Norm
ABGB §862aRechtssatz
Der mit der Zahlung der Versicherungsprämie in Verzug geratene VersN muß mit dem Zugang einer qualifizierten Mahnung rechnen und für die Behebung derartiger, für ihn beim zuständigen Postamt zur Abholung bereitgehaltener Postsendungen Sorge tragen. Trotzdem kann von einer schuldhaften Vereitlung des Zuganges der qualifizierten Mahnung nur dann die Rede sein, wenn er die Benachrichtigung von der Hinterlegung des eingeschriebenen Briefes tatsächlich erhalten hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014098Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022