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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §33 Abs3;Rechtssatz
Die Gefahr der Weiterleitung des (zweiten) Rechtsmittels an die zuständige Stelle und damit verbunden die Folgen einer allfälligen Verspätung treffen auch dann den Rechtsmittelwerber, wenn ein Schriftsatz, der in Wahrheit zwei Beschwerden einschließt, nur bei einer der für die Behandlung eines der beiden Rechtsmittel zuständigen Behörden eingebracht wird.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG Beschwerdeerhebung an VwGHWeiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994020076.X02Im RIS seit
24.01.2001Zuletzt aktualisiert am
03.05.2011