Norm
VersVG §39Rechtssatz
Es darf durch Vermengung mehrerer Prämien keine Unklarheit geschaffen werden, doch dürfen in einer Mahnung mehrere aus demselben Vertrag geschuldete Prämien zusammengefaßt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0080683Dokumentnummer
JJR_19770217_OGH0002_0070OB00015_7700000_007