Norm
AKHB Art6 Abs2 litbRechtssatz
Die Nichtbeachtung einer Führerscheinklausel (hier: Nichttragen der vorgeschriebenen Korrekturbrille) ist eine Obliegenheitsverletzung. Die Möglichkeit, daß dieser Verstoß für den Unfall nicht kausal war, wird hiedurch nicht ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0081213Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.01.2019