Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: Der Beschwerdeführer, ein irakischer Staatsangehöriger, stellte am 02.07.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, der abgewiesen wurde. Weiters wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen. Am 05.10.2023 stellte der Beschwerdeführer den verfahrensgegenständlichen Antrag auf Ausstellung einer Duldungskarte gemäß § 46a Abs. 1 Z 3 FPG, der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 01.02.2024, Zl. X... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS XXXX (im Folgenden: belangte Behörde; AMS) vom XXXX wurde die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen den Bescheid des AMS vom XXXX (betreffend Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe) ausgeschlossen. 1. Mit Bescheid des AMS römisch 40 (im Folgenden: belangte Behörde; AMS) vom römisch 40 wurde die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen den Bescheid des AMS vom römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 26.02.2021 stellte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin, nunmehr XXXX .) einen an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: belangte Behörde) gerichteten „Antrag auf Feststellung der Ausnahme vom Anwendungsbereich gemäß § 1 Abs 5 Kommunikationsplattformengesetz“; in eventu einen „Antrag auf Feststellung der Ausnahme vom Anwendungsbereich des Kommunikationsplattform... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 25.01.2016 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 (im Folgenden: AsylG 2005) der Status der Asylberechtigten zuerkannt und dabei festgestellt, dass ihr die Flüchtlingseigenschaft zukommt. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 25.01.2016 wurde der besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Nigerias, stellte am 3. Februar 2003 einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des damaligen Bundesasylamtes vom 08.11.2004 als unbegründet abgewiesen wurde. Gleichzeitig wurde die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers nach Nigeria für zulässig erklärt und seine Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Nigeria... mehr lesen...