Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein syrischer Staatsangehöriger, reiste illegal ins österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 10.10.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am 27.04.2023 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl. 3. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.01.2024, Zahl: W262 2271164-1/16E, wurde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 07.04.2021 stellte die XXXX (nunmehr XXXX im Folgenden: Beschwerdeführerin) einen an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: belangte Behörde) gerichteten „Antrag auf Feststellung gemäß § 1 Abs. 5 Kommunikationsplattformengesetz“ und beantragte, die belangte Behörde möge darin feststellen, ob die Beschwerdeführerin in den Anwendungsbereich des Gesetzes falle. Im Wesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX stellte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) einen an die XXXX ; im Folgenden: belangte Behörde) gerichteten Antrag gemäß § 1 Abs. 5 Kommunikationsplattformen-Gesetz, BGBl I Nr. 151/2020 (KoPl-G), wonach festgestellt werden möge, dass die Beschwerdeführerin hinsichtlich des Dienstes XXXX nicht in den Anwendungsbereich des KoPl-G fällt. 1. Mit Schreiben vom römisch 40 stellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit verfahrenseinleitendem Antrag, eingelangt bei der GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden: belangte Behörde) am XXXX .2022, beantragte XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) unter anderem die Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrages für Strom und Gas. 1. Mit verfahrenseinleitendem Antrag, eingelangt bei der GIS Gebühren Info Service GmbH (i... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: Der Beschwerdeführer, ein irakischer Staatsangehöriger, stellte am 02.07.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, der abgewiesen wurde. Weiters wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen. Am 05.10.2023 stellte der Beschwerdeführer den verfahrensgegenständlichen Antrag auf Ausstellung einer Duldungskarte gemäß § 46a Abs. 1 Z 3 FPG, der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 01.02.2024, Zl. X... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS XXXX (im Folgenden: belangte Behörde; AMS) vom XXXX wurde die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen den Bescheid des AMS vom XXXX (betreffend Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe) ausgeschlossen. 1. Mit Bescheid des AMS römisch 40 (im Folgenden: belangte Behörde; AMS) vom römisch 40 wurde die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen den Bescheid des AMS vom römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 26.02.2021 stellte die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin, nunmehr XXXX .) einen an die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: belangte Behörde) gerichteten „Antrag auf Feststellung der Ausnahme vom Anwendungsbereich gemäß § 1 Abs 5 Kommunikationsplattformengesetz“; in eventu einen „Antrag auf Feststellung der Ausnahme vom Anwendungsbereich des Kommunikationsplattform... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 25.01.2016 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 (im Folgenden: AsylG 2005) der Status der Asylberechtigten zuerkannt und dabei festgestellt, dass ihr die Flüchtlingseigenschaft zukommt. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 25.01.2016 wurde der besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Nigerias, stellte am 3. Februar 2003 einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des damaligen Bundesasylamtes vom 08.11.2004 als unbegründet abgewiesen wurde. Gleichzeitig wurde die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers nach Nigeria für zulässig erklärt und seine Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Nigeria... mehr lesen...