RS OGH 1968/2/15 IIZR101/56

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Veröffentlicht am 15.02.1968
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Norm

VersVG §158c

Rechtssatz

Auf Ansprüche des Dritten gegen einen nur nach § 158 c Abs 1 VVG leistungspflichtigen Haftpflichtversicherer sind summenmäßig bestimmte Leistungen, die der Dritte aus einer privaten Unfallversicherung erhält, nicht anzurechnen.

Veröff: VersR 1968,361

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1968:RS0103733

Dokumentnummer

JJR_19680215_AUSL000_0020ZR00101_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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