Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.04.2020Norm
WRG 1959 §12 Abs2Rechtssatz
Im Rahmen der Parteibeschwerde iSd Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG kann die Verletzung von Verfahrensvorschriften losgelöst von der Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte nicht mit Erfolg geltend gemacht werden. Es trifft in diesem Zusammenhang gleichermaßen die Judikatur zum Beschwerde-/Revisionsverfahren zu, wonach derartige Rechtsverletzungen nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiell rechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechts zielführend vorgebracht werden können (vgl zB VwGH Ra 2018/20/0432 mwN).
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; Wasserbenutzungsrecht; Wiederverleihung; Erlöschen; Vorfrage;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.130.001.2020Zuletzt aktualisiert am
13.05.2020