1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau (BH) vom 25. Mai 2016 wurde der revisionswerbenden Partei nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Einholung von Gutachten die beantragte wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Bootshütte im öffentlichen Wassergut, Grundstück Nr. 2062/2 KG T., (Wsee), versagt. 2 Die revisionswerbende Partei erhob Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Kärnten (LVwG). 3 Mit dem nun in Revision gezogen... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §112 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0165 E 27. April 2006 VwSlg 16909 A/2006 RS 2 Stammrechtssatz § 112 Abs 1 WRG 1959 verpflichtet die Wasserrechtsbehörde, für die Bauvollendung eine angemessene Frist zu bestimmen. Erfüllt die von der Wasserrechtsbehörde bestimmte Frist das Kriterium der Angemessenheit nicht, hat der Bewilligungswerber die Möglichkeit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8WRG 1959 §102WRG 1959 §112WRG 1959 §112 Abs1WRG 1959 §112 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/07/0243 E 20. März 2014 RS 2(ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Vorschreibung einer Baubeginns- oder Bauvollendungsfrist ist nicht etwa als Auflage zur erteilten Baubewilligung und damit auch nicht als eine Vorschreibung zu werten, an der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1VwGG §42 Abs2 Z3 litbVwGG §42 Abs2 Z3 litcVwGVG 2014 §17VwRallgWRG 1959 §112 Abs1WRG 1959 §112 Abs5
Rechtssatz: Mit der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung (als Hauptinhalt des Bescheides) ist die Vorschreibung einer Bauvollendungsfrist untrennbar verbunden; die wasserrech... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft K (BH) erteilte mit rechtskräftigem Bescheid vom 13. Juli 2005 der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage beim "Dr. E B Haus" und setzte die Fertigstellungsfrist für die Anlage mit 31. Dezember 2007 fest. Diese Frist wurde mit Bescheid der BH vom 1. August 2007 bis 31. Dezember 2009 verlängert. Bei der Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage kam es zu Problemen mit der Erre... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (LH) vom 28. Mai 1996 wurde dem Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers die wasserrechtliche Bewilligung zur Nutzung der Wasserkraft der A in T erteilt. In Spruchabschnitt I dieses Bescheides wurde die Baufertigstellungsfrist mit 31. Dezember 1998 festgesetzt. Auf Grund einer gegen die... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §121 Abs1;
Rechtssatz: Bei einem Verfahren zur Verlängerung der Bauvollendungsfrist handelt es sich unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensanhängigkeit um ein eigenes, nicht mehr dem rechtskräftig abgeschlossenen Bewilligungsverfahren zuzuordnendes Verfahren. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt K vom 9. Mai 2000 wurde dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Boxenlaufstalles, zweier Güllegruben sowie eines Flachsilos auf den Grundstücken 763/1 und 766, je GB N, erteilt. Als Bauvollendungsfrist wurde der 31. Dezember 2002 festgesetzt. Über Antrag des Beschwerdeführers, der erklärte, er habe das wasserrechtlich bewilligte Vorhaben aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht realisiert, wurde die Bauvollend... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §112 Abs1;
Rechtssatz: § 112 Abs 1 WRG 1959 verpflichtet die Wasserrechtsbehörde, für die Bauvollendung eine angemessene Frist zu bestimmen. Erfüllt die von der Wasserrechtsbehörde bestimmte Frist das Kriterium der Angemessenheit nicht, hat der Bewilligungswerber die Möglichkeit, sich dagegen mit Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen. European Case... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111;WRG 1959 §112 Abs1;
Rechtssatz: Wer die Verwirklichung eines wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Vorhabens plant und hiefür eine wasserrechtliche Bewilligung erwirkt, hat schon bei der Planung dafür Sorge zu tragen, dass er das Vorhaben innerhalb angemessener Frist ausführen kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Juni 1980 hatte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) dem Beschwerdeführer, gestützt u.a. auf § 32 WRG 1959 i.V.m. § 2 lit. c der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 11. April 1969 zum Schutze des Grundwasservorkommens in der Mitterndorfer Senke, BGBl. Nr. 126/1969, die wasserrechtliche Bewilligung zur Herstellung eines Baggerteiches mit einer Gesamtfläche von ca. 16 ha auf näher genannten Grundstücken "zur Schotterentnahme von ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: § 21 Abs 3 WRG hat in seiner am 25.12.1985 geltenden Fassung keine Bestimmung des Inhaltes enthalten, dass der Ablauf der Bewilligungsdauer im Falle eines rechtzeitig gestellten Ansuchens um Wiederverleihung eines bereits au... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 7. Mai 1996 wurde der beschwerdeführenden Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb des Kraftwerkes "K" erteilt. Spruchabschnitt VII dieses Bescheides lautet: "Gemäß § 112 Abs. 1 WRG 1959 wird die Baubeginnsfrist mit 1.9.1996, die Bauvollendungsfrist mit 1.9.1999 bestimmt. Auf die Rechtsfolgen des § 27 Abs. 1 lit. f WRG 1959, wonach durch Unterlassung der fristgerechten Fertigstellung der Anlage das Erlö... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litf;WRGNov 1997 Art1 Z51;WRGNov 1997 Art2 Abs1;
Rechtssatz: Durch die WRGNov 1997, BGBl 1997/I/074, wurde der gesamte § 112 Abs 1 WRG neu gefasst, wobei das Erfordernis eines Hinweises auf die Rechtsfolgen des § 27 Abs 1 lit f WRG bei der Fristsetzung im Bescheid entfallen ist. Dies bedeutet, dass der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art7;VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litf;WRGNov 1997 Art1 Z51;WRGNov 1997 Art2 Abs1;
Rechtssatz: Da der wasserrechtliche Bewilligungsbescheid aus dem Jahr 1996 hinsichtlich der Baubeginnsfrist keinen Hinweis auf § 27 Abs 1 lit f WRG enthielt, schuf er eine Rechtslage, der zufolge das Übersch... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. April 1994 erteilte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) der Beschwerdeführerin gemäß den §§ 31b, 99, 105 und 111 WRG 1959, unter näher ausgeführten Auflagen, die wasserrechtliche Bewilligung für die "- Ausstattung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk als vom LH ermächtigte Behörde vom 4. Dezember 1995 ..., wasserrechtlich bewilligten Deponie für Produktionsschutt mit einer Kombinationsdichtung westlich an die bestehende Deponie für verunrei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §31b;
Rechtssatz: Die Rechtsansicht der Behörde, wonach erst mit der Herstellung eines Deponiekörpers - einschließlich der Rekultivierungsmaßnahmen - das Projekt verwirklicht und für die dauernde Ablagerung fertiggestellt - somit vollendet - sei, würde dazu führen, daß mit dem Betrieb einer Deponie erst zu einem Zeitpunkt begonnen werden dürfte, zu ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 27. Jänner 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 32 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der in seinem Betrieb anfallenden Fleischereiabwässer nach mechanischer Reinigung in die Kanalisation der Marktgemeinde G. - befristet bis 31. Dezember 1991 - erteilt. Mit Bescheid des LH vom 6. April 1992 wurde gemäß den §§ 27 Abs. 1 lit. c und 29 WRG 1959 festgestellt, daß d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs4;
Rechtssatz: Der in § 29 Abs 4 WRG angeführte § 121 legcit sieht in seinem Abs 1 letzter Satz vor, daß dann, wenn bei einer Fristüberschreitung die Bewilligung nicht ausdrücklich für erloschen erklärt wird, die Anlage als fristgemäß ausgeführt gilt (§ 112 Abs 1). Di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Fristverlängerungsbestimmung des § 112 Abs 2 WRG bezieht sich, wie sich insbesondere aus den Worten "diese Fristen" ergibt, auf die im § 112 Abs 1 legcit genannten Baubeginnsfristen und Bauvollendungsfristen, die bei der Bewilligung einer Wasseranlage vorzuschreiben ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die hg. Erkenntnisse vom 19. November 1991, 88/07/0128, und vom 18. März 1994, 92/07/0043, verwiesen. Mit dem erstgenannten Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 14. September 1988, mit welchem sie den auf § 112 Abs. 2 WRG 1959 gestützten Antrag der Beschwerdeführerin vom 21. Dezember 1987 auf Verlängerung der Bauvollendungsfrist bis zum 1. September 1990 im Instanzenzug abgewiesen hatte, wegen ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995070022.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge erteilte der Landeshauptmann von Tirol mit Bescheid vom 7. Oktober 1971 der mitbeteiligten Partei (mP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Fassung und Ableitung der X-Quellen. Als Bauvollendungsfrist wurde der 30. Juni 1973 festgelegt. In der Folge wurden nur die Quellen 3, 6 und 7 gefaßt, Quelle 8 hingegen noch nicht. Mit Bescheid vom 28. April 1992 sprach der Landeshauptmann von Tirol gem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §102;WRG 1959 §112 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0852/67 B 14. September 1967 RS 2 Stammrechtssatz Die Vorschreibung einer Baubeginns- oder Bauvollendungsfrist ist, nicht etwa als Auflage zur erteilten Baubewilligung und damit auch nicht als eine Vorschreibung zu werten, an deren Zustandekommen oder an deren Abänderung anderen... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (LH) vom 12. Juli 1989 war unter Bezugnahme auf die §§ 99 Abs. 1 lit. c und h, 15, 22, 32 Abs. 2, 60 ff, 72, 105, 111, 112 und 117 WRG 1959 der am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Partei (mP) auf deren Ansuchen unter Spruchpunkt I die wasserrechtliche Bewilligung "zur Erweiterung der mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 21.8.1974, Zl. I-12.117/38-1974, in der Fassung des Bescheides vom 2.10.1984,... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §112 Abs1;
Rechtssatz: Dritten erwächst aus § 112 Abs 1 WRG kein Anspruch auf Festsetzung der in dieser Bestimmung genannten Fristen (Hinweis E 13.6.1989, 85/07/0298). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991070012.X09 Im RIS seit 12.11.2001 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. September 1980 erteilte der Landeshauptmann von Steiermark dem Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin gemäß § 32 Abs. 2 lit. a und b WRG 1959 unter einer Reihe von Vorschreibungen die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer geordneten Deponie für Sonderabfälle auf im einzelnen bezeichneten Grundstücken in der KG W sowie zur fallweisen Einbringung von Sickerwässern in den P-Bach; dabei wurde gemäß § 112 Abs. 1 WRG 1959 für die Bauvollen... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Stmk 1968 §57 Abs1 litj;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Die Novelle zur Stmk BauO 1968 vom 14.Juli 1987, womit gemäß § 57 Abs 1 lit j Stmk BauO 1968 "insbesondere Ablagerungsplätze für Müll" für bewilligungspflichtig erklärt wurd... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. April 1979 stellte die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems unter Spruchabschnitt I. gemäß § 121 WRG 1959 fest, daß die mit Bescheid dieser Behörde vom 22. Juli 1952 wasserrechtlich genehmigte Kleinwasserkraftanlage am S-Bach mit der wasserrechtlichen Bewilligung nicht übereinstimmend ausgeführt worden sei, und wies unter Spruchabschnitt II. gemäß § 138 Abs. 2 WRG 1959 die Beschwerdeführerin an, für die ohne wasserrechtliche Bewilligung vorgenommenen Abän... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;
Rechtssatz: Wird ein nach § 112 Abs 2 WRG gestelltes Fristverlängerungsbegehren, das verspätet eingebracht worden ist, abgewiesen statt zurückgewiesen, so wird der ASt durch diese Entscheidung nicht in seinen Rechten verletzt. Schlagworte ... mehr lesen...