RS Vwgh 1994/1/18 90/07/0065

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32 Abs1;
WRG 1959 §32 Abs2 litc;

Rechtssatz

Ergibt sich die Bewilligungspflicht einer Maßnahme bereits aus § 32 Abs 2 lit c WRG, ist nicht mehr näher zu untersuchen, ob eine bloß geringfügige Einwirkung im Sinne des § 32 Abs 1 WRG vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990070065.X08

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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