Begründung: Dusan T***** (im Folgenden Lenker genannt) fuhr am 17. 6. 2005 mit einem LKW mit österreichischem Kennzeichen, den der Kläger von der T***** GmbH (Eigentümerin) geleast hatte, auf der Route Nationale 14 in Frankreich auf Grund einer Unaufmerksamkeit auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug auf. Dabei entstand am geleasten LKW ein Totalschaden von EUR 22.983,33. Die vom Kläger getragenen Abschleppkosten betrugen EUR 2.189,17. Der Lenker, ein Kroate, hatte seit 14. 6. 2004 sei... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs2 B3AKIB 2005 Art5.2.1AUVB 2015 Art 19.1
Rechtssatz: Für die Frage, ob ein Lenker „die kraftfahrrechtliche Berechtigung besitzt, die für das Lenken des Fahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr vorgeschrieben ist", sind die führerscheinrechtlichen Vorschriften des Unfallortes maßgeblich. Bei Auslandsschäden verfügt demnach ein Lenker über eine entsprechende Lenkerberechtigung, dessen Fahrerlaubnis in dem fraglichen Land... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Reinhold H*****, vertreten durch Dr. Werner Beck, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei M***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Dr. Thomas Stoiberer, Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte nahm am 27. 2. 2001 als Lenker eines von ihm gehaltenen LKW samt Einachsanhänger an einem Faschingsumzug in L***** teil. Am Anhänger befand sich eine auf einem Drehteller montierte im ausgefahrenen Zustand, 31 m lange, im Unfallszeitpunkt aber auf 6 m Länge zusammengeschobene Teleskopleiter, die jeweils um 90° nach links und rechts geschwenkt werden konnte. Die Leiter wies vier Stützen auf, die besonders die seitliche Stabilität vergrößerten sowie... mehr lesen...
Norm: AKHB 1995 Art9.2.3VersVG §6 Abs2
Rechtssatz: Bei der Obliegenheit nach Art 9.2.3. AKHB 1995 handelt es sich um eine Obliegenheit iSd § 6 Abs 2 VersVG, wonach dem Versicherungsnehmer der Kausalitätsgegenbeweis offen steht. Entscheidungstexte 7 Ob 113/04z Entscheidungstext OGH 16.06.2004 7 Ob 113/04z Veröff: SZ 2004/95 Schlagworte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Heinrich H***** (im Folgenden Gemeinschuldner genannt), der am 24. 6. 1999 als Beifahrer in seinem PKW tödlich verunglückt ist. Der PKW wurde vom Schwiegersohn des Gemeinschuldners, dem tunesischen Staatsangehörigen Samir T*****, gelenkt, der über eine am 7. 3. 1995 in Tunesien ausgestellte, zum Unfallszeitpunkt in Österreich nicht gültige Lenkerberechtigung verfügte. T***** war dem Ersuchen sein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 1. 5. 1996 als Lenker seines bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten PKW's auf der B*****straße in L***** einen Verkehrsunfall, bei dem sein Beifahrer getötet und eine Hausmauer beschädigt wurde. Die klagende Partei hatte auf Grund des Versicherungsvertrages, dem die AKHB 1988 idF BGBl Nr 107/88 zugrundelagen, die Todfallskosten und die Kosten der Reparatur des beschädigten Hauses zu ersetzen; sie musste dafür insgesamt... mehr lesen...
Norm: AKHB 1988 Art6 Abs2 Z2KHVG 1987 §24KHVG 1994 §28VersVG §6 Abs2
Rechtssatz: Die vom Obersten Gerichtshof vor Aufhebung des § 268 ZPO durch den Verfassungsgerichtshof vertretene Rechtsansicht, die in einem verurteilenden Erkenntnis eines Strafgerichts festgestellte Alkoholisierung eines Kraftfahrers sei im Hinblick auf § 268 ZPO auch für die Zivilgerichte bindend festgestellt (SZ 49/140), ist in entsprechender Beobachtung des vom Obersten G... mehr lesen...
Norm: AKHB 1988 §6 Abs2 litbKFG §64VersVG §6 Abs2 B3VersVG §6 Abs2 B4
Rechtssatz: Das "Nicht-Mitführen" des Führerscheines bei aufrechter Lenkerberechtigung stellt keine Obliegenheitsverletzung dar. Entscheidungstexte 7 Ob 7/98z Entscheidungstext OGH 09.06.1998 7 Ob 7/98z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verursachte und verschuldete am 6.6.1995 als Lenker eines seiner Gattin gehörenden PKW's einen Auffahrunfall. Für diesen PKW bestand zum Unfallszeitpunkt eine KFZ-Haftpflichtversicherung bei der klagenden Partei. Dem Versicherungsverhältnis lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB 1988) zugrunde. Die klagende Partei erbrachte an den Unfallsgegner Schadenersatzleistungen in Höhe des Klagsbetrages. Sie... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs2 B3
Rechtssatz: Bei der Verletzung der "Führerscheinklausel" sind an die Kriterien des Kausalitätsgegenbeweises ausnahmsweise dann geringere Anforderungen zu stellen, wenn der Formalisierung der Erteilung der Lenkerberechtigung aus besonderen Gründen keine entscheidende Bedeutung mehr zukommt. Entscheidungstexte 7 Ob 33/95 Entscheidungstext OGH 31.01.1996 7 Ob... mehr lesen...
Norm: AKHB 1988 §6 Abs2 Z1AUVB 1989 Art21 Z1VersVG §6 Abs2 B3
Rechtssatz: Höchstens der Nachweis eines solchen eigenen Fehlers kann zum Kausalitätsgegenbeweis hinreichen, der schon seiner Art nach außer jedem Zusammenhang mit dem erhöhten Risiko steht. Dafür bedarf es des Beweises, daß der Versicherungsfall auch ohne die Verletzung der Obliegenheit mit Sicherheit eingetreten wäre, daß also der Eintritt und der Umfang des Versicherungsfalles nic... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs2 B3
Rechtssatz: Hängt die Verlängerung der befristet erteilten Lenkerberechtigung nur von einer ärztlichen Kontrolluntersuchung (Sehstärke) ab, dann ist der Kausalitätsgegenbeweis damit erbracht, daß die Verlängerung der Lenkerberechtigung nach der Kontrolluntersuchung ohne weiteres Verfahren bewilligt worden wäre. Entscheidungstexte 7 Ob 33/95 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AUVB 1988 idF 1994 Art17 Z9USVB 1989 Art17 Z8VersVG §6 Abs2 D
Rechtssatz: Für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmales, daß der Unfall im Stadium der wesentlichen Beeinträchtigung durch Alkoholeinfluß erfolgte, ist - ebenso wie für die Ursächlichkeit dieser Beeinträchtigung für den Unfall - der Versicherer beweispflichtig (siehe die Rechtsprechung zu Art 3 Punkt III Z 7 AUVB 1965, VersR 1985,352). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AFIB 1986 Art5 Z2 Abs1AKHB 1986 §6 Abs2 Z1KFG 1967 §79 Abs3VersVG §6 Abs2 B3
Rechtssatz: Besitzt ein ausländischer Staatsangehöriger mit seit mehr als einem Jahr - § 64 Abs 5 KFG - bestehenden Doppelwohnsitz im Inland und im Ausland nur einen Führerschein, der vom Staat seines ausländischen Wohnsitzes ausgestellt wurde, und wird ihm mangels früheren Ansuchens, aber bei unveränderten Verhältnissen, eine Bestätigung im Sinne des 3 79 Abs 3 ... mehr lesen...
Norm: AKHB Art6 Abs2 litbVersVG §6 Abs2 B3
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung einer Führerscheinklausel (hier: Nichttragen der vorgeschriebenen Korrekturbrille) ist eine Obliegenheitsverletzung. Die Möglichkeit, daß dieser Verstoß für den Unfall nicht kausal war, wird hiedurch nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 7 Ob 19/93 Entscheidungstext OGH 30.06.1993 7 Ob 19/93 Veröff: EvBl ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Paul W***, der verschiedene Ehemann der Klägerin hatte mit der beklagten Partei eine Familien-Unfallversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Unfall- und Fluggast-Unfall-Versicherung (U/Flug 1975) zugrundeliegen. Nach Art. 3 II 6 der U/Flug 1975 sind von der Versicherung Unfälle infolge von Schlaganfällen, von Geistes- oder Bewußtseinsstörungen (auch durch Alkohol- oder Rauschgifteinfluß) ausgeschlossen, es sei denn, daß diese Anfälle... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Klägers, der am 27.Mai 1944 geborene Dr.Wolfgang F***, hat bei der Beklagten eine Einzelunfallversicherung mit der Vertragsdauer vom 23.Juni 1982 bis 1.Juli 1992 abgeschlossen, aus welcher der Kläger beim unfallbedingten Ableben des Versicherungsnehmers bezugsberechtigt ist. die vereinbarte Versicherungssumme gegen berufliche und außerberufliche Unfälle beträgt bei Tod S 1.2 Mio. Dr.Wolfgang F***, der in Lustenau eine Zahnarztpraxis führte, verunglück... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat für den von ihr gehaltenen PKW Mercedes bei der Beklagten eine Vollkasko-Neuwertversicherung abgeschlossen. Am 22. Juli 1985 stieß Klaus N*** mit diesem PKW gegen eine Steinmauer, wodurch am PKW erheblicher Sachschaden eintrat. Die Beklagte hat die Deckung dieses Schadens aus dem Kaskoversicherungsvertrag unter Berufung auf die Führerscheinklausel abgelehnt. Die Klägerin begehrt die Feststellung, die Beklagte habe für den Schaden ihm Rahmen de... mehr lesen...
Begründung: Karl A hatte bei der beklagten Partei eine Familien-Volksunfallversicherung, der die Allgemeinen Bedingungen für die Volksunfallversicherung (AVoB 1965) zugrundeliegen. Als Unfall gilt danach jedes vom Willen des Versicherten unabhängige Ereignis, das, plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seinen Körper einwirkend, eine körperliche Schädigung oder den Tod des Versicherten nach sich zieht (Art.2 Z 1 AVoB 1965). Unfälle infolge von Schlaganfällen sind von der Ve... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs2 AVersVG §23
Rechtssatz: Denselben Zweck wie vertraglich vereinbarte vorbeugende Obliegenheiten nach § 6 Abs 2 VersVG erfolgt auch die Gefahrstandspflicht nach § 23 Abs 1 VersVG, ohne Einwilligung des Versicherers weder eine Erhöhung der Gefahr vorzunehmen noch ihre Vornahme durch einen Dritten zu gestatten. Bei Vorliegen beider Voraussetzungen kann der Versicherer die Leistungsfreiheit aus beiden Gründen in Anspruch nehmen.... mehr lesen...
Norm: AKHB aF Art6 Abs2 litbVersVG §6 Abs2 B3
Rechtssatz: Bei einem unter sechzehnjährigen Mopedfahrer kann der Kausalitätsgegenbeweis auch bei nur ganz geringfügiger Unterschreitung des Mindestalters nicht durch den Nachweis der Reife eines Sechzehnjährigen geführt werden, wenn ein Fahrfehler feststeht. Entscheidungstexte 7 Ob 15/84 Entscheidungstext OGH 19.04.1984 7 Ob 15/84 ... mehr lesen...
Der klagende Haftpflichtversicherer begehrt von seinem Versicherungsnehmer im Regreßweg die Bezahlung der an geschädigte Dritte erbrachten Leistungen aus einem Verkehrsunfall, den der Bruder des Beklagten, Miriam G, am 27. 10. 1978 nach Ablegung der Fahrprüfung verschuldete, ohne aber noch im Besitz des Führerscheines zu sein. Der Erstrichter gab dem Leistungsbegehren statt. Nach seinen Feststellungen hatte der Bruder des Beklagten am 13. und 20. 10. 1978 die zur Erteilung der Lenke... mehr lesen...
Norm: AKHB Art6 Abs2 litbVersVG §6 Abs2 B3
Rechtssatz: Die "Führerscheinklausel" ist trotz abgelegter Fahrprüfung verletzt, wenn der Lenker im Unfallszeitpunkt noch nicht im Besitz des Führerscheins war. Dennoch ist der Versicherer nicht leistungsfrei, wenn bereits alle Voraussetzungen für die Erteilung der Lenkerberechtigung vorlagen und deren Ausstellung nicht aus sachlichen, sondern bloß aus verfahrenstechnischen Gründen unterblieb (Kausalit... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs2 A
Rechtssatz: § 6 Abs 2 VersVG betrifft Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Versicherungsfall. Entscheidungstexte 7 Ob 56/82 Entscheidungstext OGH 21.10.1982 7 Ob 56/82 Veröff: RZ 1984/30 S 96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0080372 Dokumentnumme... mehr lesen...