Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §27 Abs1 litf;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Feststellung des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes setzt eine über dieses Thema abgeführte mündliche Verhandlung nicht voraus (Hinweis E 20.7.1995, 95/07/0051,VwSlg 14293 A/1995). Unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn der LH den Abspruch üb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Auch nach der Rechtslage vor der WRGNov 1997, BGBl I Nr 1997/074, bildete das rechtliche Schicksal des (auch) gestellten Antrages auf Verlängerung der Bauvollendungsfrist für das im Bescheid des LH vom 2.6.1980 bewilligte Vorhaben eine streiterhebliche Vorfrage für die Beurteilung des Vorl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: § 21 Abs 3 WRG hat in seiner am 25.12.1985 geltenden Fassung keine Bestimmung des Inhaltes enthalten, dass der Ablauf der Bewilligungsdauer im Falle eines rechtzeitig gestellten Ansuchens um Wiederverleihung eines bereits au... mehr lesen...
In der Katastralgemeinde Rekawinkel besteht eine Wasserversorgungsanlage, die der Versorgung des ehemaligen Gutes Quellenhof mit Trink- und Nutzwasser diente und deren Errichtungszeitpunkt in den ersten beiden Jahrzehnten unseres Jahrhunderts anzusiedeln, aber nicht mehr genau festzustellen ist. Im Zuge zahlreicher Grundteilungen wurden zwischen den Eigentümern der Teilungsgrundstücke Wasserleitungsdienstbarkeiten begründet und bücherlich einverleibt. Im Jahre 1982 waren rund 30 Haush... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 7. Mai 1996 wurde der beschwerdeführenden Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb des Kraftwerkes "K" erteilt. Spruchabschnitt VII dieses Bescheides lautet: "Gemäß § 112 Abs. 1 WRG 1959 wird die Baubeginnsfrist mit 1.9.1996, die Bauvollendungsfrist mit 1.9.1999 bestimmt. Auf die Rechtsfolgen des § 27 Abs. 1 lit. f WRG 1959, wonach durch Unterlassung der fristgerechten Fertigstellung der Anlage das Erlö... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litf;WRGNov 1997 Art1 Z51;WRGNov 1997 Art2 Abs1;
Rechtssatz: Durch die WRGNov 1997, BGBl 1997/I/074, wurde der gesamte § 112 Abs 1 WRG neu gefasst, wobei das Erfordernis eines Hinweises auf die Rechtsfolgen des § 27 Abs 1 lit f WRG bei der Fristsetzung im Bescheid entfallen ist. Dies bedeutet, dass der... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978;WRG 1959 §21;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der von der Feststellung des Erlöschens nach § 29 Abs 1 WRG Betroffene kraft Antragstellung rechtlich auch als Betreiber der Anlage (hier Wasserversorgungsanlag... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Nur dem bisher Berechtigten darf die Beh notwendige letztmalige Vorkehrungen nach § 29 Abs 1 WRG auftragen (Hinweis E 14.5.1997, 96/07/0249; E 14.12.1995, 93/07/0189; E 20.7.1995, 95/07/0051, VwSlg 14293 A/1995). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996070149.X01 ... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §1 Abs1;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §2 Abs1;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §2 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Erlässt die Gemeindebehörde nach dem NÖ WasserleitungsanschlussG 1978 einem Grundeigentüme... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §112;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VwGH zu § 112 WRG idF vor der WRGNov 1997, BGBl 1997/I/074, erlosch die wasserrechtliche Bewilligung bei einer Wasserbenutzungsanlage nur dann kraft Gesetzes, wenn im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid auf die Rechtsfolgen des § 27 Abs 1 lit f WRG hingewiesen wurde (Hinweis E 18.1.1994, 90/07/014... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art7;VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litf;WRGNov 1997 Art1 Z51;WRGNov 1997 Art2 Abs1;
Rechtssatz: Da der wasserrechtliche Bewilligungsbescheid aus dem Jahr 1996 hinsichtlich der Baubeginnsfrist keinen Hinweis auf § 27 Abs 1 lit f WRG enthielt, schuf er eine Rechtslage, der zufolge das Übersch... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten (LH) vom 30. Jänner 1998 wurde der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Kraftwerkes am K.-Bach unter Vorschreibung verschiedener Bedingungen erteilt. Eine gegen diesen Bescheid von der zur wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung nicht geladen gewesenen Beschwerdeführerin erhobene Berufung wurde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid mit der Begründung: zu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §27 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0079 E 12. Juli 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes ist im Grunde des § 27 Abs 1 lit g WRG 1959 allein der Umstand maßgebend, ob sich die zur Wasserbenützung erforderlichen Anlagen schon über drei Jahre ein einem betriebunfähigen Zustand befinden (Hinweis auf ... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der Ablichtung des angefochtenen Bescheides läßt sich folgender Sachverhalt entnehmen: Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 22. Juli 1925 war B.L. die wasserrechtliche Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Kraftwerksanlage auf die Dauer von 60 Jahren erteilt worden. Mit Anbringen vom 24. Mai 1976 hatte die B.L. OHG beim LH die Wiederverleihung dieses Wasserbenutzungsrechtes begehrt, welchem Antrag mit Bescheid... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs3 idF 1990/252;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtswirkungen des § 21 Abs 3 Satz 3 WRG idF BGBl 1990/252 können durch eine im Geltungsbereich der Rechtslage vor dieser Gesetzesänderung erfolgte Antragstellung auf Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes nicht herbeigeführt werden (Hinweis ... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Gemeinde vom 17. März 1992 wurde den damaligen Miteigentümern des Grundstückes Nr. 602/1 der Liegenschaft EZ 151, KG Altenburg, aufgetragen, "ihren Bau Wohnhaus Pragtal Nr. 16" an die gemeindeeigene Kanalisationsanlage anzuschließen und die von diesem Bau und den dazugehörigen Grundflächen anfallenden Abwässer in die gemeindeeigene Kanalisationsanlage einzuleiten. Aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichtes Perg vom 28. September 1995, TZ. 2912/95, is... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;BauO OÖ 1976 §35 Abs1;BauO OÖ 1976 §38 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29;
Rechtssatz: Ist mit rechtskräftigem Bescheid festgeste... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. November 1977 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Perg (kurz: BH) als Wasserrechtsbehörde den Beschwerdeführern die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der aus dem Wohnhaus auf der Grundparzelle Nr. 602/1, KG A., Gemeinde W., anfallenden geklärten Abwässer in einen unbenannten Zubringer des T.-Baches sowie die Errichtung der hiezu erforderlichen Anlagen nach Maßgabe der entsprechenden Projektunterlagen sowie weiteren Vorschreibungen. Die Bewilligung wurde ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 1 Stammrechtssatz Eine Befristung iSd § 21 Abs 1 WRG ist eine dem Bescheid auf Bewilligung einer Wasserbenutzung beigefügte Nebenbestimmung, welche die Rechtswirksamkeit dieses Verwaltungsaktes von einem bestimmten künftigen Ereignis abhängig m... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Aufgrund des Wasserbuchbescheides des Landeshauptmannes von Tirol vom 24. Oktober 1986 war unter Postzahl 74 im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes Innsbruck-Land für den Erstbeschwerdeführer als Berechtigten auf der Liegenschaft EZ 492 II, Elektrizitätswerk auf Bauparzelle 1/2, KG N, ein Wasserbenutzungsrecht zum Betrieb einer Wasserkraftanlage mit dem Zweck der Erzeugung von elektrischer Energie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §143;WRG 1959 §21;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/08 96/07/0153 1 Stammrechtssatz Das Erlöschen eines mit 31.12.1989 befristeten Wasserbenutzungsrechtes der Versickerung von Abwässern und die Wirkungen eines im Dezember 1989 gestellten Antrages auf "Verlängerung" dieses Re... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 22. September 1992, 92/07/0128, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof eine vom Beschwerdeführer auch des vorliegenden Verfahrens gemeinsam mit einer anderen Partei erhobene Beschwerde gegen den Bescheid der auch hier belangten Behörde vom 23. Juni 1992 abgewiesen, mit welchem der Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 28. April 1992 bestätigt wo... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 6. März 1972 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 34 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) im Zusammenhalt mit der Verordnung des LH betreffend die Bestimmung eines Schongebietes für die Wasserspender der Wasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde St. Pölten, LGBl. Nr. 343/1961, die wasserrechtliche Bewilligung zur Auffüllung der aufgelassenen Schottergrube auf dem Grundstück Nr. 1033 der KG Spratzern im Schong... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121;WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §32 Abs6;
Rechtssatz: Weder das Erreichen des genehmigten Auffüllungsniveaus (hier: einer aufgelassenen Schottergrube) noch die gemäß § 121 WRG getroffene Feststellung der konsensgemäßen Ausführung des bewilligten Vorhabens stellen einen Erlöschenstatbestand dar. Insbesondere verwirklicht auch die Einstellung des Auffüllungsvorgang... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwRallg;WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §117;WRG 1959 §27 Abs1 litf;WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §60 Abs2;WRG 1959 §72 Abs1;
Rechtssatz: Ein durch das Wasserbenutzungsrecht betroffener, in seinen Entschädigungsansprüchen aber befriedigter Dritter hat keinen Rechtsanspruch auf die Feststellung des Erlöschens eines Wasse... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 28. April 1965 wurde der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin "M"-Gesellschaft mbH gemäß §§ 11, 12, 32, 105 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung "zur Errichtung einer stabilen Treibstofftankstelle auf den Parzellen Nr. 482/2 und 481 der KG H nach Maßgabe des dem Verfahren bzw. der mündlichen Verhandlung vorgelegenen Projektes" unter Nebenbestimmungen erteilt und ausgesprochen, daß das Wasserbenutzungsrecht im... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die rechtlich verfehlte Annahme eines bestimmten Erlöschenstatbestandes iSd § 27 Abs 1 WRG belastet einen gemäß § 29 Abs 1 WRG erlassenen Feststellungsbescheid im Hinblick auf das Gebot der Anführung der angewendeten Gesetzesbestimmungen gemäß § 59 Abs 1 AVG allein noch nicht mit Rechtswidr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §27 Abs6;
Rechtssatz: Soweit die Ausübung des Wasserrechts an Auflagen gebunden war, sind diese mit dessen Erlöschen ohne weiteres weggefallen, ohne daß es hiefür einer gesonderten Regelung bedürfte (Hinweis E 20.3.1986, 85/07/0009). Ist das Wasserbenutzungsrecht daher vor Inkrafttreten der WR... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/28 90/07/0047 2 VwSlg 13570 A/1992 Stammrechtssatz Der Erwerber einer Liegenschaft, mit der ein zum Zeitpunkt des Erwerbes bereits erloschenes Wasserbenutzungsrecht verbunden war, kommt nicht als Rechtsnachfolger des seinerzeit Wasserberechtigten und somit auch ni... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §27 Abs1 lith;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes gemäß § 27 Abs 1 lit h WRG idF vor der Nov 1990/252 tritt ex lege ein (Hinweis E 14.9.1993, 93/07/0095), der Feststellungsbescheid nach § 29 Abs 1 WRG ist deklarativ. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigu... mehr lesen...