IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 19.01.2021, ***, betreffend Abweisung eines Ansuchens auf Wiederverleihung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.04.2021 Norm: WRG 1959 §21 Abs3
Rechtssatz: Ein Wiederverleihungsantrag (§ 21 Abs 3 WRG) kann sich allein auf die neuerliche Erteilung des Rechtes zur Ausübung einer gegenüber der ursprünglichen Bewilligung unveränderten Wasserbenutzung beziehen; Änderungen können im Wiederverleihungsverfahren nicht bewilligt werden (vgl VwGH Ra 2015/07/0080). Schla... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln an der Donau vom 23. Dezember 2019, Zl. ***, betreffend Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist die ordentliche Revision an den Verwaltun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 07.04.2020 Norm: WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §16WRG 1959 §17WRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §21aWRG 1959 §102 Abs1 litbWRG 1959 §121 Abs1
Rechtssatz: Zwar haben Dritte im Allgemeinen keinen Anspruch auf Durchführung des Erlöschensverfahrens in Bezug auf ein ihrer Rechtsposition nachteiliges Wasserrecht, jedoch können sie die mangelnde Existenz eines Wasserrechts, auf das sich ein Ver... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.04.2020 Norm: WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §16WRG 1959 §17WRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §21aWRG 1959 §102 Abs1 litbWRG 1959 §121 Abs1
Rechtssatz: Im Rahmen der Parteibeschwerde iSd Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG kann die Verletzung von Verfahrensvorschriften losgelöst von der Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte nicht mit Erfolg geltend gemacht werden. Es trifft in diesem Zusammenhan... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.04.2020 Norm: WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §16WRG 1959 §17WRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §21aWRG 1959 §102 Abs1 litbWRG 1959 §121 Abs1
Rechtssatz: Das Recht auf Akteneinsicht umfasst nicht das Recht, Aktenbestandteile zugestellt zu erhalten; zur Wahrung des Parteiengehörs genügt es, dass der Partei die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens zur Stellungnahme bekanntgegeben werden (v... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch C Rechtsanwälte GmbH in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 26.07.2019 über die Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht: 1. Aufgrund der Beschwerde wird der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der L... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den RichterHofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, vormals vertreten durch die B Rechtsanwälte KG, in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 22.11.2018, ***, betreffend Abweisung eines Ansuchens um Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über den Antrag vom 28.03.2019 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Stellung eines Ansuchens um Wiederverleihung des Wasserbenutzungsrechtes für die Errichtung und den Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe zur Beheizung eines Einfamilienhauses auf Grundstück Nr. ***, KG ***, im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk Lilienfeld unter der Postzahl *** eingetrage... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 4. Juni 2018, ***, betreffend Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Rechtsgrundlagen: §§ 12a, 21 Ab... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: WRG 1959 §12aWRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §32WRG 1959 §105
Rechtssatz: Der Prüfmaßstab im Fall der Wiederverleihung ist mit jenem bei der Neuerteilung eines (bisher nicht ausgeübten) Wasserrechts identisch. Die Ausnahmebestimmung des § 12a Abs. 3 WRG kommt in beiden Fällen unter den gleichen Bedingungen zur Anwendung. Es bedarf des Nachweises, dass im Einzelfall... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: WRG 1959 §12aWRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §32WRG 1959 §105
Rechtssatz: Dass eine bestehende Anlage nicht weiter verwendet bzw. nur mit kostspieliger Umrüstung weiter betrieben werden könnte, bildet keinen Fall der überdurchschnittlichen Schwierigkeiten oder Kosten. Eine früher erteilte Bewilligung und der Bestand einer aufgrund derselben hergestellten Anlage sch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: WRG 1959 §12aWRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §32WRG 1959 §105
Rechtssatz: Das Interesse an der weiteren Nutzung von Altanalgen bildet keine Rechtfertigung für die „Verlängerung“ des Betriebes nicht dem Stand der Technik entsprechender Anlagen. Auch im Wiederverleihungsverfahren kommt nur dann ein Abgehen vom Stand der Technik in Betracht, wenn dies auch im Fall der... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 11.07.2018 Norm: WRG 1959 §12aWRG 1959 §21 Abs3WRG 1959 §32WRG 1959 §105
Rechtssatz: Eine Ausnahme vom Stand der Technik soll nach Wortlaut und Intention des § 12a Abs. 3 WRG 1959 vorübergehend sein; diesem Begriff wohnt eine Perspektive für die Zeit nach Ablauf der kurzen Befristung inne, etwa, dass danach eine weitere Wasserbenutzung gar nicht mehr oder in einer dem Stand... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner – aufgrund Änderung der Rechtslage durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. Nr. 51/2012 (Art. 151 Abs. 51 Z. 8 B-VG) mit 01.01.2014 - über den Devolutionsantrag (nunmehr Säumnisbeschwerde) der A GmbH betreffend (Wieder-)Verleihung eines Wasserbenutzungsrechtes zum Betrieb der Wasserkraftanlage „***“ nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nac... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde der H Bau- und Transport GmbH, vertreten durch Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH, in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 05.10.2017, GFW2-WA-04513/001, betreffend Zurückweisung eines Antrages nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und A... mehr lesen...