Norm
VersVG §10Rechtssatz
Die Absendung einer qualifizierten Mahnung an eine im Versicherungsvertrag genannte bloße Inkassostelle hat im Hinblick auf den klaren Gesetzeswortlaut (Hat der Versicherungsnehmer seine Wohnung geändert .....) nicht die Rechtswirkung des § 10 VersVG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080254Dokumentnummer
JJR_19800410_OGH0002_0070OB00018_8000000_001