Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.10.2018 Norm: SchFG 1997 §49 Abs3 Z2WRG 1959 §12 Abs1WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §63WRG 1959 §111 Abs3WRG 1959 §111 Abs4
Rechtssatz: Das Schifffahrtsgesetz ist, was die Berücksichtigung fremder Rechte und die Einräumung von Zwangsrechten anbelangt, dem System des Wasserrechtsgesetzes 1959 nachgebildet. Die diesbezügliche wasserrechtliche Judikatur ist insoweit auch auf das S... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 11.10.2018 Norm: SchFG 1997 §49 Abs3 Z2WRG 1959 §12 Abs1WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §63WRG 1959 §111 Abs3WRG 1959 §111 Abs4
Rechtssatz: Aus § 49 Abs 3 Z 2 SchFG ergibt sich, dass die schifffahrtsrechtliche Bewilligung analog zur wasserrechtlichen Bewilligung bei geplanter Inanspruchnahme fremder Grundstücke das Vorliegen einer gütlichen Übereinkunft oder die Einräumung eines Zw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 11.10.2018 Norm: SchFG 1997 §49 Abs3 Z2WRG 1959 §12 Abs1WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §63WRG 1959 §111 Abs3WRG 1959 §111 Abs4
Rechtssatz: Unterlässt es der Bewilligungswerber, eine gütliche Übereinkunft in den Wasserrechtsbescheid aufnehmen zu lassen bzw. Zwangsrechte geltend zu machen, bietet ihm die wasserrechtliche Bewilligung keine Grundlage, gegen den Willen des Grundeigentü... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt über die Beschwerde von A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Horn vom 10.06.2014, ***, betreffend Bewilligung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) insoferne stattgegeben, als der westliche Seitenstrang au... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.07.2018 Norm: WRG 1959 §10 Abs1WRG 1959 §10 Abs2WRG 1959 §12 Abs1WRG 1959 §12 Abs2
Rechtssatz: Die Beeinträchtigung des Erholungswertes eines Gartens und eines Biotops ist keine Verletzung wasserrechtlich geschützter Rechte iSd § 12 Abs. 2 WRG 1959. Eine wasserrechtlich relevante Benützung des Grundeigentums im Sinne dieser Gesetzesstelle, setzt einen projektgemäß vorgeseh... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 03.07.2018 Norm: WRG 1959 §10 Abs1WRG 1959 §10 Abs2WRG 1959 §12 Abs1WRG 1959 §12 Abs2
Rechtssatz: Bloße Vermutungen sind nicht geeignet, um die Verletzung eines wasserrechtlich geschützten Rechtes erfolgreich geltend machen zu können. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Bewilligung; Wasserbenutzungsrecht; Drainageanlage; Gefährdung; Grundwasser... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 03.07.2018 Norm: WRG 1959 §10 Abs1WRG 1959 §10 Abs2WRG 1959 §12 Abs1WRG 1959 §12 Abs2
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer Verletzung eines wasserrechtlich geschützten Rechtes, welches auf einer Grundwassernutzung beruht, gibt es keine Geringfügigkeitsschwelle. Es ist daher jede - auch geringfügige - Einwirkung eine Verletzung dieses geschützten Rechtes. ... mehr lesen...
BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde von 1. A, 2. B, 3. C und 4. D, alle vertreten durch Rechtsanwalt E, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 19. März 2018, Zl. ***, betreffend Änderung einer Auflage gemäß § 21b WRG 1959 beschlossen: I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.05.2018 Norm: VwGVG 2014 §27WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §21b
Rechtssatz: Das Wesen einer Auflage besteht darin, dass mit einem nach dem Hauptinhalt für den Antragsteller begünstigenden Bescheid auch belastende Ge- oder Verbote verbunden werden (z. B. Hengstschläger/Leeb, AVG, § 59, Rz 28). Aus der Natur einer Auflage als eine dem Inhaber für den Fall der Inanspruchnahme der ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 10.05.2018 Norm: VwGVG 2014 §27WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §21b
Rechtssatz: Dritten kommt im Zusammenhang mit einem Verfahren nach § 21b WRG 1959 dann Parteistellung zu, wenn die aufzuhebende oder abzuändernde Auflage zum Schutz ihrer Rechte im Sinne des § 12 Abs. 2 WRG 1959 erteilt worden war (vgl. Bumberger/Hinterwirth, WRG², § 21b, K8). Schlagworte ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 10.05.2018 Norm: VwGVG 2014 §27WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §21b
Rechtssatz: § 21b WRG 1959 bezweckt, zu ermöglichen, dass aus Auflagen resultierende Belastungen des Wasserberechtigten aufgehoben bzw. durch für ihn günstigere Regelungen ersetzt werden können, wenn sich nachträglich der für die Auflagenvorschreibung entscheidungswesentliche Sachverhalt ändert. Sofern es um eine ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde der Republik Österreich, vertreten durch die A, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** vom 09. Februar 2018, ***, betreffend wasserrechtliche und schifffahrtsrechtliche Bewilligung, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass sowohl die darin enthalt... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.04.2018 Norm: WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §38 Abs1
Rechtssatz: Wasserrechtliche Bewilligungen nach § 38 Abs. 1 WRG 1959 sind zu erteilen, wenn durch das Vorhaben weder öffentliche Interessen beeinträchtigt, noch wasserrechtliche geschützte Rechte Dritter verletzt werden (VwGH 2000/07/0029). Die Grundeigentümerin hat als Inhaberin eines nach § 12 Abs. 2 WRG 1959 geschützten R... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 12.04.2018 Norm: WRG 1959 §12 Abs2WRG 1959 §38 Abs1
Rechtssatz: Die Rechtstellung des Grundeigentümers vermöge des § 49 SchFG ist mit der im wasserrechtlichen Verfahrens vergleichbar. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Verkehrsrecht; Schifffahrt; Bewilligung; Befristung; European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LVWGN... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt über die Beschwerde von LK und EK, beide in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 21.09.2016, MEW2-WA-04313/001, betreffend Feststellung der Parteistellung in einer wasserrechtlichen Angelegenheit, zu Recht: 1. Der Spruch: des Bescheides vom 21.09.2016 wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) neu formuliert wie folgt: „Es wird gem... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von 1. FK, 2. CB, 3. BB und 4. EH, alle vertreten durch Hofbauer & Wagner Rechtsanwälte KG, in ***, ***, gegen den wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 24.11.2017, KRW2-WA-1766/001, betreffend Errichtung einer Einstellhalle samt Nebengebäude in der KG ***, zu Recht: 1. Die Beschwerden werden gemäß ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.02.2018 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §38 Abs3WRG 1959 §12 Abs2
Rechtssatz: Liegt das Grundstück des Beschwerdeführers nicht im 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich [§ 38 Abs. 3 iZm Abs. 1 WRG], so scheidet eine Parteistellung im Falle der Errichtung einer Anlage im 30 jährlichen Hochwasserabflussbereich, wie in § 38 WRG 1959 geregelt, aus. Entsprechende Einwendungen s... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 07.02.2018 Norm: WRG 1959 §38 Abs1WRG 1959 §38 Abs3WRG 1959 §12 Abs2
Rechtssatz: Ein Genehmigungsverbot für Einfamilienhäuser und Wohnhausanlagen im 30 jährlichen Hochwasserabflussbereich (HQ30-Bereich) kann dem § 38 WRG 1959 nicht entnommen werden. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Bewilligungserteilung gegeben sind oder nicht, nämlich ob es nun... mehr lesen...