Norm
VersVG §6 Abs2 B3Rechtssatz
Hängt die Verlängerung der befristet erteilten Lenkerberechtigung nur von einer ärztlichen Kontrolluntersuchung (Sehstärke) ab, dann ist der Kausalitätsgegenbeweis damit erbracht, daß die Verlängerung der Lenkerberechtigung nach der Kontrolluntersuchung ohne weiteres Verfahren bewilligt worden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102070Dokumentnummer
JJR_19960131_OGH0002_0070OB00033_9500000_001