RS OGH 1983/2/17 7Ob46/82, 7Ob45/86, 7Ob9/93, 7Ob33/95

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Veröffentlicht am 17.02.1983
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Norm

AKHB Art6 Abs2 litb
VersVG §6 Abs2 B3

Rechtssatz

Die "Führerscheinklausel" ist trotz abgelegter Fahrprüfung verletzt, wenn der Lenker im Unfallszeitpunkt noch nicht im Besitz des Führerscheins war. Dennoch ist der Versicherer nicht leistungsfrei, wenn bereits alle Voraussetzungen für die Erteilung der Lenkerberechtigung vorlagen und deren Ausstellung nicht aus sachlichen, sondern bloß aus verfahrenstechnischen Gründen unterblieb (Kausalitätsgegenbeweis erbracht).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0081175

Dokumentnummer

JJR_19830217_OGH0002_0070OB00046_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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