Am 12. April 1976 erließ der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) einen Bescheid, dessen Spruchpunkt I. folgenden Wortlaut hat: "I. Wasserrechtliche Bewilligung des generellen Projektes der Kläranlage R.: Dem (Beschwerdeführer) wird auf Grund der Bestimmungen der §§ 9, 11 - 13, 31, 32, 99, 105 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, in der Fassung der Wasserrechtsgesetznovelle 1969, BGBl. Nr. 207 (im folgenden: WRG), nach Maßgabe der bei der wasserrechtlichen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959 §32 Abs6;
Rechtssatz: Sind die auf die Errichtung eines Projektes (hier Kläranlage) bezogenen Nebenbestimmungen eines Bescheides von ihrem Zweck her als aufschiebende Bedingungen zu erkennen, die den Beginn der Wirksamkeit der dem Bewilligungswerber erteilten generellen ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Da die Erlassung eines Alternativauftrages nach § 138 Abs 2 WRG nur in Betracht kommt, wenn die konsenslos durchgeführte Maßnahme bewilligungsfähig ist (Hinweis E 16.11.1993, 93/07/0085; E 25.5.1993, 91/07/0164), ist bei einer Ableitung ungereinigter Abwässer aus dem Verbandsbereich in... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 7. März 1989 wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG verantwortlicher Beauftragter der Firma A-Gesellschaft m.b.H., Nachfolger OHG, in X, für schuldig erkannt, es zu verantworten zu haben, "daß wie am 27. Juni und 5. Dezember 1988 festgestellt wurde, auf den Parzellen Nr. 690 und 691/1 KG U, Bitumenkiesmaterial im Grundwasserschwankungsbereich abgelagert wurde, ohne daß eine wasserrechtliche Bewilligung für diese Ablagerun... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0391/63 E 30. Jänner 1964 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen über die Strafbarkeit einer Gewässerverunreinigung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990070065.X05 Im RIS seit 12.11.2001 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0089 E 15. September 1987 VwSlg 12535 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei dem durch § 137 WRG erfassten Tatbestand nach § 32 Abs 1 WRG (hier im Zusammenhalt mit Abs 2 lit c), handelt es sich um ein Delikt, das weder durch den Eintritt eines Sch... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Ergibt sich die Bewilligungspflicht einer Maßnahme bereits aus § 32 Abs 2 lit c WRG, ist nicht mehr näher zu untersuchen, ob eine bloß geringfügige Einwirkung im Sinne des § 32 Abs 1 WRG vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990070065.X08 I... mehr lesen...
Anläßlich einer von der Gemeinde B durchgeführten baupolizeilichen Überprüfungsverhandlung wurde am 22. April 1991 festgestellt, daß die Beschwerdeführer die Abwässer aus ihrem Haus B 55 ohne wasserrechtliche Bewilligung nach mechanischer Reinigung in einer Dreikammerkläranlage in die L ableiten. Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd holte eine Stellungnahme eines wasserbautechnischen Amtssachverständigen ein. Dieser führte in seiner Äußerung vom 5. Juli 1991 aus, aufgrund der Vorgaben des... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs1;WRG 1959 §104 Abs1 litb;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §33b Abs1;
Rechtssatz: Daß mechanische Kläranlagen (hier: Dreikammerkläranlage) nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, ist offenkundig (Hinweis: E 29.1.1991, 90/07/0153, 0154, 0155). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991070164.X03 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §104 Abs1 litb;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §33b Abs1;
Rechtssatz: Aus § 33b Abs 1 und § 104 Abs 1 lit b WRG ergibt sich, daß bewilligungsfähig nur Abwasserbeseitigungsanlagen sind, die dem Stand der Technik entsprechen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991070164.X02 Im RIS seit 24.01.2002 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/07/0153 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Bewilligungspflicht gemäß § 32 WRG immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist. Der Eintritt einer Grundwasserverunreinigung sowie ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt in der Ortschaft O, Gemeinde S, eine Landwirtschaft und einen Schlachtbetrieb. Am 20. Dezember 1989 erfolgte eine Überprüfung dieses Betriebes durch einen Sachverständigen der Unterabteilung Gewässerschutz des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung. Das Ergebnis ist in einem Überprüfungsbericht vom 10. Jänner 1990 zusammengefaßt. Der Amtssachverständige führt darin aus, der Betrieb werde überwiegend als Schlachtbetrieb geführt, in geringem Ausmaß ... mehr lesen...
Index: L69314 Wasserversorgung Schongebiet Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Grundwasserschongebiet Vöckla Ager 1978 §3 litd;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Daß die mittels einer Verrieselungsanlage ausgebrachten Abwässer aus einem Schlachtbetrieb stammen, hindert für sich allein weder, daß ihre Aufbringung auf landwirtschaftlich genutzte Flächen der landwirtschaftlichen Bodennutzung zugeordnet werden ka... mehr lesen...
Index: L69314 Wasserversorgung Schongebiet Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Grundwasserschongebiet Vöckla Ager 1978;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §34 Abs2;
Rechtssatz: Die Grundwasserschongebietsverordnung Vöckla Ager, LGBl OÖ 1978/8 stützt sich auf § 34 Abs 2 WRG. § 34 Abs 2 WRG ermächtigt den LH, bei Zutreffen der in dieser Bestimmung näher bezeichneten Voraussetzungen durch Verordnung Maßnahmen einer B... mehr lesen...
Index: L69314 Wasserversorgung Schongebiet Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Grundwasserschongebiet Vöckla Ager 1978 §3 litd;VwRallg;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Da die Termini "üblich" und "normal" im Sprachgebrauch im wesentlichen synonym verwendet werden und der Ausdruck "normal" in der Grundwasserschongebietsverordnung Vöckla Ager, LGBl OÖ 1978/8, ebenso wie im § 32 ... mehr lesen...
Index: L69314 Wasserversorgung Schongebiet Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Grundwasserschongebiet Vöckla Ager 1978 §3 litd;VwRallg;WRG 1959 §32 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §32 Abs1;WRGNov 1990;
Rechtssatz: "Üblich" iSd § 32 Abs 1 WRG idF vor der WRG-Novelle 1990 (bzw "normal" iSd § 3 lit d der Grundwasserschongebietsverordnung Vöckla Ager, LGBl 1978/8) und "ordnungsgemäß"... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Juli 1991 erteilte die Bezirkshauptmannschaft (BH) dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 32, 98 und 138 Abs. 1 WRG 1959 in der Fassung der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990, BGBl. Nr. 252 (im folgenden: WRG 1959) den Auftrag, das Aufbringen von Abwässern aus seinem Fleischhauereibetrieb in der Gemeinde P. auf landwirtschaftliche Nutzflächen umgehend einzustellen. Der gegen diesen wasserpolizeilichen Auftrag erhobenen Berufung gab die belangte Behörde unter gleichzei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Voraussetzung für ein Einschreiten nach § 138 iVm § 32 Abs 2 lit c WRG ist nicht, daß bereits eine Grundwasserverunreinigung durch die eigenmächtig vorgenommenen Neuerungen eingetreten ist. Die Bewilligungspflicht ist vielmehr immer schon dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit na... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Für ein Einschreiten nach § 138 iVm § 32 Abs 2 lit c WRG ist es bei Vorliegen einer eigenmächtig vorgenommenen Neuerung irrelevant, daß der Fleischhauereibetrieb seit Jahrzehnten baurechtlich und gewerberechtlich genehmigt ist (hier: Ausbringung von innerbetrieblich nicht gereinigten Schlachtabwässer... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Jänner 1991 erteilte die Bezirkshauptmannschaft über Antrag der Mitbeteiligten eine Bewilligung nach dem Oberösterreichischen Abfallgesetz, die die Errichtung einer Kompostieranlage für Grünabfälle auf dem Grundstück nn/1, der Katastralgemeinde S, Gemeinde A, umfaßte und mit der eine Reihe von Auflagen verbunden war. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführer gegen den erstinstanzlichen Bescheid ab und bestätigte ... mehr lesen...
Index: L82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AbfallG OÖ 1975 §24 Abs1;AbfallG OÖ 1975 §24 Abs8;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Eine Anlage, die das Kompostieren von biogenem Material zum Gegenstand hat, kann weder unter den Begriff des Gemeingebrauches noch unter den der üblichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Bodennutzung fallen, wenn sie bestimmung... mehr lesen...
Index: L82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AbfallG OÖ 1975 §24 Abs1;AbfallG OÖ 1975 §24 Abs8;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Eine Kompostieranlage, die an sich geeignet ist, eine Gewässerverunreinigung herbeizuführen, bedarf auch dann einer wasserrechtlichen Bewilligung, wenn bereits das Projekt alle jene Vorkehrungen vorsieht, die erforderlich sind, um schädliche... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 28. Dezember 1987 wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 30 bis 33, 98, 130 und 138 WRG 1959 zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen aufgetragen, 1. die Düngerstätte an der Westseite seiner Liegenschaft zu vergrößern und zur Gänze mit einer dichten Einfangmauer zu umgeben sowie 2. für die derzeit abfließenden bzw. versickernden Jauchewässer und Düngerstättensickerwässer eine entsprechend dimensionierte Jauchegrube zu errichten. Begründend w... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Für ein Einschreiten gem § 32 (Abs 2 lit c) und § 138 Abs 1 WRG kommt es nicht darauf an, ob bereits eine Grundwasserverunreinigung eingetreten ist, sondern daß die Bewilligungspflicht (schon) dann besteht, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der G... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer betreiben in der Ortschaft P zwei Fischteiche, wobei für das vorliegende Verfahren allein Fischteich II relevant ist. Im Jahre 1981 suchten die Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft X um wasserrechtliche Genehmigung dieses Fischteichs an, wobei dieser projektsgemäß "aus dem Überwasser des Löschteiches der Ortschaft P gespeist" und "das abfließende Quellwasser des Löschteiches ... in einen Betonrohrkanal Durchmesser 35 in die P-Bach eingeleitet" werde... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §33;
Rechtssatz: Dem mit wasserrechtlicher Bewilligung der Abwasserbeseitigungsanlage den Hauseigentümern eingeräumten Recht, die in den Wohnhäusern anfallenden Abwässer in einen bestimmten Bach abzuleiten, entspricht keine Pflicht gegenüber den Betreibern eines Fischteiches, auf Konsensdauer sämtliche A... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 28. August 1989 erkannte die Bezirkshauptmannschaft (BH) den Beschwerdeführer für schuldig, als handelsrechtlicher Geschäftsführer der HH Betriebs-Ges.m.b.H. dafür verantwortlich zu sein, daß - wie anläßlich eines Lokalaugenscheines am 8. März 1989 habe festgestellt werden können - im Standort G betriebliche Abwässer aus der Flaschenwaschanlage ohne wasserrechtliche Bewilligung in den K-Bach eingeleitet worden seien. Diese Einleitung habe zu einer nicht bloß ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/07/0115 E 28. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Bei dem durch die Strafnorm des § 137 Abs 1 WRG erfassten Tatbestand der Gewässerverunreinigung nach § 32 Abs 1 (hier: im Zusammenhalt mit Abs 2 lit a) WRG handelt es sich um ein Delikt, das wede... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Wird im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid für den Betrieb einer Flaschenwaschanlage die Verpflichtung auferlegt, daß Entleerungswässer bzw Spülwässer schadlos abzuführen sind und daß auf die hygienisch einwandfreie Ausführung der Entleerungsleitung zu achten ist... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Februar 1985 trug der Landeshauptmann von Oberösterreich als Wasserrechtsbehörde erster Instanz dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 99 und 138 Abs. 2 WRG 1959 auf, bis 30. Juni 1985 entweder unter Vorlage geeigneter Projektsunterlagen um die wasserrechtliche Bewilligung für die Ableitung häuslicher und der betrieblichen Abwässer seiner Fleischhauerei in V in den V-Bach in einer bewilligungsfähigen Weise anzusuchen oder die Ableitung einzustellen. Aufgrund der Be... mehr lesen...