Norm
VersVG §39Rechtssatz
Die in § 39 VersVG behandelten Rechtsfolgen der Nichtzahlung einer Folgeprämie hängen sämtlich von der qualifizierten Mahnung ab. Es ist daher unerheblich, ob sich der Versicherungsnehmer seiner Prämienschuld bewußt war, falls die Einmahnung nicht § 39 VersVG entsprochen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080667Dokumentnummer
JJR_19791206_OGH0002_0070OB00057_7900000_004