Norm
ASVG §333Rechtssatz
1. Die tatsächlichen Voraussetzungen der Betriebsaufsehereigenschaft müssen in erster Instanz behauptet werde.
2. Daß die Gefahr eigenmächtig erhöht wurde, kann gegenüber dem Dritten nach § 158 c VersVG nicht geltend gemacht werden.
3. Wenn für die Unfallsfahrt kein Entgelt gezahlt wurde, liegt keine gewerbsmäßige Verwendung vor, obwohl der Halter den Traktor sonst wiederholt gegen Entgelt zu verleihen pflegt.
4. Festhalten an der Auffassung, daß der Sozialversicherer Dritter im Sinne des § 158 c VersVG ist und nicht einem Haftpflichtversicherer nach Abs 4 gleichgestellt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0080250Dokumentnummer
JJR_19611129_OGH0002_0030OB00212_6100000_001