Die Klägerin macht mit der vorliegenden Regreß- und Feststellungsklage gegen den mit seinem Moped bei ihr haftpflichtversicherten, am 24. Feber 1960 geborenen Beklagten Leistungsfreiheit infolge Versäumung der Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VersVG und materiell nach Art. 6 Abs. 2 lit. b AKHB (Führerscheinklausel) geltend. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen forderte die Klägerin nach Erbringung von Leistungen an geschädigte Dritte den damals noch min... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs2 AVersVG §23VersVG §25
Rechtssatz: § 6 Abs 2 kann mit §§ 23 Abs1, 25 Abs 1 VersVG konkurrieren, soweit eine spezielle Sicherheitsvorschrift vom Versicherungsnehmer ein Unterlassen zum Zwecke der Verhütung einer Gefahrenerhöhung fordert. Entscheidungstexte 7 Ob 57/80 Entscheidungstext OGH 14.05.1981 7 Ob 57/80 Veröff: SZ 54/72 = VersR 1982,763 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der mit Teilurteil zum Regress an die Klägerin verpflichtete Ehemann der Beklagten verschuldete am 23. 7. 1977 mit einem bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW einen Verkehrsunfall, ohne in Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung zu sein. Die Klägerin hat an den geschädigten Dritten Leistungen erbracht. Sie begehrt die solidarische Verpflichtung auch der Beklagten zum Regress, weil diese am Unfallstag das Fahrzeug ihrem Ehemann überlassen habe, obwohl sie ... mehr lesen...
Norm: AKHB Art6 Abs2 litbAKIB Art6 Abs1 litbVersVG §6 Abs1 B3VersVG §6 Abs2 B3
Rechtssatz: Fährt einer von mehreren Versicherunsnehmern ohne Lenkerberechtigung, so ist der Versicherer gegenüber dem anderen nur (Abweichung von 3 Ob 254/60) dann leistungsfrei, wenn dieser die Fahrt schuldhaft ermöglicht hat. Entscheidungstexte 7 Ob 61/79 Entscheidungstext OGH 13.03.1980 7 Ob 61... mehr lesen...
Der Kläger war am 16. August 1978 mit seinem PKW bei der Beklagten gegen Haftpflicht versichert. An diesem Tage verschuldete er einen Unfall, dessentwegen die Beklagte Leistungen an Reinhold P. erbringen mußte. Dem Kläger war bereits am 11. August 1978 von der Gendarmerie der Führerschein wegen Trunkenheit vorläufig abgenommen worden. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan vom 16. August 1978 wurde hierauf die dem Kläger erteilte Lenkerberechtigung für die Dauer ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §18IPRG §6Schweizer SVG Art65 Abs3Schweizer VVV Art14VersVG §6 Abs2 AVersVG §152
Rechtssatz: Die im schweizerischen Recht für den Fall grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles angeordnete Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers widerspricht nicht den Grundgedanken des inländischen Rechts in unerträglicher Weise. Entscheidungstexte 7 Ob 14/79 Entsche... mehr lesen...
Die Zweitklägerin ist Halterin eines PKW Ford-Taunus 17 M, mit dem der Erstkläger am 14. Juli 1975 im alkoholisierten Zustand einen Verkehrsunfall verschuldete. Während die teilweise Leistungsfreiheit der Beklagten nach Art. 6 Abs. 2 lit. c AKHB im Ausmaß des Art. 6 Abs. 3 AKHB nicht strittig ist, nimmt die Beklagte gänzliche Leistungsfreiheit u. a. nach Art. 6 Abs. 2 lit. b AKHB in Anspruch, weil der Erstkläger mit einem anderen als dem im Führerschein genannten Ausgleichsfahrzeug ge... mehr lesen...
Norm: AKHB Art6 Abs2 litbKFG 1967 §65KFG 1967 §69VersVG §6 Abs2 B3
Rechtssatz: Bei Benützung eines anderen Kraftfahrzeuges als des Ausgleichsfahrzeuges, auf das der Führerschein gemäß § 65 Abs 3 KFG beschränkt ist, kann der Kausalitätsgegenbeweis nach § 6 Abs 2 VersVG nur durch den Nachweis geführt werden, daß das Fehlen der Ausgleichseinrichtungen ihrer Art nach keinen Einfluß auf den Unfall gehabt haben kann. Unzulässig ist demnach der Beweis... mehr lesen...
Die Zweitbeklagte, die, ebenso wie ihr Ehegatte, der Erstbeklagte, deutscher Staatsbürger ist, verschuldete am 30. April 1975 mit dem ihr vom Erstbeklagten überlassenen PKW, pol. Kennzeichen St 511 737, einen Verkehrsunfall. Die Klägerin mußte wegen dieses Unfalles als Haftpflichtversicherer an den geschädigten Dritten 28 233.20 S bezahlen. Die Zweitbeklagte lenkte damals das Fahrzeug mit einer Lenkerberechtigung, die am 29. August 1961 vom Landkreis D, Bundesrepublik Deutschland, a... mehr lesen...
Norm: AKHB §6 Abs2 litbKFG 1967 §64 Abs62.KFGNov BGBl 1974/286 allgVersVG §6 Abs2 B3
Rechtssatz: Wurde eine inländische Lenkerberechtigung ausschließlich auf Grund eines deutschen Führerscheines weniger als ein Jahr nach dem Versicherungsfall erteilt, ist der Zeitraum so kurz, daß von einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse seit dem Versicherungsfall nicht von vornherein ausgegangen werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AKHB §6 Abs2 litbKFG 1967 §64 Abs62.KFGNov allgVersVG §6 Abs2 B3
Rechtssatz: I.) Ist die Frist zwischen der Erteilung der inländischen Lenkerberechtigung bloß auf Grund der ausländischen und dem vorangegangenen Versicherungsfall nicht so groß, daß von vornherein eine wesentliche Änderung der Verhältnisse seit dem Versicherungsfall angenommen werden muß, dann kann im allgemeinen davon ausgegangen werden, daß falls die übrigen Voraussetzung... mehr lesen...
Norm: AUVB Art3 III Z7AUVB 1988 idF 1994 Art17 Z9BVB Unfalltod-Zusatzversicherung §3 Abs1 litbStGB §81 Abs2VersVG §6 Abs2 D
Rechtssatz: Der versicherungsrechtliche Haftungsausschluss der alkoholbedingten Beeinträchtigung des Bewusstseins bezieht sich nicht darauf, mit welcher Tätigkeit der Versicherungsnehmer rechnen musste, sondern bloß darauf, dass ein Unfall infolge einer Bewusstseinsstörung, sei sie auch durch Alkohol herbeigeführt worden e... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs2 A
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 6 Abs 2 VersVG betrifft nur solche Obliegenheiten, die nach ihrem Sinn und Zweck unmittelbar der Gefahrenverminderung und dergleichen dienen. Entscheidungstexte 7 Ob 7/74 Entscheidungstext OGH 21.02.1974 7 Ob 7/74 Veröff: SZ 47/16 = VersR 1975,360 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: AKB §2 Abs2VersVG §6 Abs2 DZPO §268 IIID3
Rechtssatz: Eine Beweisführung gemäß § 6 Abs 2 VersVG in der Richtung, daß die Obliegenheitsverletzung für den Unfall nicht kausal war, ist im Zivilverfahren dann nicht möglich, wenn das verurteilende Erkenntnis des Strafgerichtes ihre Kausalität festgestellt hat. Entscheidungstexte 7 Ob 85/69 Entscheidungstext OGH 14.05.1969 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: AKB §2 Abs2 litcKFG 1955 §68KFG 1955 §70VersVG §6 Abs2 B3
Rechtssatz: Zur Frage der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis bei Führung eines Kraftfahrzeuges in Österreich durch einen in der Schweiz wohnhaften und lediglich mit einem schweizerischen Führerschein ausgestatteten Fahrer. - Über die revisionsrechtliche Behandlung einer Verletzung des Neuerungsverbots durch das Gericht zweiter Instanz. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AKB §2 Abs2 litaVersVG §6 Abs2 B4
Rechtssatz: Die zweckwidrige Verwendung eines (laut Versicherungsvertages zur Verwendung im landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb und in dazugehörigen Nebenbetrieben zugelassenen) Traktors zum Sandstreuen auf öffentlichen Straßen stellt eine Obliegenheitsverletzung nach § 2 Abs 2 lit a AKB dar. Entscheidungstexte 7 Ob 156/67 Ents... mehr lesen...
Der Kläger, der bei der Beklagten gegen Unfall versichert ist (Volksunfallversicherung) hat am 20. Oktober 1961 als Fahrer eines Motorfahrrades einen Unfall erlitten, bei dem er schwer verletzt wurde. Auf Grund des Versicherungsvertrages begehrt er von der Beklagten Zahlung von 33.280 S. Die Beklagte hat bestritten, daß der Unfall des Klägers Versicherungsschutz genießt; er sei nämlich auf eine Alkoholisierung des Klägers im Unfallszeitpunkt zurückzuführen. Nach Art. 3 Punkt II Z. 6 d... mehr lesen...
Norm: AUVB 1988 idF 1994 Art17 Z9AVB Volksunfallversicherung Art3 PktII Z6VersVG §6 Abs2 D
Rechtssatz: Daraus, daß die Bestimmung des Art 3 Punkt II Z 6, nach der Unfälle von der Versicherung ausgeschlossen sind, die unter anderem durch Bewußtseinsstörungen infolge Alkoholeinflusses hervorgerufen wurden, das Risiko für einen bestimmten Fall ausschließt, folgt, daß insoweit der Versicherer beweispflichtig ist. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AKB §2 Abs2AKB §2 Abs3VersVG §6 Abs1 EVersVG §6 Abs2 E
Rechtssatz: § 2 Abs 2 der AKB statuiert Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, deren Verletzung nach § 6 Abs 1 und 2 VersVG zu beurteilen ist. § 2 Abs 3 AKB enthält eine Risikoausschlußklausel. Entscheidungstexte 1 Ob 316/48 Entscheidungstext OGH 20.04.1949 1 Ob 316/48 Veröff: SZ 22/54 = VersSlg 9 ... mehr lesen...
Der Kläger hat mit der beklagten Partei einen Haftpflichtversicherungsvertrag hinsichtlich des Betriebes seines Lastkraftwagens Büssing Nr. 8145 abgeschlossen, der mit 3. Mai 1946 in Kraft trat. Nach dem Einheitstarif für Kraftfahrversicherungen in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung (S. 28/29 des K-Tarifes 1941) ist in alle Haftpflichtversicherungen von Güterfahrzeugen die Beförderung von acht Personen stets eingeschlossen. Wünscht der Versicherungsnehmer mehr ... mehr lesen...