Norm
ABGB §862aRechtssatz
Die qualifizierte Mahnung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, deren Wirkungen nur dann eintreten, wenn sie dem Versicherten iSd § 862a ABGB zugegangen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014059Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022