RS Vwgh 2008/1/23 2005/07/0032

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Veröffentlicht am 23.01.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §32b idF 1997/I/074;
WRGNov 1997;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/07/0031 E 23. Jänner 2008 RS 5

Stammrechtssatz

Neu eingeführt wurden durch § 32b WRG 1959 bestimmte Meldepflichten. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass mit dem Inkrafttreten der WRG-Novelle 1997 alle bisherigen Zustimmungen des Kanalisationsunternehmens ihre Geltung verloren und die Zustimmung neu zu erteilen war.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005070032.X05

Im RIS seit

12.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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