Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
07.04.2020Norm
WRG 1959 §12 Abs2Rechtssatz
Zwar haben Dritte im Allgemeinen keinen Anspruch auf Durchführung des Erlöschensverfahrens in Bezug auf ein ihrer Rechtsposition nachteiliges Wasserrecht, jedoch können sie die mangelnde Existenz eines Wasserrechts, auf das sich ein Verfahrensgegner beruft, in dem betreffenden Verfahren geltend machen; in diesem Fall ist die Frage des Erlöschens als Vorfrage zu prüfen (vgl VwGH Ra 2014/07/0042).
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; Wasserbenutzungsrecht; Wiederverleihung; Erlöschen; Vorfrage;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.130.001.2020Zuletzt aktualisiert am
13.05.2020