Norm
VersVG §149Rechtssatz
Auf eine Leistungsklage kann der Versicherungsnehmer solange nicht verwiesen werden, solange die Haftpflicht nicht dem Grunde und der Höhe nach feststeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0081020Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008