Norm
ABGB §1035Rechtssatz
Der Versicherer kann zwar seine Vertretungskosten nicht auf Grund der Legalzession des § 158 c VersVG begehren, wohl aber als Machthaber, der mit der Schadensregulierung durch die §§ 7 Abs 2 Nr 5, 10 Abs 3 AKB beauftragt ist, wohl dieser Auftrag auch im Falle des § 158 v VersVG fortbesteht. (vgl auch SZ 31/89, wonach sich der Anspruch auf Ersatz der Vertretungskosten auf § 1037 ABGB stützt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0029860Dokumentnummer
JJR_19641111_OGH0002_0070OB00166_6400000_001