Norm: VersVG §158c
Rechtssatz: Zeigt der Geschädigte den Schaden seinem eigenen Versicherer nicht rechtzeitig an und verwirkt er hierdurch den Versicherungsschutz, so wird damit der nur nach § 158 c Abs 1 VVG haftende Versicherer des Schädigers nicht eintrittspflichtig. Das gilt auch dann, wenn der Geschädigte seinen eigenen Versicherer bewußt nicht in Anspruch genommen hat, um sich nicht der Gefahr einer Prämienerhöhung auszusetzen. Veröff: Ve... mehr lesen...
Norm: VersVG §149VersVG §158c
Rechtssatz: Die Verpflichtung eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers gegenüber einem anderen, sich an der Abwicklung eines Versicherungsfalls in bestimmtem Umfang zu beteiligen, kann durch einen Vertrag besonderer Art selbständig und formlos geregelt werden. Veröff: VersR 1970,1011 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1970:RS0... mehr lesen...
Norm: AKB §6VersVG §69VersVG §158c
Rechtssatz: Ob die Veräußerung des versicherten Kraftfahrzeuges dem Versicherer angezeigt wird, ist für die Leistungspflicht des Versicherers gemäß § 158 c VersVG bedeutungslos. Entscheidungstexte 2 Ob 393/69 Entscheidungstext OGH 04.06.1970 2 Ob 393/69 Schlagworte SW: Auto European ... mehr lesen...
Norm: VersVG §158c
Rechtssatz: Auf Ansprüche des Dritten gegen einen nur nach § 158 c Abs 1 VVG leistungspflichtigen Haftpflichtversicherer sind summenmäßig bestimmte Leistungen, die der Dritte aus einer privaten Unfallversicherung erhält, nicht anzurechnen. Veröff: VersR 1968,361 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1968:RS0103733 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: AKB §8 Abs1VersVG §12 Abs3VersVG §158c
Rechtssatz: Hat der Versicherer gemäß § 158 c VersVG dem geschädigten Dritten Leistungen erbracht, so ist eine Aufforderung gemäß § 12 Abs 3 VersVG (§ 8 AKB) an den Versicherungsnehmer oder Versicherten hinsichtlich der erbrachten Leistungen ohne rechtliche Bedeutung. Entscheidungstexte 7 Ob 73/67 Entscheidungstext OGH 14.06.1967 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: AKB §8AKB §10VersVG §12 Abs3VersVG §158cVersVG §158f
Rechtssatz: 1) Die Versäumung der Klagefrist bewirkt den Untergang des Anspruchs auf Versicherungsschutz auch dann, wenn die Ablehnung materiell unberechtigt war, und grundsätzlich sogar dann, wenn der Versicherer in Kenntnis der Unberechtigtheit seiner Ablehnung die Frist gesetzt hat. Im letzteren Falle setzt sich der Versicherer allerdings dem Einwand deren zulässigen Rechtsausübung a... mehr lesen...
X. Y. verschuldete am 31. August 1964 mit einem ihm gehörigen und bei der beklagten Versicherungsanstalt haftpflichtversicherten Motorrad einen Unfall, wobei die Klägerin, die am Soziussitz des Motorrades mitgefahren war, schwer verletzt wurde. Mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 15. Juni 1965 wurde X. Y. schuldig erkannt, der Klägerin einen Betrag von 24.430S samt Zinsen und Kosten zu bezahlen. Zur Hereinbringung dieser Forderung wurde der Klägerin mit Beschluß vom... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3VersVG §158c
Rechtssatz: Die Leistungspflicht des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers bleibt nach § 158 c VersVG gegenüber dem geschädigten Dritten auch dann bestehen, wenn für den Versicherungsnehmer die Klagefrist des § 12 Abs 3 VersVG abgelaufen ist (VersR 1963,1193). Eine Beschränkung der Wirkung des § 158 c Abs 1 VersVG auf sogenannte Obliegenheitsverletzungen ist durch die Fassung des Gesetzestextes ausgeschlossen (s... mehr lesen...
Am 7. Oktober 1960 verschuldete Josef B. als Lenker eines Motorfahrrades einen Verkehrsunfall, bei dem Adolf S. ums Leben kam. Die Klägerin erbringt aus diesem Grund Leistungen an dessen Angehörige. Sie machte gemäß § 332 ASVG. Regreßansprüche gegen Josef B. geltend, die sich jedoch als uneinbringlich erwiesen. Sie nimmt nunmehr die Haftung der Beklagten (Republik Österreich) auf Grund des Amtshaftungsgesetzes in Anspruch, die sie darauf grundet, daß das Verkehrsamt der Polizeidirekti... mehr lesen...
Norm: VersVG §38VersVG §39VersVG §158c
Rechtssatz: Tritt der Versicherer wegen Nichtzahlung der Erstprämie vom Vertrag zurück, so kann nach späterer Zahlung der Erstprämie einvernehmlich der ursprüngliche Vertrag mit dem ursprünglichen Vertragsbeginn wieder in Kraft gesetzt werden. Damit gilt die anschließend gezahlte Prämie als Folgeprämie. Entscheidungstexte 2 Ob 378/64 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10KFG 1955 §38KFG 1955 §55 Abs5VersVG §39VersVG §158c
Rechtssatz: Eine Verpflichtung der Behörde zum Einziehen des Kennzeichens besteht erst nach Kündigung des Versicherungsvertrages. Entscheidungstexte 5 Ob 271/64 Entscheidungstext OGH 04.02.1965 5 Ob 271/64 Veröff: EvBl 1965/337 S 520 = ZVR 1965/251 S 268 = VersR 1966,886 (mit ablehnender Besprechung von Wahle)... mehr lesen...
Norm: ABGB §1035ABGB §1037AKB §7 Abs2 Nr5AKB §10 Abs3VersVG §158cVersVG §158f
Rechtssatz: Der Versicherer kann zwar seine Vertretungskosten nicht auf Grund der Legalzession des § 158 c VersVG begehren, wohl aber als Machthaber, der mit der Schadensregulierung durch die §§ 7 Abs 2 Nr 5, 10 Abs 3 AKB beauftragt ist, wohl dieser Auftrag auch im Falle des § 158 v VersVG fortbesteht. (vgl auch SZ 31/89, wonach sich der Anspruch auf Ersatz der Vertre... mehr lesen...
Norm: VersVG §158cVersVG §158f
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rückgriffs nach § 158 c VersVG gegen den berechtigten Fahrer, dem gegenüber der Versicherer leistungsfrei geworden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 327/63 Entscheidungstext OGH 11.12.1963 7 Ob 327/63 Veröff: VersR 1965,603 7 Ob 221/71 Entscheidungstext OGH 15.12.1971 7 ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das Klagebegehren, es werde festgestellt, daß die beklagte Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Kläger zur Befriedigung begrundeter und zur Abwehr unbegrundeter Entschädigungsansprüche, welche gegen den Kläger wegen des von ihm als Lenker des Lastkraftwagens mit dem Kennzeichen Nr. St 32.924 am 30. November 1960 in Preßbaum verursachten Verkehrsunfalls erhoben werden könnten und insbesondere von M. A. bereits erhoben worden sind, wie überhaupt verpflichtet sei,... mehr lesen...
Norm: VersVG §158c
Rechtssatz: § 158 c VersVG gilt nicht für in Italien eingetretene Haftpflichtfälle. Entscheidungstexte 7 Ob 27/62 Entscheidungstext OGH 07.02.1962 7 Ob 27/62 Veröff: SZ 35/23 = EvBl 1962/268 S 325 = JBl 1962,563 = ZVR 1962/149 S 134; hiezu Wahle, die Rechte des Verkehrsopfers und seines Sozialversicherers gegen den österreichischen Haftpflichtversicherer... mehr lesen...
Norm: ASVG §333VersVG §23VersVG §25VersVG §158c
Rechtssatz: 1. Die tatsächlichen Voraussetzungen der Betriebsaufsehereigenschaft müssen in erster Instanz behauptet werde. 2. Daß die Gefahr eigenmächtig erhöht wurde, kann gegenüber dem Dritten nach § 158 c VersVG nicht geltend gemacht werden. 3. Wenn für die Unfallsfahrt kein Entgelt gezahlt wurde, liegt keine gewerbsmäßige Verwendung vor, obwohl der Halter den Traktor sonst wiederholt gegen... mehr lesen...
Norm: VersVG §158c
Rechtssatz: Der Versicherer, der es unterläßt, den fingierten Deckungsanspruch des Dritten zu befriedigen, muß für die dadurch entstandenen Exekutionskosten aufkommen (im gleichen Sinn auch schon Entscheidung vom 13.05.1959, 3 Ob 84/59). Entscheidungstexte 3 Ob 494/60 Entscheidungstext OGH 05.07.1961 3 Ob 494/60 Veröff: EvBl 1961/485 S 605 = VersR 1962,192 (m... mehr lesen...
Norm: AKB §19 Abs1AKHB Art1VersVG §158c
Rechtssatz: Der Risikoausschluß eines nicht berechtigten Fahrers gilt gemäß § 158 c VersVG auch gegenüber dem geschädigten Dritten. Der Begriff des nicht berechtigten Fahrers ist im Zusammenhang mit den bürgerlichrechtlichen Bestimmungen zu definieren. Die Berechtigung ist von demjenigen abzuleisten, der selbständig über die Benützung des Fahrzeuges bestimmen und seinen diesbezüglichen Willen ausdrücklich... mehr lesen...
Norm: VersVG §152VersVG §158c
Rechtssatz: Hat der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich mit Hilfe des versicherten Kraftfahrzeuges herbeigeführt, so kann der Versicherer auch nicht auf Grund des § 158 c VersVG in Anspruch genommen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 482/60 Entscheidungstext OGH 03.01.1961 3 Ob 482/60 Veröff: SZ 34/1 = ZVR 1961/221 S 188 = VersR 1962,51 (mi... mehr lesen...
Der Kläger brachte nachstehenden Sachverhalt vor: In der Nacht vom 20. zum 21. Mai 1960 sei es zwischen seinem Vater Johann B. und dem Beklagten zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf der Beklagte seinen Personenkraftwagen bestiegen habe. Obwohl der Beklagte gesehen habe, daß sich Johann B. an die linke Fensteröffnung gehängt habe, sei er weggefahren, wodurch Johann B. mitgeschleift und getötet worden sei. Der Kläger sei am 15. August 1944 geboren und daher noch nicht selbsterhal... mehr lesen...
Norm: VersVG §158c
Rechtssatz: Die Monatsfrist des § 158 c Abs 2 VersVG für die Nachhaftung des Haftpflichtversicherers ist eine starre Frist, die auch dann nicht früher endet, wenn das den Gegenstand der Versicherung bildende Kraftfahrzeug schon vor ihrem Ablauf gemäß § 29 d Abs 2 StVZO aus dem Verkehr gezogen worden ist. Veröff: MDR 1961,119 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AKB §10VersVG §158cVersVG §158f
Rechtssatz: Die Leistungsbefreiung nach Art II der Verordnung BGBl 1956/234 kommt dem Versicherer nur gegenüber dem Lenker des Fahrzeuges zu. Der Rückersatzanspruch gegen den Lenker ist nicht davon abhängig, ob der Beklagte als berechtigter Fahrer im Sinne des § 10 AKB zu gelten hat. Diese Bestimmung sichert dem berechtigten Fahrer lediglich den Versicherungsschutz zu, sodaß er dem Versicherer nur im Rahmen... mehr lesen...
Norm: VersVG §158cVersVG §158f
Rechtssatz: Der Haftpflichtversicherer, der den Geschädigten nach § 158 c VersVG befriedigt hat, kann nach § 158 f VersVG auch gegen den mitversicherten Fahrer, für den er die Leistung bewirkt hat, Rückgriff nehmen. Veröff: NJW 1958,140 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1957:RS0103723 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Norm: VersVG §158c
Rechtssatz: Die Haftung des Haftpflichtversicherers aus § 158 c VersVG entfällt nur insoweit, als der Geschädigte von einem anderen Versicherer - auch Sozialversicherer - schadlos gestellt wird. Dagegen haftet der Haftpflichtversicherer aus § 158 c VersVG auch dem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn des geschädigten Beamten, auf den dessen Schadenersatzansprüche übergangen sind. Veröff: NJW 1957,1874 Sc... mehr lesen...
Der Arbeiter Ferdinand B. war beim Maurermeister Sebastian S. beschäftigt. Er wurde am 16. September 1950 während des Dienstes von einem Lastkraftwagen seines Dienstgebers niedergestoßen und schwer verletzt. Der Lenker des Wagens, der gleichfalls bei Sebastian S. beschäftigte Max K. wurde deshalb nach § 335 StG. schuldig gesprochen. Der klägerische Sozialversicherungsträger bezahlte an Ferdinand B. Arzt-, Krankenhaus- und Heilbehandlungskosten, Taggelder, Krankengeld und eine Rente in... mehr lesen...
Norm: VersVG §67VersVG §158c
Rechtssatz: Die Haftung des Haftpflichtversicherers aus § 158 c VersVG entfällt nicht in allen Fällen, in denen sich der Geschädigte an einen anderen solventen Schuldner halten kann, sondern nur insoweit, als dem Geschädigten ein anderer Versicherer haftet. Ein Haftpflichtversicherer, der auf Grund eines wirksamen Versicherungsverhältnisses den Geschädigten befriedigt hat, kann nicht wegen des auf ihn übergegangenen... mehr lesen...
Norm: ASVG §332 Abs1 AVersVG §158c
Rechtssatz: Auch im Falle des § 158 c VersVG geht der Ersatzanspruch auf den Sozialversicherungsträger über. Entscheidungstexte 3 Ob 32/56 Entscheidungstext OGH 02.05.1956 3 Ob 32/56 Veröff: JBl 1957,160 = VersR 1956,546 = ZVR 1957/7 S 7 3 Ob 250/58 Entscheidungstext OGH 13.11.1958 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: VersVG §158c
Rechtssatz: Der Anspruch nach § 158 c VersVG ist kein höchstpersönlicher. Entscheidungstexte 3 Ob 32/56 Entscheidungstext OGH 02.05.1956 3 Ob 32/56 Veröff: JBl 1957,160 = ZVR 1957/7 S 7 3 Ob 250/58 Entscheidungstext OGH 13.11.1958 3 Ob 250/58 3 Ob 291/58 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §158c
Rechtssatz: Die der Zulassungsstelle obliegende Amtspflicht, auf die Anzeige des Versicherten, daß die Versicherung eines Kraftfahrzeugs nicht mehr besteht, unverzüglich den Erlaubnisschein einzuziehen und die amtlichen Kennzeichen zu entstempeln, besteht auch gegenüber dem nach § 158 c VersVG haftpflichtigen Versicherer. Veröff: VersR 1956,298 Schlagworte *D*, Auto European Cas... mehr lesen...
Norm: VersVG §2VersVG §158c
Rechtssatz: Die Rückdatierung einer Deckungszusage ohne gleichzeitige Rückwärtsversicherung erweitert den Rahmen der vom Versicherer übernommenen Gefahr nicht. Daher genießt das Verkehrsopfer keinen Schutz aus § 158 c VersVG, wenn ein Unfall auch vor Abschluß des Versicherungsvertrages innerhalb des Zeitraums erfolgt, um den die Deckungszusage rückdatiert ist. RS U OLG Braunschweig (D) 1955/11/22 1 U ... mehr lesen...