1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 26. Juli 2017 wurde die Revisionswerberin der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über sie gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 GSpG eine Geldstrafe in der Höhe von 2.500,-- Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt, weil sie in einer näher bezeichneten Tankstelle unter Verwendung eines näher bezeichneten Glücksspielge... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 9. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 sowie § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt, weil diese Gesellschaft in einem näher bezeichneten Lokal verbotene Ausspielungen mit acht näher ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 22. November 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher genannten Gesellschaft vierer Übertretungen nach § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 GSpG eine Geldstrafe in der Höhe von 16.000 Euro (für den Fall der Unei... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin reiste spätestens im August 2010 nach Österreich ein und stellte hier einen Antrag auf internationalen Schutz. Dabei gab sie u.a. an, sie sei sudanesische Staatsangehörige und noch im Kleinkindalter von ihren Eltern in ein Waisenhaus nach Uganda verbracht worden; dort sei sie aufgewachsen und bis Juli 2010 verblieben. 2 Das Bundesasylamt wies den Antrag der Revisionswerberin vollinhaltlich ab und wies sie aus dem österreichischen Bundesgebiet aus. Der... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 7. April 2015, Z 9/14-22, hatte die belangte Behörde (iF auch: TKK) gemäß §§ 48 Abs. 1 und 50 Abs. 1 iVm §§ 117 Z 7 und 121 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) mit Wirksamkeit ab 1. November 2013 für die Zusammenschaltung der Kommunikationsnetze der Revisionswerberin und der Mitbeteiligten in Ergänzung des Zusammenschaltungsvertrags vom 19. Mai 2003 nähere Bedingungen für Festnetzzusammenschaltungsentgelte festgelegt. Diese Regelungen wurden mit ein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §25a Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs1a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2016/03/0028 B 19. Juni 2017 RS 2 Stammrechtssatz Wird in der Zulässigkeitsbegründung des VwG das Vorliegen einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung nicht dargestellt und auch vom Revisionswerber nicht (gesondert) dargelegt, dass die Ent... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 9. November 2016, Ro 2014/10/0044, wurde der Berufungsbescheid der Tiroler Landesregierung, mit dem im Instanzenzug der Antrag des Revisionswerbers auf naturschutzrechtliche Bewilligung für die Errichtung des Wirtschaftsweges "R.-Alm Hochleger" abgewiesen worden war, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Begründend führte der Verwaltungsgerichtshof aus, die Tiroler Landesregierung habe das Gesetz verkannt, weil sie der V... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark wurde der Erstrevisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der zweitrevisionswerbenden Partei der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils 3.000,-- Euro (für den Fall de... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, im Beschwerdeverfahren nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis wurde der Erstrevisionswerber als unbeschränkt haftender Gesellschafter und daher als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der zweitrevisionswerbenden Partei (einer offenen Gesellschaft) gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) bestraft, weil dieses Unternehmen drei namentlich genannte Ausländer in ang... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, im Beschwerdeverfahren nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis wurde der Erstrevisionswerber als unbeschränkt haftender Gesellschafter und daher als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der zweitrevisionswerbenden Partei (einer offenen Gesellschaft) gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) bestraft, weil dieses Unternehmen drei namentlich genannte Ausländer in ang... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg den Revisionswerber als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen drei Übertretungen nach § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig und verhängte über ihn drei Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für nicht zulässig. 2 Gegen das Erkenntn... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung den Revisionswerber wegen sieben Übertretungen nach § 52 Abs. 1 drittes Tatbild iVm § 1 Abs. 1, §§ 2, 3 und 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig und verhängte über ihn sieben Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für nicht zulässig. 2 Gegen das Erkenntnis eines Verwal... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Revisionswerberin wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht nach § 50 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) einer Verwaltungsübertretung gemäß § 52 Abs. 1 Z 5 GSpG schuldig und verhängte über sie eine Geldstrafe (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe). Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für nicht zulässig. 2 Gegen das Erke... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Revisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführerin einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen sechs Übertretungen nach § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 1 Abs. 1, §§ 2, 3 und 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig und verhängte über sie sechs Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision nach Art. 133 Ab... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Revisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführerin einer näher bezeichneten Gesellschaft zweier Übertretungen nach § 52 Abs. 1 drittes Tatbild iVm § 1 Abs. 1, §§ 2, 3 und 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig und verhängte über sie zwei Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber erzielte in den Jahren 2012 und 2013 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Bundesbediensteter in K. Neben diesem ersten Dienstverhältnis war er im Rahmen eines freien Dienstvertrages als Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule in W tätig. Dafür verbrachte er mehrmals im Jahr jeweils einen Block von mehreren Tagen in W, wo er in einem Hotel nächtigte. In den Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung 2012 und 2013 machte er u.a. Reisekosten im Zusammenhan... mehr lesen...
1 Revisionswerberin ist eine Privatstiftung, deren Auflösung am 20. November 2012 in das Firmenbuch eingetragen wurde. 2 Mit Anbringen vom 29. Juli 2014 beantragte die Revisionswerberin die Erteilung der für die Löschung im Firmenbuch notwendigen Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 6. August 2014 mit der Begründung: ab, dass der Löschung aufgrund eines Rückstandes auf dem Abgabenkonto der Revisionswerberin steuerliche Bedenken en... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §25a Abs1VwGG §34 Abs1a Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2014/07/0095 E 26. März 2015 VwSlg 19093 A/2015 RS 1 Stammrechtssatz Auf eine Rechtsfrage, die das VwG bei der Zulassung der o Revision als grundsätzlich angesehen hat, ist vom VwGH nicht einzugehen, wenn diese Rechtsfrage in der Revision nicht angesprochen... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine minderjährige armenische Staatsangehörige, stellte durch ihre gesetzliche Vertreterin am 8. August 2017 im Familienverfahren einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 4. April 2018 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag zur Gänze ab, erteilte der Revisionswerberin keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ gegen sie eine Rückkehrentscheidung, sprach aus, dass die Abschiebung der Revis... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Nigerias, stellte erstmals im September 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). Als Fluchtgrund gab er an, dass eine Gruppe unbekannter Personen ihn mit dem Diebstahl von Wahlurnen beauftragt hätte. Der Revisionswerber habe seine Mithilfe verweigert, weshalb ihn die Gruppe verfolgt und mit dem Tod bedroht habe. Dem Antrag des Revisionswerbers wurde im April 2018 im Instanzenzug keine Folge ge... mehr lesen...
1 Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind R... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Murtal vom 6. März 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher in 13 Fällen der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über ihn 13 Geldstrafen in der Höhe von jeweils 5.000,-- Euro sowie Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Murtal vom 6. März 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher in 13 Fällen der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über ihn 13 Geldstrafen in der Höhe von jeweils 5.000,-- Euro sowie Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Lan... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 29. März 2016 sprach die Landespolizeidirektion Oberösterreich gemäß § 54 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) die Einziehung eines näher bezeichneten, anlässlich einer Kontrolle am 23. April 2016 im Lokal der Revisionswerberin vorgefundenen, Glücksspielgerätes aus. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) die dagegen erhobene Beschwerde der Revisionswerberin als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass gegen... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 5. April 2016 wurde der Revisionswerber in neun Fällen der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn neun Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 3.000,-- (für den Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt, weil er mit neun näher bezeichneten und in seinem Eigentum stehenden Glücksspielgeräten verbotene Ausspielungen verans... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger von Aserbaidschan, stellte am 30. Oktober 2017 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wies diesen Antrag mit Bescheid vom 27. März 2018 gemäß § 5 Abs. 1 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) als unzulässig zurück und stellte fest, dass gemäß Art. 12 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Dublin III-Verordnung) für die Prüfung des Antrages Slowenien zust... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...