Entscheidungsgründe: Am 3. 6. 1992 ereignete sich in Tschechien (damals noch Tschechoslowakei) ein Verkehrsunfall, an welchem eine tschechische Lenkerin mit einem vom Beklagten gehaltenen PKW, der ein österreichisches amtliches Kennzeichen hatte, und ein schwedischer Staatsbürger als Lenker eines in Tschechien zugelassenen PKWs Volvo beteiligt waren. Der Schadensfall wurde über ein tschechisches Versicherungsunternehmen abgewickelt, das dem Eigentümer des PKWs Volvo einen Schaden ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung kann der Versicherer den Rückersatz bei selbstentstandenen Regulierungskosten aus dem Titel der Geschäftsführung ohne Auftrag vom Versicherungsnehmer begehren (RIS-Justiz RS0019920, RS0019888, RS0080655). Bei der Beurteilung, ob der Aufwand des Geschäftsführers ohne Auftrag dem Geschäftsherrn zum klaren und überwiegenden Vorteil gereicht, ist von einer an der Verkehrsauffassung orientierten obje... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hatte bei der klagenden Versicherung einen Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag für seinen PKW abgeschlossen. Als der Beklagte die Folgeprämie nicht zahlte, bestimmte die Klägerin mit Schreiben vom 23. 11. 2000 schriftlich eine 14-tägige Zahlungsfrist. Gleichzeitig belehrte sie ihn über die Rechtsfolgen, die gemäß § 39 Abs 2 VersVG mit dem Ablauf der Zahlungsfrist verbunden sind. Obwohl dem Beklagten dieses Schreiben zuging, bezahlte er (zunächst)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. 8. 1996 fuhren der Kläger und Markus S***** mit einem von Josef W***** gelenkten, bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei haftpflichtversicherten Traktor auf der Hydraulikentlüftung entgegen der Fahrtrichtung sitzend mit. In der Traktorkabine entstand ein Kabelbrand. Der Kläger und Markus S***** sprangen über Aufforderung des Josef W***** ab. Der am 2. 12. 1983 geborene Kläger wurde vom an den Traktor angehängten Ladewagen überrollt und lebensgef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 12. 11. 1994 in Wien einen Verkehrsunfall mit dem bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW und einem von Peter K***** gelenkten PKW, bei dem beide Fahrzeuge total beschädigt und der zweitgenannte Lenker auch leicht verletzt wurden. Nach diesem Unfall fuhr der Beklagte weiter, ohne mit dem Unfallgegner Kontakt aufzunehmen. Erst am Tag nach dem Unfall meldete er den Unfall bei der Polizei. Ob der Beklagte alkoholisiert war, war... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358VersVG §67VersVG §158cVersVG §158fMultilaterales Garantieabk 1991 Art1 lite
Rechtssatz: Leistet der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs aufgrund des Multilateralen Garantieabk 1991 Zahlung an einen ausländischen Versicherer, so ist er auf Grund der Legalzession des § 1358 ABGB beziehungsweise der §§ 158c, 158f VersVG grundsätzlich forderungsberechtigt (hier: sogenanntes "krankes" Versicherungsverhältnis). ... mehr lesen...
Norm: VersVG §158cMultilaterales Garantieabk 1991 Art1 lite
Rechtssatz: Art 1 lit e des Multilateralen Garantieabk 1991 erlaubt den Schluss, dass dem zahlenden Büro (hier: Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs) eine Stellung ähnlich der eines Haftpflichtversicherers im Sinne des § 158c VersVG zukommen soll. Entscheidungstexte 7 Ob 281/00z Entscheidungstext OGH 14.03.2001 ... mehr lesen...
Begründung: Am 3. 6. 1992 ereignete sich in Tschechien (damals noch Tschechoslowakei) ein Verkehrsunfall, an welchem eine tschechische Lenkerin mit einem vom Beklagten gehaltenen PKW, der ein österreichisches amtliches Kennzeichen hatte, und ein schwedischer Staatsbürger als Lenker eines in Tschechien zugelassenen PKWs Volvo beteiligt waren. Der Schadensfall wurde über ein tschechisches Versicherungsunternehmen abgewickelt, das dem Eigentümer des PKWs Volvo einen Schaden in Höhe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 152 VersVG haftet der Versicherer nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeiführt, welcher Haftungsausschluß auch gegenüber dem Dritten gilt, der sich insoweit nicht auf § 158c VersVG stützen kann (vgl ZVR 1975/120; Berliner Kommentar/Baumann § 152 VVG Rz 2). Nach ständiger Rechtsprechung (VersR 1978, 532; VR 1979, 68... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11.3.1996 verursachte der Beklagte als Lenker des PKWs Marke Ford Escort einen Unfall, bei dem der PKW beschädigt wurde. Eigentümerin des PKWs und Leasinggeberin war die E*****-GesmbH, Fahrzeughalterin und Leasingnehmerin die R***** -GesmbH, über deren Vermögen nach dem Unfall der Konkurs eröffnet wurde. Der Leasingvertrag wurde im Sommer 1994 abgeschlossen. Der Beklagte war Angestellter der R*****-GesmbH und benützte den PKW als Dienstfahrzeug. Er wußte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war Haftpflichtversicherer eines dem Johann K***** gehörenden PKWs. Dieser hatte sein Fahrzeug am 1.9.1994 der damals 17 1/2 Jahre alten Beklagten überlassen, obwohl ihm bekannt war, daß sie über keine Lenkerberechtigung verfügte und sich auch in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befand. Die Beklagte lenkte diesen PKW zum Zwecke des "Autosurfens". Der Eigentümer des Fahrzeuges lag dabei mit einem Mitfahrer auf dem Autodach, e... mehr lesen...
Norm: VersVG §158c
Rechtssatz: Der Anspruch des geschädigten Dritten gegen den Haftpflichtversicherer nach § 158 c VersVG bezieht sich auch auf Auslandsunfälle (unter Ablehnung der Entscheidung 7 Ob 27/62 = VersR 1962/819 = SZ 35/23 = ZVR 1962/149 = EvBl 1962/268 = JBl 1962,563 und Prölls-Martin 24.Auflage 677). Entscheidungstexte 7 Ob 26/92 Entscheidungstext OGH 27.01.1993 7 Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23.12.1982 ereignete sich in Jugoslawien (Kosovo) ein Verkehrsunfall zwischen einem in Österreich zugelassenen PKW und einem Eisenbahnzug. Halter des PKWs war Gjeme L*****, Haftpflichtversicherer die beklagte Partei. Das Fahrzeug wurde vom Sohn des Halters, Ramadam L*****, der keinen Führerschein besaß, gelenkt. Beim Versuch, einen Eisenbahnübergang zu überqueren, starb aus Verschulden des Lenkers der Motor des Fahrzeuges ab. Der PKW wurde vom herannahend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16.4.1979 ereignete sich auf der Pinzgauer Bundesstraße in Stuhlfelden-Pirtendorf ein Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte als Lenker eines PKW Alfa-Romeo 2000 und Wilhelm S***** als Lenker eines PKW Peugeot 504 D beteiligt waren. Dabei wurde der PKW Peugeot total beschädigt. Ortrun S*****, die im Peugeot mitgefahren war, wurde schwer verletzt. Der Erstbeklagte wurde deshalb mit Urteil des Bezirksgerichtes Mittersill wegen des Vergehens der fahrlässigen Kö... mehr lesen...
Norm: VersVG §158cVersVG §158f
Rechtssatz: Die Regreßforderung nach dem VersVG stellt sich nicht als eine Forderung aus dem Versicherungsverhältnis, sondern als eine solche auf Grund der vorgesehenen Legalzession dar (vgl ZVR 1984/15). Entscheidungstexte 7 Ob 564/90 Entscheidungstext OGH 17.05.1990 7 Ob 564/90 Veröff: SZ 63/105 = VersR 1991,1083 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat mit der beklagten Partei eine Verkehrshaftungsversicherung abgeschlossen, der die A*** B*** für die Versicherung von Transporten im gewerblichen Güterfernverkehr mit LKW (im folgenden nur AGB) zugrundeliegen. Gegenstand der Versicherung ist die Haftung des Versicherungsnehmers aus Verträgen über die entgeltliche Beförderung von Gütern mit eigenen Kraftfahrzeugen und die Haftung von Fremdunternehmern, soweit diese vom Versicherungsnehmer... mehr lesen...
Norm: DHG §2VersVG §67VersVG §158c
Rechtssatz: Eine nicht nach dem DHG zu prüfende Obliegenheitsverletzung gegenüber der Haftpflichtversicherung läßt keine Rückschlüsse darauf zu, welcher Grad des Verschuldens dem Arbeitnehmer an der Schadenszufügung gegenüber der anstelle des Arbeitgebers tretenden Kaskoversicherung anzulasten ist. Entscheidungstexte 9 ObA 171/87 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die in der Revision allein aufgeworfene Frage der Mäßigung der Ersatzpflicht des Beklagten gemäß § 2 Abs.2 DHG zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend sei darauf hingewiesen, daß eine nicht nach dem D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 14.5.1979 auf der Mölltal-Bundesstraße 150 m vor der Ortseinfahrt Obervellach als Lenker des bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW Opel Kadett, K 143.731, dadurch einen Verkehrsunfall, daß er den am Fahrbahnrand gehenden Landwirt Josef W*** anfuhr, wodurch dieser auf die Fahrbahn geschleudert und schwer verletzt wurde. Der Beklagte setzte seine Fahrt fort, ohne dem Verletzten Hilfe zu leisten und unterließ es auch, den Unfal... mehr lesen...
Norm: VersVG §158cVersVG §158f
Rechtssatz: Ist die klagende Versicherung leistungsfrei, ist sie berechtigt, hinsichtlich des gesamten von ihr gemäß § 158 c VersVG geleisteten Betrages Rückgriff zu nehmen. Hinsichtlich der darüber hinaus aufgewendeten Beträge (Regulierungskosten) gilt § 158 f VersVG zwar nicht; doch ist die klagende Versicherung berechtigt, diese als Geschäftsführerin ohne Auftrag geltend zu machen. Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte die Zahlung von S 725.678,64 s.A. und zunächst auch die Feststellung, die beklagte Partei sei schuldig, ihr alle Aufwendungen zu ersetzen, die ihr "im Zusammenhang mit der Sattelzugmaschine Magirus Deutz 310 D 22 FS, Polizeikennzeichen W 749.820, für das Unfallereignis vom 3. Oktober 1974 erwachsen". Mit Schriftsatz vom 2. Jänner 1984, ON 21, wurde das Feststellungsbegehren auf Kosten eingeschränkt. Nach dem Klagsvorbringen habe Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 26. September 1980 mit dem von ihm gelenkten LKW Sattelzug Volvo seines damaligen Dienstgebers, der W*** Transport- und Obsthandels Gesellschaft mbH in Wien 23., auf jugoslawischem Staatsgebiet einen Unfall, bei dem der Lenker eines entgegenkommenden PKW getötet wurde und an dem bei der klagenden Partei kaskoversicherten LKW Sattelzug ein Schaden von S 116.069 entstand, den sie dem Dienstgeber des Beklagten ersetzte. Der Beklagte w... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte verschuldete am 26.Juli 1978 einen Verkehrsunfall, bei welchem Friedolin E verletzt wurde. Die Klägerin hat als Haftpflichtversicherer des Beklagten am 15. Oktober 1978 gegen diesen ein Versäumungsurteil erwirkt, worin unter anderem festgestellt wurde, daß er der Klägerin hinsichtlich sämtlicher in Zukunft zu erbringenden Leistungen ersatzpflichtig sei. Die Klägerin hatte sich hiebei auf eine Leistungsfreiheit nach Art.8 Abs 1 Z.1 AKHB berufen. Im Verfahren ... mehr lesen...
Die beklagte Partei war am 25. 8. 1978 Haftpflichtversicherer eines PKW, dessen Halter Nikolic B war. Mit diesem Fahrzeug stieß ein Bekannter des Halters, Tihomir M, am genannten Tage den Fußgänger Slobodan K vorsätzlich nieder, sodaß dieser schwer verletzt auf der Fahrbahn liegen blieb. Kurz darauf überfuhr der Lenker eines anderen, bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten PKW den Schwerverletzten und dessen ihm zu Hilfe geeilte Ehefrau und tötete beide. Die klagende Partei b... mehr lesen...
Der Beklagte war am 6. Juni 1977 mit seinem PKW polnisches Kennzeichen K .... bei der Klägerin gegen Haftpflicht versichert. Die am 1. Feber 1977 fällige Folgeprämie wurde nicht zur Gänze bezahlt, sodaß die Klägerin mit Schreiben vom 20. März 1977 bezüglich des Rückstandes von 2129.80 S unter Nachfristsetzung eine qualifizierte Mahnung an den Beklagten absandte. Als auch auf Grund dieser Mahnung keine Zahlung einging, erwirkte sie am 23. Juni 1977 zu M 472/77 des Bezirksgerichtes St. ... mehr lesen...
Norm: AKB §10AKHB §1EKHG §6VersVG §158c
Rechtssatz: Umstände, die nicht den Charakter der Fahrt selbst bestimmen, machen eine an sich erlaubte Fahrt nicht zur Schwarzfahrt. Wenn daher jemand, dem ein Personenkraftwagen zur Lenkung überlassen wird, vor Antritt der Rückfahrt Alkohol in größerem Ausmaß zu sich nimmt, wird dies in der Regel zwar als Handlung gegen den Willen des Halters anzusehen sein, hat jedoch mit dem Charakter der Fahrt selbst ... mehr lesen...
Norm: VersVG §158cVersVG §158f
Rechtssatz: Der Versicherungsnehmer kann dem Versicherer, der Regreß nehmen will, entgegenhalten, daß keine Verpflichtung zur Befriedigung der Ansprüche Dritter bestanden habe, weil eine Haftung nach dem EKHG für eine Schwarzfahrt nicht gegeben gewesen wäre. Entscheidungstexte 7 Ob 8/80 Entscheidungstext OGH 14.02.1980 7 Ob 8/80 Veröff: SZ ... mehr lesen...