Norm
AKHB Art6 Abs2 litbRechtssatz
Die "Führerscheinklausel" ist trotz abgelegter Fahrprüfung verletzt, wenn der Lenker im Unfallszeitpunkt noch nicht im Besitz des Führerscheins war. Dennoch ist der Versicherer nicht leistungsfrei, wenn bereits alle Voraussetzungen für die Erteilung der Lenkerberechtigung vorlagen und deren Ausstellung nicht aus sachlichen, sondern bloß aus verfahrenstechnischen Gründen unterblieb (Kausalitätsgegenbeweis erbracht).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0081175Dokumentnummer
JJR_19830217_OGH0002_0070OB00046_8200000_002