Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
03.07.2018Rechtssatz
Bloße Vermutungen sind nicht geeignet, um die Verletzung eines wasserrechtlich geschützten Rechtes erfolgreich geltend machen zu können.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; Bewilligung; Wasserbenutzungsrecht; Drainageanlage; Gefährdung; Grundwassergefährdung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1328.002.2015Zuletzt aktualisiert am
21.08.2018