1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg (LVwG) vom 23. Oktober 2015 wurde einer vom Revisionswerber gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (BH) vom 26. Mai 2015 erhobenen Beschwerde keine Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis "mit der Maßgabe vollinhaltlich bestätigt, dass der Spruch: wie folgt zu lauten hat: 1. Sie haben als Eigentümer des Objektes (F.-Straße 5, Z.), entgegen dem rechtskräftigen baup... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §25a Abs1;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs1a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2016/03/0011 E 21. Juni 2017 RS 3 Stammrechtssatz Angesichts der von Art 133 Abs 4 B-VG vorgesehenen Begrenzung der Zuständigkeit des VwGH auf die Wahrnehmung von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung und der danach für o... mehr lesen...
1 Aufgrund des Ansuchens um Baubewilligung der zweitmitbeteiligten Bauwerberin vom 16. April 2014 für Um- und Ausbauarbeiten eines näher bezeichneten Einkaufszentrums wurde mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 1. August 2014 der Zu- und Umbau bei einem bestehenden Verkaufsgebäude für den Verwendungszweck Verkauf, Lager und Nebenräume sowie die Errichtung von 17 PKW-Abstellplätzen auf dem Grundstück Nr. 542/6, KG H, sowie eine Erweiterung der Verkaufsflä... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 30. Juni 2016 wurde (u.a.) der Antrag des Revisionswerbers auf Zuerkennung der Parteistellung in einem abfallwirtschaftsrechtlichen Genehmigungsverfahren als unzulässig zurückgewiesen. Der Revisionswerber erhob dagegen Beschwerde. Der Landeshauptmann erließ darüber die (antragsabweisende) Beschwerdevorentscheidung vom 29. August 2016. Der Revisionswerber stellte gemäß § 15 Abs. 1 VwGVG einen Vorlageantrag. 2 Mit dem oben g... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. September 2017 wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 5. Jänner 2015 als unbegründet abgewiesen. 2 Weiters wurde gemäß § 25a VwGG ausgesprochen, dass die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 3 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein nigerianischer Staatsangehöriger, stellte am 30. August 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich und führte dazu im Wesentlichen aus, er befürchte in Nigeria aufgrund seiner Homosexualität inhaftiert oder umgebracht zu werden. 2 Mit Bescheid vom 23. März 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigun... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine nigerianische Staatsangehörige, stellte am 4. Jänner 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich und führte dazu im Wesentlichen aus, aufgrund ihrer homosexuellen Orientierung in Nigeria verfolgt zu werden. 2 Mit Bescheid vom 10. März 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag der Revisionswerberin auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihr keinen Aufenthaltstitel nach § 57 AsylG 2005, erließ gegen sie... mehr lesen...
1 Am 22. Juni 2016 fand eine glücksspielrechtliche Kontrolle in einem Lokal in Wels statt. In der Folge erhoben die Lokalbetreiberin sowie die im Lokal befindliche Angestellte (die nunmehrigen mitbeteiligten Parteien) eine auf Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG gestützte Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG). 2 Mit der angefochtenen Entscheidung des LVwG wurde mit Spruchpunkt I. ausgesprochen, dass die erstmitbeteiligte Partei durch das zwangsweise Eindr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1a Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2016/17/0303 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/12/0048 B 21. Jänner 2016 RS 1 Stammrechtssatz Liegen trennbare Absprüche vor, so ist die Zulässigkeit ei... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Partei ist Bestandnehmerin der Grundstücke Nr., und KG W, sowie Eigentümerin der auf diesen Grundstücken errichteten Superädifikate. Betreffend diese Grundstücke beantragte die Stadtgemeinde Innsbruck auf Grundlage der Straßenbaubewilligung, die mit im innergemeindlichen Instanzenzug ergangenen Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 19. Jänner 2012 erteilt worden war, mit Eingabe vom 23. April 2013 bei der Tiroler Landesregierung die ... mehr lesen...
I. 1 Mit Bescheid des Magistrates der Stadt K. vom 12. Jänner 2016 wurde dem Revisionswerber als Eigentümer eines näher bezeichneten Grundstückes (u.a.) aufgetragen, die vorübergehende Benützung des östlichen Bereiches seines Grundstückes und der darauf befindlichen Bauwerke sowie des Luftraumes über diesem durch die mitbeteiligte Partei als Eigentümerin des bestehenden oder zu errichtenden bzw. zu sanierenden Bauwerkes auf dem (näher bezeichneten) Nachbargrundstück und durch die... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis vom 21. September 2015 legte die Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde (im Folgenden: Agrarbehörde) dem Revisionswerber als Obmann der Agrargemeinschaft Sch., einer Agrargemeinschaft auf Gemeindegut iSd § 33 Abs. 2 lit. c Z. 2 Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 - TFLG 1996, zur Last, er sei seiner Pflicht zur Vorlage des für das Wirtschaftsjahr 2014 erstellten Abschlusses und Voranschlages des Abrechnungskontos der Nutzungsberechtigten der Gemein... mehr lesen...
1 Bei den revisionswerbenden Parteien handelt es sich um ein Ehepaar, deren gemeinsame Kinder sowie den Ehemann einer Tochter und deren gemeinsames Kind. Alle sind afghanische Staatsangehörige und stellten am 13. Dezember 2015 bzw. die nachgeborene Siebtrevisionswerberin am 1. März 2016 Anträge auf internationalen Schutz. 2 Mit Schreiben vom 12. März 2016 richtete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein auf Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin II... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §25a Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs1a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2016/18/0281 Ra 2016/18/0282 Ra 2016/18/0283 Ra 2016/18/0287 Ra 2016/18/0285 Ra 2016/18/0286 Ra 2016/18/0284 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2016/06/0013 B 29. November 2016 RS 1 S... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Wien vom 15. März 2016 wurde ein Antrag des Revisionswerbers auf Anmeldung an einer näher bezeichneten Adresse im X. Wiener Gemeindebezirk gemäß Meldegesetz 1991 (MeldeG) abgewiesen und dazu im Wesentlichen begründend ausgeführt, aus dem Zentralen Melderegister sei ersichtlich, dass der Revisionswerber seit 8. September 2015 mit Nebenwohnsitz in W (Justizanstalt), gemeldet sei. Anfragen der Meldebehörde bei Gericht bzw. in der Justizans... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 28. Jänner 2016 wurde der Revisionswerber der Übertretung des § 52 Abs 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in Höhe von EUR 2.000,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden verhängt. Dem Revisionswerber wurde vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft zu verantworten, dass diese Gesellscha... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §25a Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs1a; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: Ra 2016/19/0354 B 22. März 2017 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62016CJ0646 B 26. Juli 2017 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2016/19/0356 Ra 2016/19/0355 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. 2 Mit Schreiben der Niederösterreichischen Landesregierung vom 20. Juni 2016 wurden ihm folgende Weisungen erteilt: „1. In Hinblick auf die im amtsärztlichen Gutachten von Dr. X vom 20. Juni 2016 attestierte Dienstfähigkeit werden Sie aufgefordert, sich sofort bei Ihrer Dienststelle ... zum Dienstantritt zu melden. 2. Sie haben Ihre physikalischen Therapien zeitlich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1VwGG §34 Abs1a Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/12/0009 B 18. Februar 2015 RS 1 Stammrechtssatz Die nicht weiter substantiierte Behauptung des Vorliegens von Verfahrensmängeln reicht nicht aus, um eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung aufzuzeigen, von deren Lösung das rechtliche Sch... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisionen, die ... mehr lesen...
1. Zur Vorgeschichte wird auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Juni 2013, 2011/03/0240, und vom 21. Oktober 2014, Ro 2014/03/0076, sowie auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2015, Ro 2014/03/0082, verwiesen. 2. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach (BH) vom 29. September 2014 gemäß § 28 VwGVG als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wurde ausgespr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 VwGG §25a Abs1 VwGG §34 Abs1a B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletz... mehr lesen...