Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit a) Bescheid der AMA vom 14.05.2019, AZ II/4-DZ/15-13014543010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015; b) Bescheid der AMA vom 14.05.2019, AZ II/4-DZ/16-13015069010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; c) Bescheid der AMA vom 14.05.2019, AZ II/4-DZ/17-13063738010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; d) ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit a) Bescheid der AMA vom 14.05.2019, AZ II/4-DZ/15-13014543010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015; b) Bescheid der AMA vom 14.05.2019, AZ II/4-DZ/16-13015069010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; c) Bescheid der AMA vom 14.05.2019, AZ II/4-DZ/17-13063738010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; d) ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein tunesischer Staatsangehöriger, stellte am 27.10.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid vom 23.08.2017 wies das Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge als Bundesamt bezeichnet) diesen Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten sowie hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf seinen Herkunftsstaat... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des BFA vom 29.06.2018 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 16.06.2016 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt I.) und auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Gambia gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen (Spru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am 13. März 2020 bei der belangten Behörde eingelangtem Antragsformular beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von den Rundfunkgebühren, gab unter Punkt 4. des Antragsformulars keine dort angeführte Anspruchsvoraussetzung und einen Einpersonenhaushalt an. Dem Antrag waren folgende Unterlagen beigeschlossen: ? Lohn- und Gehaltsabrechnung für den Februar 2020 2. Mit Schreiben vom 26. März 2020 wurde der Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer, ukrainische Staatsangehörige, stellten nach Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 05.12.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am gleichen Tag wurden die Beschwerdeführerinnen einer Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes unterzogen, wobei sie zunächst zu ihren persönlichen Verhältnissen angaben, dass sie in der Ukraine geboren worden seien und zuletzt in XXXX gelebt haben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer, ukrainische Staatsangehörige, stellten nach Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 05.12.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am gleichen Tag wurden die Beschwerdeführerinnen einer Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes unterzogen, wobei sie zunächst zu ihren persönlichen Verhältnissen angaben, dass sie in der Ukraine geboren worden seien und zuletzt in XXXX gelebt haben... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/19-14214102010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2019 wurden XXXX , XXXX , XXXX , BNr. XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführerin) Direktzahlungen gewährt. Gegen diesen Bescheid hat die Beschwerdeführerin am 04.02.2020 Beschwerde erhoben. Nach Vorlage der Beschwerde und der Unterlagen des Verwaltungsverfahrens durch die AMA wurde im Bundesverwaltungsgeric... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 21.08.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 2. Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 17.03.2016 der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. 3. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) erkannte dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 03.06.2016 den Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 Abs 1 AsylG ab (Spruchpunkt I.), entzog dem Beschwerdeführe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14. September 2020 beantragte die XXXX vertreten durch Mag. Sylvia Unger, Rechtsanwältin, Ferstelgasse 1/1, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 4. September 2020, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Überprüfung der Gebühren und sowie die Erlassung einer einstw... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14. September 2020 beantragte die XXXX vertreten durch Mag. Sylvia Unger, Rechtsanwältin, Ferstelgasse 1/1, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 4. September 2020, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Überprüfung der Gebühren und sowie die Erlassung einer einstw... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14. September 2020 beantragte die XXXX vertreten durch Mag. Sylvia Unger, Rechtsanwältin, Ferstelgasse 1/1, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 4. September 2020, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Überprüfung der Gebühren und sowie die Erlassung einer einstw... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 108415i,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 108415i,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 108415i,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 108415i,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 108415i,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Mitbeteiligten XXXX und XXXX sind die Eltern des XXXX . Sie sind syrische Staatsangehörige, sunnitischen Glaubens und Angehörige der arabischen Volksgruppe. Sie stellten am 9. November 2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. I.2. Mit den Bescheiden vom 24.08.2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch „BFA“) die Anträge der Mitbeteiligten auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Mitbeteiligten XXXX und XXXX sind die Eltern des XXXX . Sie sind syrische Staatsangehörige, sunnitischen Glaubens und Angehörige der arabischen Volksgruppe. Sie stellten am 9. November 2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. I.2. Mit den Bescheiden vom 24.08.2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch „BFA“) die Anträge der Mitbeteiligten auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Mitbeteiligten XXXX und XXXX sind die Eltern des XXXX . Sie sind syrische Staatsangehörige, sunnitischen Glaubens und Angehörige der arabischen Volksgruppe. Sie stellten am 9. November 2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. I.2. Mit den Bescheiden vom 24.08.2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch „BFA“) die Anträge der Mitbeteiligten auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 i... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, den noch offenen Teil des mit Bescheid der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus vom 07.12.2018, GZ BMNT-64.300/0225-VI/8/2018, festgesetzten Beitrags zum Grubenrettungswesen für XXXX für das Jahr 2019 an die Hauptstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen GmbH zu zahlen. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde. Am 27.05... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/16-13495024010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; b) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/17-13654483010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; wurden XXXX , XXXX , XXXX , BNr. XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführerin) Direktzahlungen gewährt. Gegen diese Bescheide hat die Beschwerdeführerin B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/16-13495024010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; b) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/17-13654483010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; wurden XXXX , XXXX , XXXX , BNr. XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführerin) Direktzahlungen gewährt. Gegen diese Bescheide hat die Beschwerdeführerin B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/15-13488227010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015; b) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/16-13494814010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; c) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/17-13654462010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; wurden XXXX ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/15-13488227010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015; b) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/16-13494814010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; c) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/17-13654462010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; wurden XXXX ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/15-13488227010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015; b) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/16-13494814010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; c) Bescheid der AMA vom 12.09.2019, AZ II/4-DZ/17-13654462010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; wurden XXXX ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/15-14118075010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015; b) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/16-14180325010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; c) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/17-14120337010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; d) Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/15-14118075010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015; b) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/16-14180325010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; c) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/17-14120337010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; d) Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit a) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/15-14118075010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015; b) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/16-14180325010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2016; c) Bescheid der AMA vom 10.01.2020, AZ II/4-DZ/17-14120337010, betreffend die Gewährung von Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017; d) Bes... mehr lesen...