RS Vwgh 1992/9/18 91/12/0174

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Veröffentlicht am 18.09.1992
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Index

L82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AbfallG OÖ 1975 §24 Abs1;
AbfallG OÖ 1975 §24 Abs8;
WRG 1959 §32 Abs1;

Rechtssatz

Eine Anlage, die das Kompostieren von biogenem Material zum Gegenstand hat, kann weder unter den Begriff des Gemeingebrauches noch unter den der üblichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Bodennutzung fallen, wenn sie bestimmungsgemäß biogenes Material von Haushalten einer Gemeinde aufnehmen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120174.X04

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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