RS Vwgh 2006/4/27 2005/07/0165

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.2006
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §111;
WRG 1959 §112 Abs1;

Rechtssatz

Wer die Verwirklichung eines wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Vorhabens plant und hiefür eine wasserrechtliche Bewilligung erwirkt, hat schon bei der Planung dafür Sorge zu tragen, dass er das Vorhaben innerhalb angemessener Frist ausführen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005070165.X01

Im RIS seit

18.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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