage flussabwärts an beid... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 30. November 2016 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Zell am See (im Weiteren: BH) der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Durchführung von Canyoning-Touren am Fischbach in der Gemeinde Unken im Bereich zwischen dem „Fischbachfall“ und dem „Staubfall“ auf einer Gesamtstrecke von rund 800 m (Spruchpunkt I.). Zudem setzte die BH eine Entschädigung für die Revisionswerber als Fischereiberechtigte gemäß §§ 26 und 117 WRG 1959 fest (Spruchp... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z10B-VG Art102VwGG §47 Abs5VwGG §59WRG 1959 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/07/0097Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/07/0094 E 28.03.2018 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/07/0051 B 30. Mai 2017 RS 2 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
1 Die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen, die nunmehrige Amtsrevisionswerberin, stellte im Jahr 2013 fest, dass sich am G.- bach in N. eine noch intakte, aber nicht mehr zur Wasserkraftnutzung verwendete Wehranlage befindet. Weil keine Unterlagen betreffend eine wasserrechtliche Bewilligung bzw. ein wasserrechtliches Erlöschensverfahren im Hinblick auf diese Anlage aufgefunden werden konnten, vermutete die Amtsrevisionswerberin, dass im Zuge eines ehemaligen Erlöschensverfahrens vo... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend (belangte Behörde) vom 23. Oktober 2013 wurde - soweit beschwerdegegenständlich - der mitbeteiligten Partei gemäß § 119 Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38/1999 idF BGBl. I Nr. 129/2013 (MinroG), die Bewilligung zur Herstellung (Errichtung) der Geothermiebohrungen "F" (Förderbohrung) auf näher bezeichneten Grundstücken in der Gemeinde A und "F" (Reinjektionsbohrung) auf einem näher bezeichneten Gru... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Mitbeteiligten im Instanzenzug die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Mehlsilos, einer Mehllagerhalle, einer Lärmschutzwand und von befestigten Verkehrsflächen sowie zur Ausführung von Kompensationsmaßnahmen im Hochwasserabflussbereich der T erteilt. Die Antragsteller sind die linksufrig der T gelegenen Nachbarn, welche im Verfahren Einwendungen erhoben haben. Im Verfahren erstattete der Amtssachverständige für Wasserbautechnik e... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 4. April 2008 wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb des Projektes "Pumpe K." unter näher genannten Bedingungen und Auflagen erteilt. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird unter Bezugnahme auf ein näher genanntes Gutachten von Univ. Prof. Dr. W. u.a. ausgeführt, sämtliche Quellen und Bäche westlich eines näher genannten Höhenzuges würden in die Talfurche des F.-Bache... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb des Projektes "Pumpe K." unter näher genannten Bedingungen und Auflagen erteilt. Der Antrag der beschwerdeführenden Partei (als Betrei... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde im Instanzenzug die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung eines Hochwasserschutzes für die Stadtgemeinde X in den Hochwasserabflussbereichen der X und der Donau unter Einräumung eines Zwangsrechtes zu Lasten der Antragstellerin erteilt. Das Zwangsrecht betraf die Duldung der durch die Errichtung des Dammes an der X entstehenden erheblichen Wasserspiegellagenerhöhung von berechneten 15 cm; als Entschädigung wurde eine einmal... mehr lesen...
Mit rechtkräftigem Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 8. September 2004 wurde dem Antragsteller im Zusammenhang mit einer Nassbaggerung ein näher konkretisierter Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, darunter die Erhöhung von zu tief abgebauten Teilflächen, erteilt. Die Aufschüttung erfolgte nur teilweise. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2007 suchte der Antragsteller um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für diesen Zustand der ... mehr lesen...
Die zweitmitbeteiligte Partei ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 239, KG Ernegg, und des dort errichteten Gebäudes Grundstück Nr. .47, KG Ernegg. Im Osten grenzt an das erstgenannte Grundstück das Grundstück Nr. 606/4, KG Ernegg, der Beschwerdeführer, auf welchem ein Wohngebäude errichtet ist. Die Grundstücke werden im Süden durch die öffentliche Verkehrsfläche Grundstück Nr. 699 der erstmitbeteiligten Marktgemeinde erschlossen. Weiter südlich davon fließt getrennt durch das Grunds... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauO NÖ 1996 §1 Abs2;BauO NÖ 1996 §6 Abs2;BauRallg;B-VG Art10 Abs1 Z10;B-VG Art15 Abs1;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/05/0176 E 20. Februar 2007 RS 2(hier: ohne letzten Satz) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Jänner 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B-GmbH und daher als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach Außen berufenes Organ der Firma B-GmbH & Co KG zu verantworten, dass diese Firma als Indirekteinleiter seit 12. Juli 1999 ohne Zustimmung des Kanalisationsunternehmens -... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Jänner 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B-GmbH und daher als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach Außen berufenes Organ der Firma B-GmbH & Co KG zu verantworten, dass diese Firma als Indirekteinleiter seit 1. April 2003 ohne Zustimmung des Kanalisationsunternehmens -... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: IEV 1998;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §32 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §32b idF 1997/I/074; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0031 E 23. Jänner 2008 RS 7 Stammrechtssatz Die Neuregelung der Indirekteinleitung durch § 32b WRG 1959 bzw die IEV 1998 hat nicht bewirkt, dass Zustimmungen, die im Geltungsbereich de... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist weder dem § 32b WRG 1959 noch der IEV 1998 zu entnehmen, dass mit Inkrafttreten dieser neuen Indirekteinleiterregelungen früher gegebene Zustimmungen zu bestehenden Indirekteinleitungen ihre Wirksamkeit verloren hätten und in allen Fällen eine neue Zustimmung erforderlich sei. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Im RIS seit 12.02.2008 Zuletzt aktualisiert am 17.07.2008 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: IEV 1998;VwRallg;WRG 1959 §32 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §32b idF 1997/I/074; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0031 E 23. Jänner 2008 RS 2 Stammrechtssatz Es ist weder dem § 32b WRG 1959 noch der IEV 1998 zu entnehmen, dass mit Inkrafttreten dieser neuen Indirekteinleiterregelungen früher gegebene Zustimmungen zu bestehenden Indirekteinle... mehr lesen...
Rechtssatz: § 32b WRG 1959 stellt gegenüber der Vorgängerregelung des § 32 Abs 4 legcit keine grundlegende Neuerung dar, sondern baut im Wesentlichen auf dieser auf. Der WRG-Novelle 1997 ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung der Indirekteinleitung einen so gravierenden Eingriff in schon vorhandene Indirekteinleitungen habe vornehmen wollen, wie er mit dem Unwirksamwerden aller bestehenden Zustimmungserklärungen und der Notwendigkeit der Einholu... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Zustimmung nach § 32 Abs 4 (bzw nach § 32b) WRG 1959 handelt es sich um einen privatrechtlichen Akt (Hinweis E 21. Februar 1995, 94/07/0172). Eine Zustimmung ist eine Willenserklärung, die auch konkludent erteilt werden kann (Hinweis OGH 10. Juli 2007, 17 Ob 11/07b; E 20. Juli 2004, 2003/05/0150). Weder der Wortlaut noch der Zweck des § 32b WRG 1959 bietet einen Anhaltspunkt dafür, dass für die Zustimmung nach dieser Bestimmung etwas anderes gelten sollte und diese Zust... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie ein Blick auf die Vorgängerregelungen des § 32b WRG 1959 zeigt, ist die Verantwortlichkeit des Kanalisationsunternehmens keine Neuerung des § 32b WRG 1959, sondern fand sich schon in der Vorgängerbestimmung des § 32 Abs 4 WRG 1959. Der Hinweis auf die durch § 32b WRG 1959 statuierte Verantwortlichkeit des Kanalisationsunternehmens vermag daher die Auffassung, § 32b legcit verlange wegen geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen eine (neue) Zustimmung des Kanalisationsunterne... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: IEV 1998;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §32 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §32b idF 1997/I/074; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0031 E 23. Jänner 2008 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Zustimmung nach § 32 Abs 4 (bzw nach § 32b) WRG 1959 handelt es sich um einen privatrechtlichen Akt (Hinweis E 21. Februar 1995, 94/... mehr lesen...
Rechtssatz: Neu eingeführt wurden durch § 32b WRG 1959 bestimmte Meldepflichten. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass mit dem Inkrafttreten der WRG-Novelle 1997 alle bisherigen Zustimmungen des Kanalisationsunternehmens ihre Geltung verloren und die Zustimmung neu zu erteilen war. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Im RIS seit 12.02.2008 Zuletzt aktualisiert am 17.07.2008 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §32 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §32b idF 1997/I/074; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0031 E 23. Jänner 2008 RS 4 Stammrechtssatz Wie ein Blick auf die Vorgängerregelungen des § 32b WRG 1959 zeigt, ist die Verantwortlichkeit des Kanalisationsunternehmens keine Neuerung des § 32b WRG 1959, sondern fand sich schon in der Vor... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §32b idF 1997/I/074;WRGNov 1997; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0031 E 23. Jänner 2008 RS 5 Stammrechtssatz Neu eingeführt wurden durch § 32b WRG 1959 bestimmte Meldepflichten. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass mit dem Inkrafttreten der WRG-Novelle 1997 alle bisherigen Zustimmungen des Kanalisationsunterne... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §32 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §32b idF 1997/I/074;WRGNov 1997; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0031 E 23. Jänner 2008 RS 3 Stammrechtssatz § 32b WRG 1959 stellt gegenüber der Vorgängerregelung des § 32 Abs 4 legcit keine grundlegende Neuerung dar, sondern baut im Wesentlichen auf dieser auf. Der WRG-Novelle 1997 ist ke... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Neuregelung der Indirekteinleitung durch § 32b WRG 1959 bzw die IEV 1998 hat nicht bewirkt, dass Zustimmungen, die im Geltungsbereich des § 32 Abs 4 WRG 1959 erteilt wurden, mit dem Inkrafttreten der Neuregelung ihre Wirksamkeit verloren und für bestehende Indirekteinleitungen in jedem Fall eine neue Zustimmung erwirkt werden musste. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Im RIS seit 12.02.2008 Zuletzt aktualisiert... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 20. September 1999 beantragte die mitbeteiligte Partei (MP) bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (BH) die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Grundwasser-Wärmepumpenanlage auf dem Grundstück Nr. 371/3, KG E. Hierauf beraumte die BH mit Schriftsatz vom 5. Oktober 1999 eine mündliche Verhandlung an Ort und Stelle für den 28. Oktober 1999 an. In der Umschreibung des Verhandlungsgegenstandes heißt es in der Kundmachung u.a.: "Wasser-Wär... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §42 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §8;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/07/0118 E 21. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 42 Abs. 1 AVG idF 1998/I/158 ist als zusätzliche Bedingung für den Eintritt der Rechtsfolge des Verlustes ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann i. P. vom 20. November 2006 wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung a) zur Errichtung eines Trinkwasserbrunnens auf Grundstück Nr. 348/4, KG F., zur Grundwasserentnahme, zum Zweck der Versorgung der Hotelanlage L. samt Nebengebäuden mit Trink- und Nutzwasser, b) zur Errichtung von Transportleitungen zum Hochbehälter auf Grundstück Nr. 365, KG F., und c) zur Errichtung, Benützung und Erhaltung der dem vorgenann... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Der mitbeteiligten Partei wurde die wasserrechtliche Bewilligung a) zur Errichtung eines Trinkwasserbrunnens auf Grundstück Nr. 348/4, KG F., zur Grundwasserentnahme, zum Zweck der Versorgung der Hotelanlage L. samt Nebengebäuden mit Trink- und Nutzwasser, b) zur E... mehr lesen...