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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/07/0089 E 15. September 1987 VwSlg 12535 A/1987 RS 1Stammrechtssatz
Bei dem durch § 137 WRG erfassten Tatbestand nach § 32 Abs 1 WRG (hier im Zusammenhalt mit Abs 2 lit c), handelt es sich um ein Delikt, das weder durch den Eintritt eines Schadens noch durch den Eintritt einer Gefahr gekennzeichnet ist (Ungehorsamsdelikt), sodass gemäß § 5 Abs 1 VStG eine Rechtsvermutung für das Verschulden des Täters besteht.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990070065.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
14.10.2009