Begründung: Franz S*** hat am 6.8.1985 an die Beklagte einen Antrag auf Abschluß einer Lebensversicherung mit Sofortschutz und Gewinnbeteiligung mit Versicherungsbeginn 1.8.1985 gestellt, wobei eine Versicherungssumme von 1,177.000 S genannt war. Es war eine Versicherungsdauer von fünf Jahren und eine jährliche Beitragsrate von 23.140 S beantragt. Im Vordruck wurde auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (der Kapitalversicherung auf den Todesfall) verwiesen. Die ersten beiden... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung hängt nicht von der aufgeworfenen Rechtsfrage ab. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes sind an das Mahnschreiben nach § 39 Abs. 1 VersVG. strenge Anforderungen zu stellen. Es muß neben der Aufforderung zur Zahlung und der Bestimmung einer Zahlungsfrist auch einen deutlichen Hinweis auf die mit der Nichteinhaltung der Frist verbundenen Rechtsfolgen enthalten, so daß der Versicherungsnehmer keine... mehr lesen...
Norm: VersVG §35VersVG §39
Rechtssatz: Wird bei einer nach Eintritt der Leistungsfreiheit getroffenen Stundungsvereinbarung nicht darauf verwiesen, dass diese Vereinbarung die Leistungsfreiheit nicht berührt, so kann sich der Versicherer zumindest so lange auf die Leistungsfreiheit nicht berufen, als ein Verzug unter Berücksichtigung der Stundungsvereinbarung nicht gegeben ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Wegen eines am 6.1.1985 mit seinem PKW erlittenen Totalschadens begehrt der Kläger auf Grund der bei der Beklagten abgeschlossenen Kaskoversicherung den der Höhe nach außer Streit stehenden Schadensbetrag von S 69.000,- s.A. Die Beklagte wendete Leistungsfreiheit wegen Verzugs mit einer Folgeprämie ein. Während das Erstgericht dem Klagebegehren stattgegeben hat, wies es das Berufungsgericht ab. Es erklärte die Revision für zulässig. Die Vorinstanzen gingen von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat eine Hausratsversicherung über eine Versicherungssumme von S 400.000,- abgeschlossen, wobei die Legitimation beider Beklagten als Versicherer im Revisionsverfahren nicht mehr strittig ist. Die Versicherung betraf die in den Räumen des Strandcafe's in Walchsee untergebrachten, der Klägerin gehörigen Gegenstände. Am 18.3.1984 brannte das Strandcafe aus, wobei auch die Wohnung samt dem Inventar der Klägerin vernichtet wurde. Die Klägerin begehrt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. August 1981 wurden bei einem Unfall in der Nähe von D***** vom Kläger als Frachtführer transportierte Rolltreppen beschädigt. Der Transportversicherer erhob gegen den Kläger Regressansprüche in Höhe von 1.892.864 S. Er behielt sich die Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche vor. Der Kläger begehrt die Feststellung der Deckungspflicht der beklagten Partei und mit seinem Eventualbegehren die Zahlung von 274.465,28 S sA aufgrund des von ihm mit der Versi... mehr lesen...
Norm: VersVG §38VersVG §39VersVG §187
Rechtssatz: Die Abweichung von den halbzwingenden Bestimmungen der §§ 38 und 39 VersVG durch Parteienvereinbarung ist nach § 187 Abs 2 VersVG zulässig, wenn es sich um eine laufende Versicherung handelt. Eine solche liegt immer dann vor, wenn ein einziger Vertrag die Grundlage für unbestimmt viele Haftungsverhältnisse bildet, welche zugleich mit der Verwirklichung gewisser, "nur der Gattung nach bezeichnete... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer des Hauses Innsbruck, G-Straße 9; die Beklagte ist Mieterin einer im zweiten Stock des Hauses gelegenen Wohnung. Mietzinsrückstände, die zum Zeitpunkt der Einbringung der auf § 1118 ABGB gestützen Räumungsklage am 9. 12. 1977 in der Höhe von 40 054.64 S bestanden, sind während des Verfahrens bezahlt worden. Ab 1. 4. 1981 leistete die Beklagte aber erneut keine Zinszahlungen mehr. Dadurch entstand ein neuer Mietzinsrückstand in der Höhe von 35 536.10 S. Die... mehr lesen...
Die Klägerin, in deren Namen Manfred S am 23. 5. 1980 beim beklagten Autohaus einen gebrauchten PKW Marke Jaguar Baujahr 1977 um 125 000 S gekauft hat, begehrte mit der am 19. 11. 1980 eingebrachten Klage zunächst den Ersatz eines Verbesserungsaufwandes von 8634.06 S für die mangelhaft übergebene Klimaanlage und von 33 457.72 S für weitere Reparaturen an Lenkung, Bremsen, Stoßdämpfer und Kühlsystem, sowie die Feststellung, daß die beklagte Partei ihr auch bezüglich eines Motormangels ... mehr lesen...
Der bei der Klägerin kranken-zusatzversicherte Beklagte wurde am Morgen des 9. August 1978 im Zuge eines Streites mit anderen Personen durch Schüsse schwer verletzt, nachdem er mit einem Wagenheber einen seiner Gegner ebenfalls schwer verletzt hatte. Die Klägerin fordert die zunächst von ihr übernommenen und bezahlten Mehrkosten der Behandlung des Beklagten in der zweiten Verpflegsklasse des Krankenhauses in S aus dem Titel ungerechtfertigter Bereicherung zurück, weil sie den Sachverh... mehr lesen...
Norm: VersVG §10VersVG §39
Rechtssatz: Die Absendung einer qualifizierten Mahnung an eine im Versicherungsvertrag genannte bloße Inkassostelle hat im Hinblick auf den klaren Gesetzeswortlaut (Hat der Versicherungsnehmer seine Wohnung geändert .....) nicht die Rechtswirkung des § 10 VersVG. Entscheidungstexte 7 Ob 18/80 Entscheidungstext OGH 10.04.1980 7 Ob 18/80 ... mehr lesen...
Der Beklagte war am 6. Juni 1977 mit seinem PKW polnisches Kennzeichen K .... bei der Klägerin gegen Haftpflicht versichert. Die am 1. Feber 1977 fällige Folgeprämie wurde nicht zur Gänze bezahlt, sodaß die Klägerin mit Schreiben vom 20. März 1977 bezüglich des Rückstandes von 2129.80 S unter Nachfristsetzung eine qualifizierte Mahnung an den Beklagten absandte. Als auch auf Grund dieser Mahnung keine Zahlung einging, erwirkte sie am 23. Juni 1977 zu M 472/77 des Bezirksgerichtes St. ... mehr lesen...
Norm: VersVG §39
Rechtssatz: Keine wirksame qualifizierte Mahnung, wenn sich der Versicherungsnehmer aus verschiedenen ihm zugesandten Stücken die für ihn wesentliche Mitteilung erst zusammensuchen muß. Entscheidungstexte 7 Ob 57/79 Entscheidungstext OGH 06.12.1979 7 Ob 57/79 Veröff: VersR 1980,882 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: VersVG §39
Rechtssatz: Die in § 39 VersVG behandelten Rechtsfolgen der Nichtzahlung einer Folgeprämie hängen sämtlich von der qualifizierten Mahnung ab. Es ist daher unerheblich, ob sich der Versicherungsnehmer seiner Prämienschuld bewußt war, falls die Einmahnung nicht § 39 VersVG entsprochen hat. Entscheidungstexte 7 Ob 57/79 Entscheidungstext OGH 06.12.1979 7 Ob 57/79 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §39
Rechtssatz: An die Form und den Inhalt des Mahnschreibens nach § 39 VersVG sind strenge Anforderungen zu stellen. Entscheidungstexte 7 Ob 57/79 Entscheidungstext OGH 06.12.1979 7 Ob 57/79 Veröff: VersR 1980,882 7 Ob 40/04i Entscheidungstext OGH 17.03.2004 7 Ob 40/04i ... mehr lesen...
Norm: VersVG §39
Rechtssatz: Das Mahnschreiben nach § 39 VersVG muß einerseits die Rechtsfolgen angeben und neben der Stellung einer Zahlungsfrist auch die Anforderung zur Zahlung enthalten und andererseits derart deutlich sein, daß der Versicherungsnehmer keinerlei Zweifel an den Folgen der Nichtbeachtung der an ihm gerichteten Anforderung haben kann. Entscheidungstexte 7 Ob 57/79 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1061VersVG §39VersVG §69VersVG §158h
Rechtssatz: Der Erwerber eines versicherungspflichtigen Fahrzeuges braucht nicht damit zu rechnen, dass der Haftpflichtversicherungsschutz trotz der Übergabe des Fahrzeuges mit Kennzeichen infolge Nichtzahlung der Prämie bereits erloschen sein könnte; es ist umgekehrt Verpflichtung des Veräusserers, auf einen solchen Ausnahmefall aufmerksam zu machen, widerigenfalls er dem Erwerber regre... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aVersVG §39
Rechtssatz: Die qualifizierte Mahnung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, deren Wirkungen nur dann eintreten, wenn sie dem Versicherten iSd § 862a ABGB zugegangen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 6/77 Entscheidungstext OGH 03.03.1977 7 Ob 6/77 7 Ob 63/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 7 Ob 63/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aPO §77PO §132PO §186VersVG §39ZPO §104 Abs4ZPO §106 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmungen der ZPO über das Zugehen gerichtlicher Sendungen sind auf die vom Empfänger nicht behobenen Einschreibebriefe nicht anwendbar. Entscheidungstexte 7 Ob 6/77 Entscheidungstext OGH 03.03.1977 7 Ob 6/77 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aVersVG §39
Rechtssatz: Der mit der Zahlung der Versicherungsprämie in Verzug geratene VersN muß mit dem Zugang einer qualifizierten Mahnung rechnen und für die Behebung derartiger, für ihn beim zuständigen Postamt zur Abholung bereitgehaltener Postsendungen Sorge tragen. Trotzdem kann von einer schuldhaften Vereitlung des Zuganges der qualifizierten Mahnung nur dann die Rede sein, wenn er die Benachrichtigung von der Hinterlegun... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aPO §77PO §178VersVG §39
Rechtssatz: Eine eingeschriebene (bescheinigte) Postsendung ist bei Erfolglosigkeit des ersten Zustellversuches dem Empfänger erst dann zugegangen, wenn sie der Adressat oder eine zur Empfangnahme berechtigte Person beim Postamt innerhalb der Behebungsfrist abgeholt hat. Durch die bloße Benachrichtigung des Empfängers, daß beim Postamt für ihn eine Postsendung (innerhalb der Behebungsfrist) bereitgehalten... mehr lesen...
Norm: VersVG §39
Rechtssatz: Wenn ein Vertrag für mehrere versicherte Risken eine Gesamtprämie vorsieht, genügt für eine ordnungsgemäße Mahnung nach § 39 VersVG die Angabe der geschuldeten Gesamtprämie. Entscheidungstexte 7 Ob 15/77 Entscheidungstext OGH 17.02.1977 7 Ob 15/77 Veröff: SZ 50/28 = VersR 1978,191 European Case Law... mehr lesen...
Norm: VersVG §39
Rechtssatz: Es darf durch Vermengung mehrerer Prämien keine Unklarheit geschaffen werden, doch dürfen in einer Mahnung mehrere aus demselben Vertrag geschuldete Prämien zusammengefaßt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 15/77 Entscheidungstext OGH 17.02.1977 7 Ob 15/77 Veröff: SZ 50/28 = VersR 1978,191 European Ca... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §61 Abs4VersVG §38VersVG §39VersVG §158c Abs2
Rechtssatz: Ist im Zeitpunkt der Verständigung des Versicherers durch die Behörde von der Aufhebung der Zulassung des Kraftfahrzeuges dessen Haftpflichtversicherung noch nicht beendet, so tritt die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem geschädigten Dritten erst dann ein, wenn er vom Versicherungsvertrag im Sinne des § 38 Abs 1 VersVG zurücktritt oder nach § 39 Abs 3 VersVG ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1029 B3ABGB §1375 DVersVG §1VersVG §39
Rechtssatz: Der Versicherer muß sich ungeachtet fraglicher Vertretungsmacht die Auskunft seines Angestellten an einen gutgläubigen Versicherungsnehmer, daß dessen anzutretender Spitalsaufenthalt durch die Versicherung gedeckt sei, zurechnen lassen. Entscheidungstexte 7 Ob 51/76 Entscheidungstext OGH 02.12.1976 7 Ob 51/76 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §10VersVG §39
Rechtssatz: Die Prämieneinmahnung unter Nachfristsetzung fällt unter die Willenserklärungen des § 10 VersVG. Entscheidungstexte 7 Ob 51/76 Entscheidungstext OGH 02.12.1976 7 Ob 51/76 7 Ob 63/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 7 Ob 63/78 Auch 7 Ob 83/21p Entsc... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10KFG 1967 §44KFG 1967 §61 Abs4VersVG §39
Rechtssatz: Zur Amtshaftung wegen Nichtabnahme von Kennzeichentafeln (§ 44 KFG) eines nicht mehr versicherten Mopeds eines Fremdarbeiters. Entscheidungstexte 1 Ob 195/74 Entscheidungstext OGH 15.01.1975 1 Ob 195/74 Veröff: EvBl 1975/220 S 492 = ZVR 1975/270 S 366 7 Ob 34/04g ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §44KFG 1967 §61 Abs4VersVG §39VersVG §158c Abs2
Rechtssatz: Nur wenn der Versicherer die Beendigung des Versicherungsvertrages durch Rücktritt herbeiführte und dies der Zulassungsbehörde nach § 61 Abs 4 KFG anzeigt, beginnt - anders als bei einer Anzeige nach § 61 Abs 3 KFG (vgl SZ 38/28, 1 Ob 195/74) - die einmonatige Frist des § 158c Abs 2 VersVG zu laufen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VersVG §39
Rechtssatz: 1) Der Versicherer, der erkennen muß, daß der Versicherungsnehmer durch die Zahlung einer späteren Folgeprämie Anspruch auf Versicherungsschutz zu haben glaubt, muß Treu und Glauben darauf hinweisen, daß Versicherungsschutz erst wieder besteht, wenn der Versicherungsnehmer auch die rückständige frühere Prämie (Erstprämie oder frühere Folgeprämie) entrichtet hat. 2) Einer solchen Belehrung bedarf es auch dann, wenn ... mehr lesen...
Norm: VersVG §39V des BMF über die Festsetzung eines Tarifes für die Kfz-Haftpflichtversicherung 1971 §3 Abs2
Rechtssatz: Die sich aus § 3 Abs 2 dieser Verordnung ergebende Prämienaufzahlung für bereits bestehende Versicherungsverträge ist als Folgeprämie im Sinne des § 39 VersVG zu beurteilen. Behauptet der Versicherer seine Leistungsfreiheit, weil er diese Prämienaufzahlung nach § 39 VersVG ordnungsgemäß eingemahnt habe und der Versicherungsf... mehr lesen...