RS OGH 1986/10/23 7Ob44/86, 7Ob20/21y

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Norm

VersVG §35
VersVG §39

Rechtssatz

Wird bei einer nach Eintritt der Leistungsfreiheit getroffenen Stundungsvereinbarung nicht darauf verwiesen, dass diese Vereinbarung die Leistungsfreiheit nicht berührt, so kann sich der Versicherer zumindest so lange auf die Leistungsfreiheit nicht berufen, als ein Verzug unter Berücksichtigung der Stundungsvereinbarung nicht gegeben ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0080229

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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